Hinweise:
Das Ergebnis wurde auf Grundlage der Sitzung des Vorstandes (Beitragsvorschusswerte für 2024) und Ihrer eingegebenen Gewerbeart und Lohnsummen ermittelt.
Ein eventuell zu gewährender Beitragsnachlass oder zu erhebender Beitragszuschlag wurde noch nicht berücksichtigt.
Liegt der errechnete Jahresbeitrag zur BGN unter dem Mindestbeitrag von 50,00 EUR wird der Jahresbeitrag auf den Mindestbeitrag erhöht.
Vorauszahlung für 2024 und 2025:
Von allen Unternehmen, die Arbeitskräfte beschäftigen, ist auf Beschluss des Vorstandes unserer BG eine Vorauszahlung in Höhe des voraussichtlichen Beitrags (bzw. Mindestbeitrag) zu leisten. Die Fälligkeit ist in den Vorschussbescheiden 2024 und 2025 ausgewiesen.
Diese Berechnung erfolgte ohne Gewähr.
Schritt 1:
Wählen Sie aus der Liste die Gewerbeart Ihres Unternehmens aus.
Schritt 2:
Errechnen Sie die Gesamtjahresbruttolohnsumme Ihrer Beschäftigten (bitte nicht eintragen).
Teilen Sie dann die Gesamtjahresbruttolohnsumme auf die vorgegebenen Unternehmensbereiche auf, in denen Ihre Beschäftigten tatsächlich tätig werden.
Beachten Sie dabei, dass unter Büro nur die Entgelte der Beschäftigten nachgewiesen werden dürfen, die ausschließlich im Bürobereich tätig sind und dort ausschließlich Bürotätigkeiten verrichten. Außerdem muss der Bürobereich
räumlich (baulich) von den anderen Unternehmensteilen getrennt und ausschließlich mit typischen Büroeinrichtungen und Bürogeräten ausgestattet sein,
einen eigenen Personalstamm haben,
allein den Aufgaben der internen Verwaltung (z.B. Buchhaltung, Personalbüro) dienen. Fehlt eine der genannten Voraussetzungen, dürfen unter dem Bürobereich keine Entgelte eingegeben werden. Diese sind dann im Feld „alle Unternehmensbereiche außer Büro“ zu erfassen.
Hierunter fallen alle Unternehmensbereiche/betrieblichen Tätigkeiten, die keine Bürotätigkeiten im Sinne des Gefahrtarifs der BGN sind, zum Beispiel:
EDV-Abteilung, Empfang/Rezeption, Hausmeister, Handwerker, Labor, Qualitätskontrollen, Poststelle, Produktion, Produktentwicklung, Produktverpackung, Reinigungs- und Wachpersonal, Vertrieb/Verkauf, etc.
Unter Büro fallen nur die Entgelte der Beschäftigten, die ausschließlich im Bürobereich tätig sind und dort ausschließlich Bürotätigkeiten verrichten.
Als Bürobereiche (Gefahrtarifstelle 1) gelten nur die Bereiche
Organisation, Rechnungswesen, Finanzwirtschaft,
Personal- und Sachverwaltung,
Verkaufsinnendienst,
jedoch nichtSchulungsbereiche,
Empfangs-, Rezeptions- und Kassierbereiche.
Arbeitsentgelte dürfen Sie jedoch im Feld „Büro“ nur eintragen, wenn
es sich um einen räumlich (baulich) von den anderen Unternehmensteilen getrennten Bereich handelt, der ausschließlich mit typischen Büroeinrichtungen und Bürogeräten ausgestattet ist und
ein eigener Personalstamm vorhanden ist und
dessen Aufgaben allein der internen Verwaltung (z.B. Buchhaltung, Personalbüro) dienen.
Fehlt eine der genannten Voraussetzungen, tragen Sie die Arbeitsstunden und Arbeitsentgelte im Feld „Unternehmensbereiche außer Büro“ ein.
Der Jahresbeitrag zur BGN besteht aus drei Teilbeträgen: Beitrag zur Hauptumlage, Beitrag zur Lastenverteilung nach Neurenten (LVN) und Beitrag zur Lastenverteilung nach Entgelten (LVE).
Die Beiträge zur Hauptumlage und zur LVN errechnen sich nach der Formel:
Bruttoarbeitsentgelt x (Gefahrklasse x jeweiliger Vorschussfuß)* : 100
* Gefahrklasse x jeweiliger Beitragsfuß = Beitragssatz. Der Beitragssatz wird auf vier Nachkommastellen gerundet.
Der im Berechnungsbeispiel berücksichtigte Beitragsfuß entspricht dem aktuellen Vorschussfuß 2024.
Der tatsächliche Beitragsfuß für 2024 wird zur Umlage 2024 im April 2025 festgelegt.
Bei der Berechnung des Beitrages zur LVE wird ein Freibetrag auf das gezahlte Bruttoarbeitsentgelt gewährt und die Gefahrklasse spielt keine Rolle. Somit ergibt sich folgende Formel:
(Bruttoarbeitsentgelt - Freibetrag) x Vorschussfuß : 100
Die Gefahrklassen des Unternehmens entnehmen Sie bitte dem ab 01.01.2015 gültigen Gefahrtarif Teil III.
Berechnungsbeispiel:
In einem Hotel beträgt die Jahresbruttolohnsumme aller Beschäftigten (ohne Büromitarbeiter) 250.000 EUR. Die Jahresbruttolohnsumme für die Büromitarbeiter beträgt 30.000 EUR. Die Voraussetzungen für eine gesonderte Nachweisung der Entgelte der Büromitarbeiter im Bürobereich sind gegeben.
Berechnung nach obigen Formeln:
Beitrag zur Hauptumlage: | 250.000 EUR | x | (2,94 | x | 0,3300)* | : | 100 | = | 2.425,50 EUR |
30.000 EUR | x | (0,5 | x | 0,3300)* | : | 100 | = | 49,50 EUR | |
Beitrag zur LVN: | 250.000 EUR | x | (2,94 | x | 0,0160)* | : | 100 | = | 117,50 EUR |
30.000 EUR | x | (0,5 | x | 0,0160)* | : | 100 | = | 2,40 EUR | |
Beitrag zur LVE: | (280.000 EUR - 255.000 EUR) | x | 0,1860)* | : | 100 | = | 46,50 EUR | ||
Summe BG-Beitrag (Jahresbeitrag): | 2.641,40 EUR | ||||||||
* gerundet auf 4 Nachkommastellen |