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BGN - Ihre gesetzliche Unfallversicherung

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Blick in eine Straße mit zwei Fahrradfahrern und einem Auto von hinten.

Sicher unterwegs

Informationen für Betriebe und Versicherte

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Das Risiko für Verkehrsunfälle – auf dem Betriebsgelände und vor allem im öffentlichen Straßenverkehr – gilt durch Präventionsmaßnahmen als nur schwer beeinflussbar. Hier können sich Sicherheitsverantwortliche informieren, wie betriebliche Verkehrssicherheitsarbeit geplant und praktisch umgesetzt werden kann. Auch Versicherte finden nützliche Informationen und Tipps, wie sie Mobilität für sich selbst und andere sicherer gestalten können. 

Logo der DVR/UK/BG Schwerpunktaktion 2024 Aufmerksamkeitsdefizite im Straßenverkehr, im Hintergrund Autos im Dunkeln
Beeinträchtigungen im Straßenverkehr

Aufmerksamkeitsdefizite und Fahrtüchtigkeit

Jährlich rücken der Deutsche Verkehrssicherheitsrat, die Unfallkassen und die Berufsgenossenschaften ein Thema in den Mittelpunkt.

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Risiken und Potenziale beurteilen und handeln

Fußgänger-Lkw-Kollisionen, Unfallgefahr Betriebsgelände

Das Thema Verkehr ist zentral für die Sicherheitsarbeit im Betrieb. Um die betriebliche Verkehrssicherheitsarbeit auf eine sachliche Grundlage zu stellen, ist eine Risikoanalyse der betrieblichen Mobilität unabdingbar. Zudem muss bei Beschäftigten, deren Tätigkeitsprofil die Teilnahme am Straßenverkehr beinhaltet, die Betrachtung der Verkehrsrisiken Teil der Gefährdungsbeurteilung nach § 5 ArbSchG sein. Die BGN bietet Werkzeuge und Hilfsmittel zur Analyse dieser Gefährdungen und Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen.

Zu den Praxishilfen

03.02.2023
Sicherheitsunterweisung für Mitarbeitende
Wann ist eine Unterweisung zum Thema Verkehrssicherheit erforderlich und welche gesetzlichen Grundlagen gibt es?

14.06.2022
Fahrerassistenzsysteme
Fahrerassistenzsysteme – Fluch oder Segen?  Wir werfen einen genaueren Blick auf diese immer komplexer werdende und zukunftsbestimmende Technik. Ab 2022 werden bestimmte Assistenzsysteme verpflichtend.

17.02.2022
Wer bremst, gewinnt
Was ist die richtige Wahl der Geschwindigkeit? Was sagt das Verkehrsrecht? Was sagt die Eigenverantwortung? Wie können Unternehmen und Beschäftigte dazu beitragen, das Unfallrisiko "Geschwindigkeit" und die damit verbundenen Folgen so gering wie möglich zu halten?

08.02.2022
Erste Hilfe und Verbandskasten
Wenn Sie mit Ihrem Auto eine Unfallstelle erreichen, sind Sie verpflichtet Erste Hilfe zu leisten. Deshalb muss immer ein Verbandskasten im Auto mitgeführt werden. Seit kurzem gehören zu der Ausstattung des Verbandskastens auch Masken.

28.10.2021
Auf Wintersehen - Sicher durch die dunkle Jahreszeit
Dunkelheit, Regen und Nebel beeinträchtigen in den Herbst- und Wintermonaten die Verkehrssicherheit. Worauf Sie achten sollten, wenn Sie im Herbst und Winter Dienst- oder Arbeitswege im Straßenverkehr zurücklegen.

03.08.2021
Unwetter, Starkregen und Überschwemmungen
Unwetter, Starkregen und Überschwemmungen haben Auswirkungen auf die Sicherheit im Straßenverkehr. Für Menschen, die berufsbedingt tagtäglich mit den unterschiedlichsten Verkehrsmitteln unterwegs sind, sollte eine Sensibilisierung für die Gefahren bei extremen Wetterverhältnissen erfolgen.

26.07.2021
Abbiegeunfälle
PKW - Transporter - LKW - Radfahrer
Fahrradunfälle im innerstädtischen Verkehr entstehen oft aus Abbiegesituationen. Häufiger Grund: Motorisierte Rechtsabbieger übersehen Radfahrende. Die Unfallursachen sind unzureichende Verkehrsbeobachtung, zu schnelles Fahren oder Vorfahrtverletzung.

04.05.2021
E-Scooter: Erste Erkenntnisse aus der Praxis
Für das seit 2019 zugelassene Verkehrsmittel E-Scooter liegen erstmals Unfallzahlen und Umfrageerbenisse vor. 

15.04.2021
Führerschein - Umtausch
Rund 43 Million Führerscheine werden bundesweit bis 2033 in fälschungssichere Exemplare umgetauscht. Diese Umtauschpflicht gilt für alle vor dem 19.01.2013 ausgestellten Führerscheine. Schon im Januar 2022 enden die ersten Fristen!

Lieferung mit Moped

Speisenauslieferung boomt! Die BGN versichert ca. 2000 Betriebe mit über 5000 Vollbeschäftigten, die sich auf Lieferservice spezialisiert haben. Dazu kommen noch zahlreiche stationäre Betriebe, die diese Dienstleistung verstärkt als Zusatzgeschäft anbieten.

Der größte Teil der Liefertätigkeit findet im Straßenverkehr statt. Die Fahrten werden mit Autos, Motorrollern, E-Bikes oder Fahrrad durchgeführt. Viele der Auslieferungsfahrer sind männliche junge Erwachsene im Alter zwischen 18 und 24 Jahren. Unfallgefahren resultieren bei dieser Gruppe oft aus mangelnder Fahrerfahrung, Selbstüberschätzung und Risikoausblendung.

Als Unternehmer müssen Sie dafür Sorge tragen, dass die Verkehrsteilnahme in der Gefährdungsbeurteilung berücksichtigt wird. Die Regelungen der DGUV-Vorschrift 70 („Fahrzeuge“) sowie des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) und der Straßenverkehrsordnung (StVO) müssen dabei beachtet werden. Fahrzeuge müssen geprüft und Fahrer unterwiesen werden. Die Beachtung allgemeiner Verkehrsregeln und die Umsetzung betrieblicher Regeln muss überwacht werden. Mit den hier zur Verfügung gestellten Materialien können sich Unternehmer und verantwortliche Personen einen Überblick über die relevanten Themen und über den Grad ihrer Umsetzung in Ihrem Betrieb verschaffen.

Unternehmerinformation Auslieferungspersonal
PDF-Datei

Musterunterweisungsnachweis Auslieferungspersonal
Word-Datei

Unterweisungskurzgespräch Speisenauslieferung mit dem Zweirad
PDF-Datei

ASI 10.12.1 Arbeitsbedingungen bei der Auslieferung von Speisen verbessern
PDF-Datei

Beim Einsatz von Pkw und Kleintransportern als Dienstfahrzeuge gibt es eine Menge zu beachten. Die wesentlichen Themen werden in der Arbeitssicherheitsinformation (ASI 7.20) "Dienstfahrten mit Pkw und Kleintransporter" verständlich und praxisnah dargestellt. Inhalte sind die grundlegenden unternehmerischen Pflichten im Zusammenhang mit dem Betrieb solcher Fahrzeuge, sinnvolle und notwendige Fahrzeugausstattungen und die Gestaltung einer sicheren und gesunden beruflichen Mobilität. Zudem ist eine Liste von möglichen Unterweisungsthemen in der Schrift zu finden.

ASI 7.20 (PDF-Datei)

Maßnahmen zur Verminderung des Unfallrisikos

Mann auf Gabelstapler

Auf Betriebsgeländen kommt es immer wieder zu schweren Unfällen, weil Fußgänger oder Radfahrer mit LKWs oder anderen Fahrzeugen kollidieren. Die folgenden Maßnahmen können helfen, Unfälle durch Überfahren von Fußgängern beim Fahren/Rangieren auf dem Betriebsgelände zu verhindern. Dabei handelt es sich aber nicht um eine abschließende Zusammenstellung.

Im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung müssen...

  • die Gefahrenbereiche auf dem Betriebsgelände erfasst werden. Dies sind die Fahr- und besonders die Rangierbereiche der Fahrzeuge.

  • bekannte bzw. vorhersehbare Laufwege von Fußgängern in diesen Gefahrenbereichen identifiziert werden.

    • Wo führen derzeit Lauf- und Verkehrswege durch Gefahrenbereiche?

    • Wo ist der Weg durch einen Gefahrenbereich eine Abkürzung, ein schneller Zugang zum Arbeitsplatz, ein häufig genommener Weg zwischen Gebäuden?

  • Verkehrswege für Fußgänger so festgelegt und gekennzeichnet werden, dass die Wegführung so weit wie möglich außerhalb von Gefahrenbereichen liegt.

  • gefährliche Abkürzungen wirksam unterbunden werden. Maßnahmen dazu können sein: Verschließen von Türen, Anbringen von Verbotsschildern

  • Mitarbeiter, Leiharbeitnehmer, Werkvertragsnehmer, Besucher und Mitarbeiter von Fremdfirmen zur Verkehrswegführung und Unfallvermeidung unterwiesen werden. Dies sollte auch dokumentiert werden.

Maßnahmen für Fußgänger und Radfahrer:

  • Verpflichtendes Tragen von Warnkleidung in allen Bereichen, in denen auch Fahrzeuge (LKW, PKW, Flurförderzeuge) fahren

  • Unterweisung zur Beachtung der Verkehrswegeführung und zu den Durchgangsverboten.

  • Sensibilisierung von Mitarbeitern durch „Probesitzen“ auf LKW oder Staplern. Ziel ist es, die beschränkte Wahrnehmbarkeit anderer Verkehrsbeteiligter für den Fahrer zu erkennen

  • In Unterweisungen und Gesprächen insbesondere folgende Hinweise geben:

    • Bei Annäherung an ein fahrbereites oder losfahrendes Fahrzeug (Sicht-)Kontakt mit dem Fahrer aufnehmen. Im Zweifelsfall nicht weitergehen, sondern stehenbleiben oder in einen sicheren Bereich zurückgehen.

    • Durch zusätzliche Tätigkeiten beim Gehen, z.B. Lesen, Telefonieren, Tippen auf dem Smartphone) fehlt die erforderliche Aufmerksamkeit für das Verkehrsgeschehen.

 Maßnahmen für den LKW-Fahrer:

  • Geschwindigkeitsbegrenzung auf dem Betriebsgelände einführen und überwachen

  • Auf die konsequente Nutzung aller vorhandenen Systeme zur Erkennung von Fußgängern und anderen Fahrzeugen (Spiegel, Rückfahrkamera, Assistenzsysteme/ Kollisionswarner) hinweisen

  • Wo erforderlich, nur mit Einweisern rangieren

  • Unterweisung zu Gefahrbereichen mit dem Hinweis, insbesondere dort umsichtig und langsam zu fahren. Bei Annäherung eines Fußgängers: sich bemerkbar machen, ggf. bremsen / stehen bleiben

  • Besonderer Hinweis auf die Gefahr, dass durch andere Tätigkeiten (Lesen, Telefonieren, Tippen auf Smartphone) die erforderliche Aufmerksamkeit fehlt.

 Technische Maßnahmen an baulichen Einrichtungen:

  • Ausleuchtung, insbesondere der Gefahrbereiche, optimieren

  • Verkehrswege kennzeichnen, "verbotene" Wege sperren oder mind. kennzeichnen

  • Bauliche Abtrennung von Fuß-, Fahrrad- und Fahrwegen

  • Wenn möglich Verkehrsführung und Be- / Entladung so gestalten, dass Rangieren und Rückwärtsfahren vermieden oder vermindert wird.

Technische Maßnahmen an Fahrzeugen und / oder Personen:

  • Assistenzsysteme z.B. Kollisionswarner oder Totwinkelassistenten bei LKW

  • Kamera-Monitor-Systeme in LKW

  • Antikollisions- und Fahrerassistenzsysteme bei Flurförderzeugen

  • Interaktive Kollisionswarnsysteme für Fußgänger in Bereichen mit Flurförderzeugen

  • Sicherheitsausstattung bei der Konfiguration von eigenen Neufahrzeuge beachten oder Altfahrzeuge ggf. nachrüsten (bzw. bei Spediteuren darauf hinwirken)

Artikel aus Akzente 1/2018 "Der sieht Sie nicht!"

Artikel aus Akzente 3/2019 "Abgeschrankt statt kreuz und quer"

Die hauptsächliche Ursache für Verkehrsunfälle ist menschliches Versagen. Über 90 Prozent der Unfälle sind darauf zurückzuführen. Während Sicherheitsausstattungen wie Sicherheitsgurte, Airbags und Sicherheitslenksäulen helfen, den Verletzungsgrad der Insassen nach einem Zusammenprall zu mildern, können moderne Fahrerassistenzsysteme den Fahrer vor einem drohenden Unfall warnen oder sogar selbsttätig steuernd eingreifen, um einen Unfall ganz zu vermeiden oder zumindest dessen Schwere zu mindern.

Assistenzsysteme ersetzen nicht den Fahrer sondern unterstützen ihn da, wo die menschlichen Wahrnehmung, die Informationsverarbeitung oder die Reaktionsfähigkeit nicht mehr ausreichen, um eine Fahrsituation sicher zu beherrschen.

Während das Antiblockiersystem (ABS) und die elektronischen Fahrdynamikregelung (ESP) inzwischen in nahezu allen Fahrzeugen Standard sind, können Viele mit Begriffen wie Abstandsregeltempomat (ACC = Adaptive Cruise Control), Automatisches Notbremssystem (AEBS) oder Spurhalteassistent noch nicht viel anfangen. Dies, obwohl solche Systeme inzwischen für viele Fahrzeuge erhältlich sind. Manche Systeme können sogar bei älteren Fahrzeugen nachgerüstet werden.

Ein leider immer noch sehr aktuelles Problem stellen Seitenkollisionen von Radfahrern und Fußgängern mit rechts abbiegenden Lkws dar. Aber auch hier gibt es Lösungen: Ein Abbiegeassistent kann den Lkw-Fahrer entweder warnen oder das Fahrzeug sogar bis zum Stillstand abbremsen, wenn sich Personen im sog. "toten Winkel" befinden. Das BMVI hat eine Initiative zur schnellstmöglichen Ausrüstung von großen Nutzfahrzeugen mit diesen Systemen gestartet und viele Unternehmen mit Nutzfahrzeugflotten haben sich bereits verpflichtet, solche Systeme in ihre Fahrzeuge einbauen zu lassen.

Blick in eine Straße mit zwei Fahrradfahrern und einem Auto von hinten.

Radfahrer können durch ihr eigenes umsichtiges Verhalten viel zur Sicherheit im Straßenverkehr beitragen. Ein sicheres Fahrrad gehört dazu, gerade in der dunklen, grauen Jahreszeit. Folgende Ausrüstung soll ein verkehrssicheres Fahrrad heute haben:
 

  • Scheinwerfer mit Standlichtautomatik

  • Schlussleuchte mit rotem Rückstrahler und Standlichtautomatik

  • weißer Reflektor vorn

  • roter Reflektor hinten

  • pro Reifen entweder zwei gelbe Speichenreflektoren oder reflektierenden Speichenhülsen (Reflexstäbchen) an allen Speichen und/oder Reflexstreifen in der Reifenflanke

  • rutschsichere Pedale mit gelben Reflektoren an beiden Seiten

  • Vorderradbremse

  • Hinterradbremse (Rücktritt oder Felgenbremse)

  • helltönende Glocke

  • rutschfester Sattel

  • Sattelstange, mindestens 6 cm im Schaft eingelassen

  • seitlicher Abstandshalter

  • geschlossener Kettenschutz

Achtung! Die fett gekennzeichneten Fahrrad-Teile sind gesetzlich vorgeschrieben. Zugelassene Reflektoren und Leuchten sind am Prüfzeichen zu erkennen.

Fahrrad-/ Pedelecseminare der BGN
Link zu Präventionsangeboten Verkehrssicherheit

Broschüre „Der Ratgeber für Ihren Fahrrad-Alltag"  (ADFC / AOK)
Anregungen und Informationen für Ihren entspannten Arbeitsweg mit dem Zweirad
Externe PDF-Datei

Unterweisungskurzgespräch „Sicher unterwegs zu Fuß und mit dem Fahrrad“
PDF-Datei

Akzente Artikel 2/2018 "Mit dem Rad zur Arbeit"

Kontakt

0621 4456 – 3440

Sachgebiet Verkehrssicherheit

verkehrssicherheit@bgn.de verkehrssicherheit@bgn.de

Praxishilfen

Downloads, Links und Arbeitshilfen zum The­ma Verkehrs­sicherheit.

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App Intralog

Die Intralog-App ist ein praktisches Hilfsmittel, um beim innerbetrieblichen Transport und Verkehr Unfälle zu vermeiden.

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