Wer pflegebedürftig ist, braucht im Alltag erhebliche Unterstützung. Die Pflegeleistungen sollen den Menschen, die infolge eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit pflegebedürftig sind, die Überwindung der Hilflosigkeit um Teilhabe, ein möglichst eigenständiges Leben sowie Selbstbestimmung ermöglichen.
Für Versicherte der BGN wird entweder
Pflegegeld gezahlt (Regelleistung) oder
eine Pflegekraft gestellt (Hauspflege) oder
Heimpflege gewährt.
Die Versicherten entscheiden nach Möglichkeit selbst, wie und auf welche Weise sie die benötigte Pflege in Anspruch nehmen.
Pflegebedürftig ist, wer für die gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen im Alltag erheblicher Hilfe bedarf. Das Ausmaß der Hilflosigkeit und damit die Höhe des Pflegegeldes richtet sich nach dem Gesundheitsschaden des Versicherten und dem dadurch bedingten Umfang der notwendigen Hilfe.
Wer Angehörige zu Hause pflegt ist dabei gesetzlich unfallversichert.
Infos zur Unterstützung pflegender Angehöriger
Akzente N° 4 | 2022
Infos zur Pflege von der DGUV
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