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BGN - Ihre gesetzliche Unfallversicherung

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Patientin überreicht Versicherungskarte der BGN.

Unternehmensnummer und Aktenzeichen

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Unternehmensnummer

Aus der Mitgliedsnummer wird die Unternehmensnummer

Die Mitgliedsunternehmen der BGN haben zum 1. Januar 2023 eine bundesweit einheitliche Unternehmensnummer für jedes zugehörige Unternehmen erhalten. Eine einheitliche Infrastruktur ist wesentlich für eine digitale Verwaltung – deshalb gibt es künftig die Unternehmensnummer. Sie löst die bisherige Mitgliedsnummer ab. Betriebe benötigen sie zwingend, um zum Beispiel UV-Jahresmeldungen oder Lohnnachweise digital zu übermitteln. Wer mehrere Unternehmen betreibt, erhält mehrere Unternehmensnummern.

Ab dem Jahr 2023 sollen Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen viele Dienstleistungen der öffentlichen Verwaltungen über ein digitales Konto abfragen können. So sieht es das Onlinezugangsgesetz (OZG) vor. Die Interaktion soll künftig schneller, effizienter und nutzerfreundlicher ablaufen.

Auch die gesetzliche Unfallversicherung ist in diesen Prozess eingebunden. Die einheitliche Unternehmensnummer löst die verschiedenartigen Systeme der Mitgliedsnummern bei den Berufsgenossenschaften, der Sozialversicherung Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau und den Unfallversicherungsträgern der öffentlichen Hand ab.

Die Umstellung auf die bundesweit einheitliche Unternehmensnummer soll die Kommunikation zwischen Unternehmen und den Trägern der gesetzlichen Unfallversicherung beschleunigen und vereinfachen. Jeder Unternehmer und jede Unternehmerin erhält bei erstmaliger Aufnahme einer unternehmerischen Tätigkeit eine bundesweit einheitliche Unternehmernummer, sobald die Unfallversicherung über das erste Unternehmen einer Rechtsperson Kenntnis erlangt. Sie ist Teil der Unternehmensnummer.

Die Unternehmernummer wird einmalig an eine natürliche Person, eine juristische Person oder eine Personengesellschaft vergeben und gilt ab Vergabe dauerhaft. Die Nummer bleibt auch bei Beendigung und Wiederaufnahme des Unternehmens oder einem Wechsel der Zugehörigkeit zu einem anderen Unfallversicherungsträger erhalten. So wird die Übersichtlichkeit verbessert und gleichzeitig die Möglichkeit geschaffen, das Zentrale Unternehmerverzeichnis zukünftig mit anderen Registern zu verknüpfen. Bürokratiekosten sinken, weil die Entgeltabrechnungsprogramme auf Seiten der Unternehmen künftig nicht mehr unterschiedlich definierte Mitgliedsnummernformate bedienen müssen.

Die neue Unternehmensnummer besteht aus insgesamt 15 Ziffern. Sie kennzeichnet den Unternehmer, die Unternehmerin in Verbindung mit dem betriebenen Unternehmen. Die ersten 12 Ziffern bilden die Unternehmernummer. Sie kennzeichnet wie schon beschriebenen den Unternehmer oder die Unternehmerin. Die letzten drei Ziffern kennzeichnen das zugehörige Unternehmen. Diese Kennzeichnung ist wichtig, um mehrere von einer Rechtsperson betriebene Unternehmen unterscheiden zu können. Je nachdem, wie viele Unternehmen ein Unternehmer, eine Unternehmerin betreibt, steht am Ende also eine 001, 002, 003 und so weiter.

Zusammen bilden die Unternehmernummer und das Kennzeichnen für das Unternehmen die Unternehmensnummer (UNR.S).

Die UNR.S ist wie folgt aufgebaut: nnnn nnnn nnnn nnn (Leerzeichen dienen der besseren Lesbarkeit)

Die Umstellung erfolgt automatisch vor dem 1. Januar 2023. Unternehmen benötigen die neue Unternehmensnummer zwingend, um zum Beispiel die UV-Jahresmeldung oder Lohnnachweise zu übermitteln. Unsere Mitgliedsbetriebe werden von der BGN im Herbst 2022 schriftlich über den Nummernwechsel informiert. Genau wie die bisherige Mitgliedsnummer ist die Unternehmensnummer das Ordnungskriterium zur Identifikation der Firmen, um beispielsweise Anfragen, Versicherungsfälle, Präventionsleistungen, Beitragsangelegenheiten oder Entgeltnachweise zuordnen zu können.

Sie nutzen einfach die neue Unternehmensnummer an Stelle der bisherigen Mitgliedsnummer. Unternehmen mit Beschäftigten müssen die neue Nummer insbesondere in der Lohnabrechnung verwenden. Sobald sie die Information über den Nummernwechsel erhalten haben, empfehlen wir den Unternehmen, die Inhalte aufmerksam zu prüfen. Sollten Sie mehrere Schreiben verschiedener Unfallversicherungsträger erhalten, in denen unterschiedliche Unternehmernummern (die ersten 12 Stellen) genannt sind, kontaktieren Sie uns bitte direkt.

Beratungsservice zu Mitgliedschaft und Beitrag:

Telefon: 0621 4456 - 1581

E-Mail: beitrag@bgn.de

Montag bis Donnerstag von 7 bis 17 Uhr und Freitag von 7 bis 16 Uhr.

Aktenzeichen

Unterschiedliche Aktenzeichen für unterschiedliche Sachverhalte

Bei Anschreiben an die BGN sollte darauf geachtet werden, dass das zutreffende Aktenzeichen angegeben wird, um eine reibungslose Zuordnung zu gewährleisten.

Um eine richtige Zuordnung von eingehenden Zahlungen zu gewährleisten, sollte im Zahlungsverkehr die Unternehmensnummer angegeben werden. Diese ist auf jedem Beitragsbescheid oben rechts unter "Unser Zeichen" vermerkt. Erfolgen Zahlungen aufgrund einer Mahnung oder einer Ratenzahlungsvereinbarung, ist bei allen Einzahlungen das Forderungsaktenzeichen anzugeben.

Die Unternehmensnummer besteht aus insgesamt 15 Ziffern. Sie kennzeichnet den Unternehmer, die Unternehmerin in Verbindung mit dem betriebenen Unternehmen. Die ersten 12 Ziffern bilden die Unternehmernummer. Sie kennzeichnet wie schon beschriebenen den Unternehmer oder die Unternehmerin. Die letzten drei Ziffern kennzeichnen das zugehörige Unternehmen. Diese Kennzeichnung ist wichtig, um mehrere von einer Rechtsperson betriebene Unternehmen unterscheiden zu können. Je nachdem, wie viele Unternehmen ein Unternehmer, eine Unternehmerin betreibt, steht am Ende also eine 001, 002, 003 und so weiter.

Zusammen bilden die Unternehmernummer und das Kennzeichnen für das Unternehmen die Unternehmensnummer (UNR.S).

Die UNR.S ist wie folgt aufgebaut: nnnn nnnn nnnn nnn (Leerzeichen dienen der besseren Lesbarkeit).

Unter dieser Unternehmensnummer wird abgewickelt:
 

  • der Schriftwechsel, der im Zusammenhang mit dem Unternehmen steht (z.B. Zuständigkeits- und Veranlagungsangelegenheiten, allgemeine Anfragen zum Unternehmen)

  • Beitragsabrechnung für alle Beschäftigten des Unternehmens.

  • Es ist außerdem bei der DEÜV-Meldung im Feld Mitgliedsnummer (MTNR) anzugeben.

Sofern für einer Unternehmerin oder einen Unternehmer oder einen im Unternehmen ohne Arbeitsvertrag mittätigen Ehegatten eine freiwillige Versicherung besteht, wird diese unter einem gesonderten Aktenzeichen geführt und abgerechnet. Das Aktenzeichen für eine freiwillige Versicherung beginnt mit den Buchstaben "MV". Dieses Aktenzeichen wird verwendet bei

  • Schriftwechsel im Zusammenhang mit einer freiwilligen Versicherung

  • Beitragsanforderungen für die freiwillige Versicherung

Beispiel: MV 77.234.567.891

Alle für eine Person/Firma unter der Unternehmensnummer bzw. dem Versicherungsaktenzeichen entstehenden Forderungen werden unter einem gesonderten Aktenzeichen zusammengeführt, das mit den Buchstaben "MF" beginnt. 
Unter dem Forderungsaktenzeichen wird der Schriftwechsel abgewickelt, der aus der Beitragsanforderung unter der Unternehmensnummer und dem Versicherungsaktenzeichen resultiert. So werden hierunter beispielsweise Ratenzahlungsvereinbarungen getroffen oder bei verspäteter Zahlung Mahnungen versandt. 

WICHTIG: Unter dem Forderungsaktenzeichen ergehen keine Beitragsbescheide.

Beispiel: MF 77.345.678.912

Service-Center

0621 4456 - 1581

Beratungsservice zu Mitgliedschaft und Beitrag:

Montag bis Donnerstag
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Freitag von 7 bis 16 Uhr

beitrag@bgn.de beitrag@bgn.de