Ab 2025: Der neue Gefahrtarif der BGN
Die Vertreterversammlung der BGN hat im Juni 2024 einen neuen Gefahrtarif beschlossen, der von der Aufsichtsbehörde am 11. Juli 2024 genehmigt wurde. Der Tarif tritt zum 01.01.2025 in Kraft.
Im neuen Gefahrtarif werden Gewerbegruppen, die eine ähnliche Belastung haben, in einer gemeinsamen Gefahrtarifstelle zusammengefasst. Entscheidend für die Einordnung ist daher die tatsächliche Belastung durch Unfälle und Berufskrankheiten. Diese bewährte Systematik, die schon beim letzten Gefahrtarif 2019 galt, wurde beibehalten.
Das ändert sich mit dem neuen Gefahrtarif
Bei vielen Branchen hat sich aufgrund einer geänderten Belastungssituation die Zuordnung zu den Tarifstellen und die Gefahrklasse geändert. So ist zum Beispiel die größte Gewerbegruppe bei der BGN, das Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe, nicht mehr der Gefahrtarifstelle 8 mit der Gefahrklasse von 3,33, sondern nun der Tarifstelle 6 mit der Gefahrklasse 2,94 zugewiesen. Die beitragsmäßigen Auswirkungen dieser Veränderung können noch nicht exakt beziffert werden, da die Beitragshöhe auch von den künftigen Aufwendungen der BGN und den künftigen Lohnsummen abhängt. Allerdings ist aus heutiger Sicht aufgrund des deutlichen Rückgangs der Gefahrklasse von einem sinkenden Beitrag für diese Gewerbegruppe auszugehen.
Im neuen Gefahrtarif werden die bisher getrennt betrachteten Gewerbegruppen „Bearbeitung von Geflügel“ und „Be- und Verarbeitung von Fleisch- und Wurstwaren“ zu einer gemeinsamen Gewerbegruppe zusammengefasst, da aufgrund arbeitsmäßiger und technologischer Überschneidungen eine Abgrenzung zunehmend schwierig ist und zudem bei beiden Gewerbegruppen eine nahezu identische Belastungslage besteht.
Eine weitere wesentliche Änderung betrifft die Tarifierung des verwaltenden Teils von Unternehmen. Neu aufgenommen wurde die Möglichkeit einer Büroveranlagung bei mobilem Arbeiten. Unverändert gilt diese Regelung nur für Beschäftigte, die ausschließlich Aufgaben der internen Verwaltung ausführen. Mit der vorgenommenen Anpassung passt die BGN die Bürodefinition an eine veränderte Arbeitswelt an.
Gefahrtarif 2025
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Erläuterungen zum Gefahrtarif 2025
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Alphabetisches Verzeichnis (ab 01.01.2025)
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Wenn Sie wissen möchten, zu welcher Gewerbegruppe (und damit zu welcher Gefahrtarifstelle und welcher Gefahrklasse) Ihr Unternehmen gehört, können Sie hier nach Ihrer Branche suchen (alternativ können Sie auch unter den vorangegangenen Downloads im PDF „Alphabetisches Verzeichnis“ nachschauen):
Ältere Gefahrtarife
Gefahrtarif 2019
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Alphabetisches Verzeichnis der Branchenbegriffe (bis 31.12.2024)
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BGN Gefahrtarif kurz
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BGN Gefahrtarif lang
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Der neue Gefahrtarif der BGN - Erläuterungen
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Der neue BGN Gefahrtarif
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Gefahrtarif 2014
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Gültig zur Berechnung der Beiträge vom 01. Januar 2014 an
Die Gefahrklassen für die Gewerbezweige sind auf der Grundlage der Entschädigungsleistungen sowie der Arbeitsentgelt- und Versicherungssummen des Beobachtungszeitraums 2008 - 2012 errechnet worden.
Gefahrtarif 2013
PDF-Datei
Gültig zur Berechnung der Beiträge vom 01. Januar 2013 an
Gefahrtarif 2008
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Gültig zur Berechnung der Beiträge vom 01. Januar 2008 an
Die Gefahrklassen für die Gewerbezweige sind auf der Grundlage der Entschädigungsleistungen sowie der Arbeitsentgelt- und Versicherungssummen des Beobachtungszeitraums 2002 - 2006 errechnet worden.
Gefahrtarif 2005
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Gültig zur Berechnung der Beiträge vom 01. Januar 2005 an
Gefahrklassen für die Gewerbezweige sind auf der Grundlage der Entschädigungsleistungen sowie der Arbeitsentgelt- und Versicherungssummen des Beobachtungszeitraums 1999 - 2003 errechnet worden.