Die gesetzliche Unfallversicherung ist eine der fünf deutschen Sozialversicherungen. Gesetzliche Unfallversicherungen wie die BGN sowie Kranken-, Renten-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung sind Pflichtversicherungen. Die Mitgliedschaft bei der BGN entsteht somit bei Betriebseröffnung.
Die Berufsgenossenschaften haben als Träger der gesetzlichen Unfallversicherung die Aufgabe, Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren zu verhüten sowie Verletzte, Erkrankte und ihre Hinterbliebenen zu entschädigen. Bei Arbeitsunfall und Berufskrankheit hilft die BGN Betroffenen mit allen geeigneten Mitteln, ihre Gesundheit und Arbeitskraft wiederzuerlangen.
Wie Sie Ihr Unternehmen bei der BGN anmelden
Als Unternehmerin oder Unternehmer sind Sie gesetzlich dazu verpflichtet Ihr Unternehmen bei der zuständigen Berufsgenossenschaft anzumelden.
Die BGN stellt sich vor: Was Sie von uns erwarten können, wie die Selbstverwaltung funktioniert und was in der Satzung steht.
Die BGN ist für die in ihrer Satzung aufgezählten Gewerbezweige im gesamten Bundesgebiet zuständig. Zusätzlich gibt es Zuständigkeitsabkommen.
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