Für die Zeit ab 06.04.2025
Der Jahresbeitrag eines Unternehmens zur BGN besteht aus drei Teilbeträgen: dem Beitrag zur Hauptumlage, dem Beitrag zur Lastenverteilung nach Neurenten (LVN) und dem Beitrag zur Lastenverteilung nach Entgelten (LVE).
Die Beiträge zur Hauptumlage und zur LVN errechnen sich nach der Formel:
- Bruttoarbeitsentgelt x (Gefahrklasse x jeweiliger Beitragsfuß)* : 100 = Beitrag
Bei der Berechnung des Beitrages zur LVE wird ein Freibetrag auf das gezahlte Bruttoarbeitsentgelt gewährt und die Gefahrklasse spielt keine Rolle. Somit ergibt sich folgende Formel:
- (Bruttoarbeitsentgelt - Freibetrag) x Beitragsfuß : 100 = Beitrag
Die Berechnungsformel für den Hauptumlagebeitrag ergibt sich aus § 167 Abs. 1 Sozialgesetzbuch (SGB) VII, die Formeln für die Lastenverteilung aus §§ 176 ff. SGB VII.
Berechnungsbeispiel für ein Hotel:
Arbeitsentgelt: Hierbei handelt es sich um das Arbeitsentgelt aller im Unternehmen tätigen Arbeitnehmer einschl. der Aushilfskräfte, der Familienangehörigen und der sonstigen Verwandten.
Im Entgeltnachweis 2024 werden Arbeitsentgelte von 250.000 EUR im gewerblichen Bereich und 30.000 EUR im Bürobereich nachgewiesen. Die Voraussetzungen für eine gesonderte Nachweisung der Entgelte der Büromitarbeiter im Bürobereich sind gegeben.
Gefahrklasse: Die Gefahrklasse des Unternehmens/der Unternehmensbereiche ergibt sich aus dem Veranlagungsbescheid. Seit dem 01.01.2019 beträgt die Gefahrklasse für Betriebe des Gaststätten- und Beherbergungsgewerbes 3,33, für Bürobereiche 0,5. Ab dem 01.01.2025 trat der neue Gefahrtarif der BGN in Kraft. Bei vielen Branchen hat sich aufgrund einer geänderten Belastungssituation die Zuordnung zu den Tarifstellen und die Gefahrklasse geändert. So beträgt zum Beispiel die Gefahrklasse für Betriebe des Gaststätten- und Beherbergungsgewerbes ab dem 01.01.2025 nunmehr 2,94.
Beitragsfuß zur Hauptumlage: Dies ist der vom Vorstand der BGN festgesetzte Beitrag zur Hauptumlage für 100 EUR Entgelt in der Gefahrklasse 1. Er beträgt für das Umlagejahr 2024: 0,327.
Beitragsfüße zur Lastenverteilung: Die Beitragsfüße zur Lastenverteilung nach Neurenten und nach Entgelten werden jährlich auf der Grundlage der vom Bundesamt für Soziale Sicherung für die BGN ermittelten Ausgleichsanteile berechnet. Auf deren Höhe hat die BGN keinen Einfluss. Der Beitragsfuß für die Lastenverteilung nach Neurenten (LVN) ist der Beitrag dieser Beitragsart für 100 EUR Entgelt in Gefahrklasse 1. Er beträgt für das Jahr 2024: 0,016. Der Beitragsfuß für den Beitrag zur Lastenverteilung nach Entgelten (LVE) beträgt für das Jahr 2024 0,186. Er stellt den Beitrag für 100 EUR zu berücksichtigendes Entgelt dar.
Vorschussfuß zur Hauptumlage: Dies ist der vom Vorstand der BGN festgesetzte Beitrag zur Hauptumlage für 100 EUR Entgelt in der Gefahrklasse 1. Er beträgt für das Umlagejahr 2025: 0,330.
Vorschussfuß zur Lastenverteilung nach Neurenten (LVN) für das Jahr 2025 beträgt 0,016. Der Vorschussfuß zur Lastenverteilung nach Entgelten (LVE) für das Jahr 2025 beträgt 0,186.
Musterberechnung (Beispiel Hotel)
Hauptumlage:
Gaststätten/Beherbergungsunternehmen
250.000 EUR x (2,94 x 0,330)* : 100 = 2.425,50 EUR
Bürobereich
30.000 EUR x (0,5 x 0,330)* : 100 = 49,50 EUR
Lastenverteilung nach Neurenten:
Gaststätten/Beherbergungsunternehmen
250.000 EUR x (2,94 x 0,016)* : 100 = 117,60 EUR
Bürobereich
30.000 EUR x (0,5 x 0,016)* : 100 = 2,40 EUR
Lastenverteilung nach Entgelten:
(280.000 EUR – 270.000) x 0,186 : 100 = 18,60 EUR
Summe:
2.613,60 EUR
* Gefahrklasse x jeweiliger Beitragsfuß = Beitragssatz
Der Beitragssatz wird auf vier Nachkommastellen gerundet.
Die Musterberechnung basiert auf den Vorschussfüßen 2025. Die tatsächlichen Beitragsfüße für 2025 werden im April 2026 festgelegt.