Unfallanzeige
Alle Unfälle, die eine Arbeitsunfähigkeit von mehr als drei Tagen verursachen oder tödlich verlaufen sind, müssen innerhalb von drei Tagen von der Unternehmerin oder dem Unternehmer bzw. einem Bevollmächtigten an die BGN per Unfallanzeige gemeldet werden.
Digitale Unfallanzeige
Die DGUV hat in ihrem Serviceportal ein Online-Formular bereitgestellt, welches Sie für Ihre Unfallanzeige nutzen können:
Mit dem Serviceportal stehen auch viele weitere Serviceleistungen der gesetzlichen Unfallversicherung online zur Verfügung.
Online-Unfallanzeige / Extranet
Es besteht zudem die Möglichkeit, die Unfallanzeige online im Extranet der BGN auszufüllen.
Tödliche und schwere Unfälle – BGN-Unfalltelefon
Tödliche Unfälle und solche Ereignisse, bei denen mehr als drei Personen gesundheitlich geschädigt werden, müssen der Berufsgenossenschaft unverzüglich telefonisch gemeldet werden. Verkehrsunfälle sind von dieser Pflicht ausgenommen. Außerdem muss bei schweren Unfällen die Gewerbeaufsicht und bei tödlichen Unfällen auch die Polizei benachrichtigt werden. Tödliche und schwere Unfälle müssen zusätzlich innerhalb von drei Tagen per Unfallanzeige an die BGN gemeldet werden.
Psychische Probleme nach Arbeitsunfall, Überfall, Großschadensereignis und Attentat
Je eher Betroffene versorgt und betreut werden, desto besser lässt sich bleibender seelischer Schaden abwenden.
Info-Flyer "Wenn die Seele verletzt ist"
PDF-Datei