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Blick in eine Straße mit zwei Fahrradfahrern und einem Auto von hinten.

Abbiegeunfälle

PKW - Transporter - LKW - Radfahrer
26. Juli 2021

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Unfallrisiko toter Winkel

Im toten Winkel liegen jene Bereiche außerhalb des Fahrzeugs, die Fahrende trotz der Innen- und Außenspiegel nicht einsehen können. Gerade bei Kleintransportern oder bei größeren Nutzfahrzeugen kann in diesem Bereich schnell ein Radfahrender übersehen werden.

Abbiegeassistenzsysteme

Abbiegeassistenzsysteme können den Gefahrenbereich „toter Winkel“ zusätzlich entschärfen und erheblich zur Verbesserung der Verkehrssicherheit im Straßenverkehr beitragen.
Der Einsatz von elektronischen Lkw-Abbiegeassistenten verhindert über 60% der schweren Abbiegeunfälle mit Radfahrenden (Quelle: ADFC).

Auch für Transporter der Fahrzeugklassen N1 und M1 sind Abbiegeassistenzsysteme entwickelt worden und könnten in naher Zukunft zum Einsatz kommen. Der Tätigkeitsbereich vieler Mitarbeitenden unserer Mitgliedsunternehmen steht im Zusammenhang mit der Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr mit eben einem dieser Fahrzeuge. Der Einsatz von Abbiegeassistenten für betrieblich genutzte Kleintransporter würde das Risiko, Radfahrende während eines Abbiegevorgangs zu übersehen, deutlich verringern. 

Aktuell ist die Ausstattung eines Fahrzeugs mit Abbiegeassistenzsystemen noch freiwillig.  Das soll sich allerdings bald ändern: Der Abbiegeassistent für Lkw soll per Gesetz verpflichtend werden. Ab 2022 soll ein Abbiegeassistent in Lkw eines neuen Fahrzeugtyps verbaut werden. Ab 2024 gilt Entsprechendes für alle Neufahrzeuge.

Allerdings hat der Gesetzgeber mit der Novelle der StVO (§ 9, Abs. 6) vom April 2020 auf die Gefahren des Rechtsabbiegens reagiert: Lkw und Nutzfahrzeuge über 3,5 t dürfen während des Abbiegevorgangs nur noch mit Schrittgeschwindigkeit fahren, es sei denn, es ist überhaupt nicht mit Radverkehr zu rechnen.

Verhaltensweisen zur Verringerung des Unfallrisikos

Wie bei allen Fahrerassistenzsystemen entbindet auch der Abbiegeassistent Fahrende nicht von ihrer Sorgfaltspflicht und unterstützen nur dann, wenn sie sinnvoll genutzt werden.

Unabhängig vom Kraftfahrzeug, welches bei betrieblich bedingter Verkehrsteilnahme eingesetzt wird, können Fahrzeugführende zur Sicherheit beim Abbiegen beitragen, indem sie folgende Verhaltensweisen umsetzten:
 

  • Behalten sie Fuß- und Radwege schon vor dem Abbiegen im Blick.

  • Beobachten Sie während des Wartens an einer roten Ampel den rechten Fahrbahnrand und achten Sie auf Radfahrende, die sich nähern.

  • Schauen Sie vor dem Abbiegen in den Innen- und Außenspiegel. Vergessen Sie den Schulterblick nicht, auch mit einem Toten-Winkel-Assistenten ist er unverzichtbar.

  • Ein zweiter und dritter Blick nach hinten kann während des Abbiegens Zusammenstöße mit Radfahrenden vermeiden.

  • Kontrollieren Sie grundsätzlich vor Fahrtbeginn die Innen- und Außenspiegel und stellen Sie diese korrekt ein. Je genauer sie dies tun, desto kleiner wird der tote Winkel.

Spiegeleinstellplanen

Das Einstellen der Spiegel wird bei Tätigkeiten, die mit einem häufigen Wechsel von Fahrzeugen verbunden sind, erfahrungsgemäß häufig vernachlässigt. Nicht optimal eingestellte Spiegel tragen dazu bei, dass der Verkehrsraum neben und hinter dem Fahrzeug nur unzureichend eingesehen werden kann.

Für unsere Mitgliedsbetriebe stellen wir für den Bereich Lkw und Nutzfahrzeuge über 3,5 t leihweise Spiegeleinstellplanen zur Verfügung. Mit diesen Planen kann mit relativ geringem Aufwand verdeutlicht werden, wie Spiegel bestmöglich eingestellt werden und so entscheidend zur Verkehrssicherheit beitragen:

Spiegel-Einstellplanen
Infoblatt zu den Leihmedien
PDF-Datei

Gegenseitige Rücksichtnahme

Eine vorausschauende und rücksichtsvolle Fahrweise – auf allen Seiten – ist das A und O zur Vermeidung von Abbiegeunfällen.  Auch Fahrradfahrende sind gehalten, langsam zu fahren und in Situationen, in denen ein Kraftfahrzeug abbiegen könnte, Blickkontakt aufzunehmen. So tragen Verständigung und gegenseitige Rücksichtnahme zur Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer bei.

Kontakt

0621 4456 – 3440

Sachgebiet Verkehrssicherheit

verkehrssicherheit@bgn.de verkehrssicherheit@bgn.de