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Patientin überreicht Versicherungskarte der BGN.

Gefahrtarife

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Ab 2025: Der neue Gefahrtarif der BGN

Die Vertreterversammlung der BGN hat im Juni 2024 einen neuen Gefahrtarif be­schlossen, der von der Aufsichtsbehörde am 11. Juli 2024 genehmigt wurde. Der Tarif tritt zum 01.01.2025 in Kraft.

Im neuen Gefahrtarif werden Gewerbegruppen, die eine ähnliche Belastung haben, in ei­ner gemeinsamen Gefahrtarifstelle zusammengefasst. Entscheidend für die Einordnung ist daher die tatsächliche Belastung durch Unfälle und Berufskrankheiten. Diese bewährte Systematik, die schon beim letzten Gefahrtarif 2019 galt, wurde beibehalten.

Das ändert sich mit dem neuen Gefahrtarif

Bei vielen Branchen hat sich aufgrund einer geänderten Belastungssituation die Zuordnung zu den Tarifstellen und die Gefahrklasse geändert. So ist zum Beispiel die größte Ge­werbegruppe bei der BGN, das Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe, nicht mehr der Gefahrtarifstelle 8 mit der Gefahrklasse von 3,33, sondern nun der Tarifstelle 6 mit der Gefahrklasse 2,94 zugewiesen. Die beitragsmäßigen Auswirkungen dieser Veränderung können noch nicht exakt beziffert werden, da die Beitragshöhe auch von den künftigen Aufwendungen der BGN und den künftigen Lohnsummen abhängt. Allerdings ist aus heutiger Sicht aufgrund des deutlichen Rückgangs der Gefahrklasse von einem sinkenden Beitrag für diese Gewerbegruppe auszugehen.

Im neuen Gefahrtarif werden die bisher getrennt betrachteten Gewerbegruppen „Bearbeitung von Geflügel“ und „Be- und Verarbeitung von Fleisch- und Wurstwaren“ zu einer gemeinsamen Gewerbegruppe zusammengefasst, da aufgrund arbeitsmäßiger und technologischer Überschneidungen eine Abgrenzung zunehmend schwierig ist und zudem bei beiden Gewerbegruppen eine nahezu identische Belastungslage besteht.

Eine weitere wesentliche Änderung betrifft die Tarifierung des verwaltenden Teils von Unter­nehmen. Neu aufgenommen wurde die Möglichkeit einer Büroveranlagung bei mobilem Arbeiten. Unverändert gilt diese Regelung nur für Beschäf­tigte, die ausschließlich Aufgaben der internen Verwaltung ausführen. Mit der vorgenommenen Anpassung passt die BGN die Bürodefinition an eine veränderte Arbeitswelt an.

Wenn Sie wissen möchten, zu welcher Gewerbegruppe (und damit zu welcher Gefahrtarifstelle und welcher Gefahrklasse) Ihr Unternehmen gehört, können Sie hier nach Ihrer Branche suchen (alternativ können Sie auch unter den vorangegangenen Downloads im PDF „Alphabetisches Verzeichnis“ nachschauen):


 

Ältere Gefahrtarife

Gefahrtarif 2014
PDF-Datei
Gültig zur Berechnung der Beiträge vom 01. Januar 2014 an 

Die Gefahrklassen für die Gewerbezweige sind auf der Grundlage der Entschädigungsleistungen sowie der Arbeitsentgelt- und Versicherungssummen des Beobachtungszeitraums 2008 - 2012 errechnet worden.

Gefahrtarif 2013
PDF-Datei
Gültig zur Berechnung der Beiträge vom 01. Januar 2013 an

Gefahrtarif 2008
PDF-Datei
Gültig zur Berechnung der Beiträge vom 01. Januar 2008 an 

Die Gefahrklassen für die Gewerbezweige sind auf der Grundlage der Entschädigungsleistungen sowie der Arbeitsentgelt- und Versicherungssummen des Beobachtungszeitraums 2002 - 2006 errechnet worden.

Gefahrtarif 2005
PDF-Datei
Gültig zur Berechnung der Beiträge vom 01. Januar 2005 an 

Gefahrklassen für die Gewerbezweige sind auf der Grundlage der Entschädigungsleistungen sowie der Arbeitsentgelt- und Versicherungssummen des Beobachtungszeitraums 1999 - 2003 errechnet worden.

Beitragsausgleichsverfahren

Münzen, Kugelschreiber, Taschenrechner

Branchen mit geringer Belastung müssen zukünftig nicht mehr Branchen mit hoher Belastung mitfinanzieren.

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FAQ Gefahrtarif

Fragezeichen- und Ausrufezeichen-Sprechblasen vor einer blauen Wand

In den FAQ zum Gefahrtarif beantworten wir häufig gestellte Fragen.

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