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BGN - Ihre gesetzliche Unfallversicherung

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Heilbehandlung in einer Rehaklinik

Was leistet die BGN?

Schutz im Homeoffice

Viele Unternehmen ermöglichen ihren Beschäftigten Telearbeit zu Hause. Wie sieht es im Homeoffice mit dem Versicherungsschutz in der gesetzlichen Unfallversicherung aus?

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Optimale medizinische Versorgung und Wiedereingliederung

Wenn es trotz aller Bemühungen um Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz zum Unfall oder zu einer Berufskrankheit kommt, ist es die Aufgabe der BGN
 

  • mit allen geeigneten Mitteln die Gesundheit und die Leistungsfähigkeit der Versicherten wiederherzustellen und

  • die Versicherten oder ihre Hinterbliebenen durch Geldleistungen zu entschädigen.

Die optimale medizinische Betreuung der Versicherten sowie die berufliche und soziale Wiedereingliederung stehen stets im Vordergrund aller Bemühungen. Die BGN ist für den gesamten Reha-Ablauf zuständig, was die Basis und Voraussetzung für einen zügigen und nahtlosen Verlauf des Reha-Verfahrens schafft. Ein umfassendes Reha-Management sowie ein Netzwerk an Ärztinnen und Ärzten, Kliniken und anderen Leistungserbringern bilden dabei die ideale Grundlage. Gemäß dem BGN-Grundsatz „Rehabilitation vor Rente“ wird eine Rente gezahlt, wenn alle sinnvollen und zumutbaren Rehabilitationsmöglichkeiten ausgeschöpft sind. 

Das leisten wir: 
 

  • Heilbehandlung einschließlich Leistungen der medizinischen Rehabilitation

  • berufliche und soziale Rehabilitation 

  • Leistungen bei Pflegebedürftigkeit 

  • verschiedene Geldleistungen

Die BGN übernimmt die Kosten für die medizinische, berufliche und soziale Rehabilitation. Alle Leistungen sind zuzahlungsfrei, schließen sich nicht gegenseitig aus, sind grundsätzlich verschuldensunabhängig und werden ohne zeitliche Begrenzung erbracht, solange die Folgen des Arbeitsunfalls oder der Berufskrankheit dies notwendig machen.

Ein Unfall ist passiert – was tun?

Arzt verbindet eine Hand nach einem Unfall

Hier finden Sie alle Informationen wie Sie nach einem Arbeits- oder Wegeunfall vorgehen sollten.

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Berufskrankheit – was tun?

Arzt macht sich Notizen währen eines Patientengesprächs

Sie haben Verdacht auf eine Berufskrankheit? Hier finden Sie Informationen und Tipps, was jetzt zu tun ist. 

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Rehabilitation

0621 4456-1462

Montag bis Freitag­
von 8 bis 16 Uhr

rehabilitation@bgn.de rehabilitation@bgn.de

FAQ Leistungen

Häufige Fragen und Antworten zu unseren Leistungen

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