Worauf Sie achten sollten, wenn Sie im Herbst und Winter Dienst- oder Arbeitswege im Straßenverkehr zurücklegen.
Sicht
Die Sichtverhältnisse sind im Herbst und im Winter durch die lange Dunkelheit und oft auch durch die Witterung beeinträchtigt. Zusätzliche Sichtbehinderungen entstehen durch alte oder defekte Scheibenwischer. In Abständen sollte eine Prüfung der Wischergummis erfolgen – insbesondere vor und nach der kalten Jahreszeit: Sind sie porös oder gar ausgefranst? Spätestens wenn die Scheibenwischer deutliche Schlieren erzeugen, müssen sie gewechselt werden.
Verschmutzte, verschmierte oder beschlagene Fahrzeugscheiben tragen ebenfalls zu eingeschränkter Sicht bei. Das Reinigen der Scheiben innen (mit Glasreiniger) verhindert, dass sich Kondenswasser an den Scheiben absetzt. Die Feuchtigkeitsbildung im Wageninnern, die für das Beschlagen verantwortlich ist, kann vermieden werden, indem der Innenraumfilter gemäß Wartungsplan regelmäßig gewechselt wird, feuchte Kleidung, Schuhe und andere Feuchtigkeitsquellen nicht unnötig im Fahrzeug gelagert und Fußmatten öfter außerhalb des Fahrzeugs getrocknet werden. Zudem sollten die Gummidichtungen an den Türen vor dem Winter überprüft und mit einem Gummipflegemittel behandelt werden, damit nicht auf diesem Weg Feuchtigkeit ins Fahrzeug dringt.
Zu Beginn der Fahrt Heizung (dabei Gebläse auf die beschlagene Scheibe richten) und Klimaanlage (entzieht der Luft Feuchtigkeit) anschalten und von Umluft auf Frischluft schalten. Wichtig ist auch, bei Fahrtbeginn die Fenster kurz zu öffnen und zu lüften, damit die feuchte Luft entweichen kann. Keinesfalls fahren, wenn die Scheiben noch beschlagen sind. Dies gilt selbstverständlich auch bei vereisten Scheiben. Diese müssen vor Fahrtbeginn restlos eis- und beschlagfrei sein. Auch die Scheinwerfer müssen eisfrei sein.
Die „dunkle“ Jahreszeit ist oft gar nicht so dunkel. In den Wintermonaten steht die Sonne morgens und nachmittags sehr tief. Dadurch kann es plötzlich zu einer Gegenlicht-Blendung kommen - übrigens der häufigste witterungsbedingte Unfallgrund. Unfälle durch blendende Sonne sind rund achtmal häufiger als Unfälle infolge von Nebel. Entscheidend ist auch hier eine angepasste Fahrweise. Das bedeutet: Bei Blendung runter mit der Geschwindigkeit - aber ohne panisches Bremsen. Grundsätzlich sind aber auch hier vorausschauendes Fahren, ausreichender Abstand zum Vordermann und eine ungeteilte Konzentration auf das Verkehrsgeschehen entscheidende „Unfallvermeider“. Eine saubere, schlierenfreie Frontscheibe, funktionierende Scheibenwischerblätter, ausreichender Wischwasservorrat helfen zumindest mit, die Sichteinschränkungen durch Blendung Pkw-seitig zu verringern. Wichtig ist auch eine aufrechte Sitzposition: „Hängt“ der Fahrer sportlich-lässig, fast liegend in seinem Sitz, scheint die Sonne leicht unter der Sonnenblende hindurch. Eingeschaltetes Abblend- oder Tagfahrlicht erhöht die eigene Sichtbarkeit. Fährt man ohnehin mit Sonnenbrille, sollte diese ebenfalls sauber und schlierenfrei sein. Polarisierende Brillengläser vermindern die zusätzlich störenden Lichtreflexe.
Sehen
Über das menschliche Auge werden 90 % aller Informationen – auch im Straßenverkehr - aufgenommen. Daher ist gutes Sehen für die Sicherheit im Straßenverkehr unerlässlich.
Veränderungen der Sehschärfe und viele Augenkrankheiten entwickeln sich schleichend und werden oft gar nicht wahrgenommen. Lassen Sie deshalb Ihr Sehvermögen regelmäßig überprüfen. Mit zunehmendem Alter kann sich das Dämmerungssehen verschlechtern und die Blendempfindlichkeit zunehmen. Bemerken Sie solche Beeinträchtigungen, suchen Sie einen Augenarzt auf. Schlechtes Sehen erhöht das Risiko im Straßenverkehr zu verunglücken – besonders bei den schwierigen Sichtverhältnissen im Herbst und Winter!
Gesehen werden
In den Herbst- und Wintermonaten rückt die Sichtbarkeit von Verkehrsteilnehmern in den Mittelpunkt. Nun heißt es, die Beleuchtungseinrichtungen am Fahrzeug kontrollieren zu lassen. Viele Werkstätten bieten in Zusammenarbeit mit der Verkehrswacht und den Automobilclubs kostenlose Lichttests an. Nicht von ungefähr ist der Oktober der Licht-Test-Monat, denn mit ihm fängt die dunkle Jahreszeit an. Kleine Mängel werden dabei oft sofort und gratis behoben. Laut § 17 StVO (1) müssen die vorgeschriebenen Beleuchtungseinrichtungen benutzt werden, wenn die Sichtverhältnisse dies erfordern. Die Beleuchtungseinrichtungen dürfen nicht verdeckt oder verschmutzt sein.
Nur ein optimal beleuchtetes Fahrzeug kann frühzeitig wahrgenommen werden!
Eine große Bedeutung spielt die Sichtbarkeit von zu Fuß Gehenden und Radfahrenden. Jeder legt auf seinem Dienst- oder Arbeitsweg zumindest eine Teilstrecke zu Fuß zurück – sei es nur vom Parkplatz zum Firmeneingang oder von der Haustüre zur Haltestelle des öffentlichen Nahverkehrs. Laut DVR entfallen 35 % der schwerverletzten oder gar getöteten zu Fuß Gehenden auf die Monate November, Dezember und Januar! Warnwesten und mit Reflektoren versehene, helle Kleidung ist für die Sichtbarkeit von Fußgängern von überragender Bedeutung. Fahrräder und Pedelecs müssen mit StVZO-entsprechender Beleuchtung und Reflektoren ausgestattet sein. Nicht gesetzlich gefordert, aber ein wichtiges Sicherheitsmerkmal, ist eine Standlichtfunktion.