Infos zum Arbeitsentgelt
Das Arbeitsentgelt ist ein wesentlicher Faktor zur Festsetzung der Höhe der an die Berufsgenossenschaft abzuführenden Sozialversicherungsbeiträge. Nach dem IV. Buch des Sozialgesetzbuchs sind alle laufenden oder einmaligen Einnahmen aus einer Beschäftigung Arbeitsentgelt. Dabei spielt es keine Rolle, ob auf sie ein Rechtsanspruch besteht, wie sie bezeichnet sind, in welcher Form sie geleistet werden – als Geld- oder Sachbezüge – und ob sie direkt aus der Beschäftigung heraus oder im Zusammenhang mit ihr erzielt werden.
Die Arbeitsentgeltverordnung, die auch für die gesetzliche Unfallversicherung gilt, stellt dabei den Grundsatz auf, dass alle steuerpflichtigen Einnahmen zum nachweispflichtigen Entgelt zählen (der Höchstbetrag des nachweispflichtigen Arbeitsentgelts je Beschäftigten im Kalenderjahr beträgt ab 2024 84.840 Euro). Von diesem Grundsatz gibt es Ausnahmen. Welche Einnahmen im Einzelnen zum Arbeitsentgelt zu rechnen sind und wie Sachbezüge bewertet werden, ist unter „weitere Infos“ im Arbeitsentgeltkatalog der DGUV aufgeführt.
DGUV Beitragsberechnung
Arbeitsentgeltkatalog beim DGUV
Entgelte im Bürobereich
Checkliste und Erläuterungen zum Nachweis von Entgelten zum Bürobereich
Der Bürobereich - Erläuterungen zum Nachweis von Entgelten im Lohnnachweis
PDF-Datei
Kurzarbeitergeld: Berechnung und Nachweispflicht in der Unfallversicherung
PDF-Datei