Die BGN erstattet Ihre Kosten für Fahrten zur Arztpraxis, zur Umschulung, zur Therapeutin oder zum Therapeuten und Ähnlichem. Taxikosten werden nur erstattet, wenn Sie wegen Ihrer Verletzung keine öffentlichen Verkehrsmittel oder Ihren privaten PKW nicht nutzen können und uns dazu eine ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung vorliegt.
Bitte reichen Sie dazu das ausgefüllte Antragsformular und die Originalbelege mit einer Bescheinigung der einzelnen Behandlungstermine durch ärztliches Fachpersonal oder der Einrichtung ein. Nicht belegte Fahrten werden nicht erstattet.
Für Fahrten mit dem privaten PKW erhalten Sie 0,20 Euro je Kilometer, höchstens jedoch 130 Euro insgesamt für eine Hin- und Rückfahrt. Für die Höhe der Wegstreckenentschädigung ist die verkehrsübliche Straßenverbindung maßgeblich. Parktickets werden ebenfalls erstattet. Bitte reichen Sie die Originalbelege ein.
Wenn Sie öffentliche Verkehrsmittel nutzen, wird die Fahrkarte 2. Klasse erstattet. Auch hier schicken Sie uns bitte das Original.
Formular zur Fahrtkostenerstattung zum Download
Antrag auf Fahrtkostenerstattung
PDF-Datei
Bitte senden Sie den ausgefüllten Antrag mit den Anlagen per Post an Ihre zuständige Regionaldirektion. Diese finden Sie auf den Anschreiben oder durch Nutzung der Suchfunktion rechts.