Alle Betriebe mit einer/einem Beschäftigten oder mehr müssen eine betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung vorweisen. Die BGN hat diese gesetzliche Vorgabe gemäß Arbeitsschutzgesetz/Arbeitssicherheitsgesetz in einer Vorschrift umgesetzt: Die DGUV Vorschrift 2 "Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit" enthält alle Möglichkeiten der Betreuung.
Neben der der sogenannten Regelbetreuung gibt es zwei alternative Betreuungsmodelle, bei denen die Unternehmerin oder der Unternehmer besonders gefordert sind. Dafür fallen beim Kompetenzzentrenmodell grundsätzlich keine und beim Unternehmermodell geringere Kosten für die Expertenbetreuung an.
Das nachfolgende Schaubild gibt einen Überblick über die Betreuungsmodelle und verlinkt an den jeweiligen Stellen zu den einzelnen Betreuungsmöglichkeiten.
Betreuungsmöglichkeiten im Überblick
bis zu 10 Beschäftigte
Grundbetreuung und anlassbezogene Betreuungen
mehr als 10 Beschäftigte
Grundbetreuung und betriebsspezifische Betreuung
Betreuung durch Betriebsarzt / Sicherheitsfachkraft
Wahlmöglichkeiten
Details zur Regelbetreuung und alternativen Betreuung (insbesondere zu Unterschieden der Gewerbe, unterteilt in 3 Gruppen) siehe DGUV Vorschrift 2.
Unternehmermodell / Kompetenzzentrenmodell
(alternative Betreuung)
bis zu 10 Beschäftigte
Kompetenzzentrenmodell
(gewerbespezifische Qualifikation)
Beratung im Bedarfsfall durch Dienstleister (Betriebsarzt und Fachkraft für Arbeitssicherheit)
Kosten trägt der Unternehmer
Beratung im Bedarfsfall durch Kompetenzzentren
Kostenübernahme durch BGN
Bei der betriebsärztlichen und sicherheitstechnischen Regelbetreuung ist zu unterscheiden zwischen der Regelbetreuung in Betrieben mit bis zu 10 Beschäftigten und der Regelbetreuung in Betrieben mit mehr als 10 Beschäftigten. Die betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung umfasst eine ganzheitliche Bewertung aller Faktoren der Arbeitsumgebung sowie der Person der/des Beschäftigten, bezogen auf jeden einzelnen Arbeitsplatz.
weiterlesenFür Betriebe mit bis zu 10 Beschäftigten
Ihre Aufgabe als Unternehmerin oder Unternehmer eines Kleinbetriebes ist es, Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten zu verhüten und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren im Betrieb zu verhindern. In den meisten Kleinbetrieben ist dabei gar nicht so viel zu tun: Sie als Unternehmerin oder Unternehmer können die meisten Frage- und Problemstellungen selbst in die Hand nehmen. Deshalb hat die BGN ein auf Kleinbetriebe zugeschnittenes und kostengünstiges Betreuungsmodell entwickelt: das BGN-Kompetenzzentrenmodell.
weiterlesenFür Betriebe mit mehr als 10 bis zu 50 Beschäftigten
Das Unternehmermodell wird Betrieben bis zu einer Größe von 50 Beschäftigten angeboten.
Grundidee ist, dass in dieser Betriebsgröße der Unternehmer beziehungsweise die Unternehmerin Dreh- und Angelpunkt aller Aktivitäten im Arbeitsschutz ist. Beim Unternehmermodell wird der Unternehmer sensibilisiert, motiviert und informiert, Sicherheit und Gesundheitsschutz in die betrieblichen Entscheidungsprozesse und in alle Abläufe zu integrieren und wirksame Lösungen zu finden. Er oder sie weiß, wann eine Expertenberatung durch einen Betriebsarzt und/oder eine Sicherheitsfachkraft in Anspruch genommen werden muss. Die Kosten einer (erfahrungsgemäß notwendigen) Expertenberatung im Bedarfsfall tragen die Unternehmerinnen und Unternehmer selbst.
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