In Ihrem Browser ist JavaScript deaktiviert.
Das Design dieser Webseite kann deshalb möglicherweise nicht in seinem vollen Umfang mit allen Funktionen abgebildet werden.
BGN - Ihre gesetzliche Unfallversicherung

Hinweise zur Suche

Bei der BGN-Suche handelt es sich um eine Volltextsuche, die alle vorhandenen Daten auf der BGN-Webseite durchsucht. Um die Ergebnisse zu präsizieren können Sie links die Einstellung "Exakte Suche" wählen.

Blick in eine Straße mit zwei Fahrradfahrern und einem Auto von hinten.

Führerschein - Umtausch

15. April 2021

zurück zur Übersicht

Warum muss der Führerschein umgetauscht werden?

Nach einer EU-Richtlinie sollen ab 2033 nur noch fälschungssichere Führerscheine im Umlauf sein die in einer Datenbank gespeichert werden, um Missbrauch zu verhindern. Zudem soll der „Führerscheintourismus“ nach dem Entzug einer Fahrerlaubnis eingedämmt werden.
Mit den gestaffelten Fristen will man vermeiden, dass Millionen von Führerscheinbesitzern den Umtausch hinauszögern und dadurch anfallende Verwaltungsvorgänge nicht mehr zu bewältigen wären oder sehr lange Wartezeiten entstehen. Die Nichteinhaltung der gültigen Fristen hat eine Verwarnung zur Folge. Bei Reisen ins Ausland könnte es, je nach Ziel, zu erheblichen Problemen kommen, wenn Sie Ihren Führerschein nicht fristgerecht umgetauscht haben.
Sie müssen aber keinesfalls warten, bis sie mit dem Umtausch Ihres Führerscheins an der Reihe sind. Ein freiwilliger Umtausch im Vorfeld ist jederzeit möglich.

Wie wird der Führerschein umgetauscht?

Der Umtausch findet auf Antragsstellung bei der Führerscheinbehörde Ihres Wohnsitzes statt. Für die Antragstellung zum Umtausch aller PKW- und Motorradführerscheine benötigen Sie folgende Unterlagen:

  • Ihren Personalausweis oder Pass

  • Ein aktuelles biometrisches Passbild

  • Ihren aktuellen Führerschein (dieser wird entwertet)

Sollten Sie noch im Besitz eines Papierführerscheins (rosa oder grau) sein, welcher nicht von der Behörde Ihres Wohnsitzes ausgestellt wurde, benötigen sie zusätzlich eine sogenannte Karteikartenabschrift der ausstellenden Behörde. Diese beantragen Sie online, telefonisch oder per Post bei der Führerscheinstelle, die Ihren aktuellen Führerschein ausgestellt hat. In der Regel wird die Karteikartenabschrift gebührenfrei direkt an die Behörde Ihres Wohnsitzes geschickt. Die Fahrerlaubnisklassen alten Rechts (z.B. Klasse 1, 3, oder ehem. DDR-Klassen) werden im neuen Führerschein in die Klassen umgewandelt, die der bisherigen Fahrberechtigung entsprechen.
Allen Gerüchten zum Trotz, ist für den Umtausch der PKW- und Motorradführerscheine keine Prüfung oder Gesundheitsuntersuchung erforderlich.

Wann müssen Sie Ihren Führerschein umtauschen?

Die Fristen wurden in zwei Kategorien unterteilt – entscheidend ist Ihr Geburtsjahr oder das Ausstellungsdatum Ihres Führerscheindokumentes (nicht das Erteilungsdatum!). Diese Angabe finden Sie in Ihrem aktuellen Führerschein.
Liegt das Ausstellungsjahr Ihres aktuellen Führerscheindokuments vor dem 01.01.1999 ist Ihr Geburtsjahr ausschlaggebend.
Alle Führerscheinbesitzer mit den Ausstellungsjahren nach dem 01.01.1999 müssen sich am Ausstellungsjahr Ihres Führerscheins orientieren:

Ausstellung vor dem 01.01.1999 / Umtauschfristen nach Geburtsjahr
Geburtsjahr des FahrerlaubnisinhabersTag, an dem der Führerschein
umgetauscht sein muss
Vor 195319.01.2033
1953 – 195819.01.2022
1959 – 196419.01.2023
1965 – 197019.01.2024
1970 und später19.01.2025
Ausstellung nach dem 01.01.1999 / Umtauschfristen nach Ausstellungsdatum
Ausstellungsjahr

Tag, an dem der Führerschein
umgetauscht sein muss

1999 - 200119.01.2026
2002 – 200419.01.2027
2005 – 200719.01.2028
200819.01.2029
200919.01.2030
201019.01.2031
201119.01.2032
2012 – 18.01.201319.01.2033

Wie lange gilt der neue Führerschein?

Die Fahrerlaubnisklassen für PKW und Motorrad bleiben unbefristet erhalten!

Lediglich das Dokument „Führerschein“ wird für 15 Jahre befristet. Danach erhalten Sie ohne Prüfung oder Gesundheitsuntersuchung einen neuen Führerschein. Diese Befristung trägt dazu bei, dass Passbilder nicht über Jahrzehnte im Führerschein verbleiben und eine eindeutige Identifikation des Führscheinbesitzer erschweren.

Kontakt

0621 4456 – 3440

Sachgebiet Verkehrssicherheit

verkehrssicherheit@bgn.de verkehrssicherheit@bgn.de