Über das UV-Meldeverfahren übermitteln Unternehmen ihre Beitragsgrundlagen zum Unfallversicherungsträger. Für das UV-Meldeverfahren muss entweder eine zertifizierte Entgeltabrechnungssoftware oder eine zertifizierte Ausfüllhilfe genutzt werden.
Die Sozialversicherungsträger stellen den Arbeitgebern und Selbständigen nach § 95a Viertes Buch Sozialgesetzbuch (SGB IV) insbesondere für Meldungen, Beitragsnachweise, Bescheinigungen und Anträge eine allgemein zugängliche, elektronisch gestützte und zertifizierte Ausfüllhilfe zur Verfügung. Über diese Ausfüllhilfe können Unternehmerinnen und Unternehmer ihre Meldungen der Beitragsgrundlagen bzw. Lohnnachweise gemäß der §§ 99 ff. SGB IV an die gesetzliche Unfallversicherung übermitteln.
Das SV-Meldeportal ist die neue Ausfüllhilfe der Sozialversicherungsträger und steht seit dem 04. Oktober 2023 zur Verfügung. Die Lohnnachweismeldung ist bis zum 16. Februar des Folgejahres einzureichen – ansonsten werden die erforderlichen Daten zur Beitragserrechnung geschätzt. Wird kein Personal beschäftigt – auch keine Aushilfen – entfällt die Meldung nach dem UV-Meldeverfahren.
Stammdatenabgleich im Vorverfahren
Vor der eigentlichen Lohnnachweismeldung muss im sogenannten Vorverfahren ein automatisierter Abgleich der Unternehmensdaten durchgeführt werden. So wird sichergestellt, dass nur Meldungen mit korrekter Unternehmensnummer und veranlagten Gefahrtarifstellen übermittelt werden. Der Abruf der Stammdaten erfolgt automatisiert aus dem Entgeltabrechnungsprogramm, das im Unternehmen verwendet wird. Dieser Abruf muss aktiv angestoßen werden. Das kann jährlich ab 01.11. geschehen.
Hierfür sind folgende Zugangsdaten erforderlich:
Betriebsnummer der BGN (BBNRUV)
Unternehmensnummer
PIN
Die Zugangsdaten haben Sie bereits erhalten. Tipp: Wenn eine Steuerberatung oder andere Dienstleister mit der Meldung beauftragt sind, sollten die Zugangsdaten an diese weitergeleitet werden.
Nach der erstmaligen Anmeldung im Stammdatendienst wird die meldende Stelle registriert. Die BGN erwartet von dieser Stelle einen digitalen Lohnachweis für das abgefragte Beitragsjahr.
Der digitale Lohnnachweis
Der digitale Lohnnachweis beinhaltet folgende Angaben:
Unternehmensnummer
Betriebsnummer der BGN
Bezogen auf die Gefahrtarifstellen:
Beitragspflichtiges Arbeitsentgelt
Geleistete Arbeitsstunden
Anzahl der Arbeitnehmer
Zusätzlich werden über das Entgeltabrechnungsprogramm technische Merkmale übertragen, die es uns ermöglichen, die meldende bzw. abrechnende Stelle zu erkennen. Tipp: Immer die aktuelle Version des Entgeltabrechnungsprogramms nutzen.
Hat das Unternehmen mehrere meldende Stellen, ist für jede dieser Stellen ein Abruf und Abgleich der Stammdaten erforderlich. Wir erhalten dann für jeden Abruf Teillohnnachweise und fassen diese in einem Beitragsbescheid zusammen.
Gehen erwartete Lohnnachweise nicht ein, schätzen wir die zur Beitragsberechnung erforderlichen Daten.
Die Stammdaten müssen regelmäßig pro Meldejahr abgerufen werden.
Lohnnachweis ohne Entgeltabrechnungsprogramm
Falls kein Entgeltabrechnungsprogramm benutzt wird, ist für die Abgabe der Meldung die systemgeprüfte Ausfüllhilfe des SV-Meldeportal der Sozialversicherung für Arbeitgeber zu verwenden.
Nur noch eingeschränkt verfügbar
Hinweis: sv-net wird zum 30.06.2024 eingestellt und wird ab dem 01.01.2024 nur noch in reduziertem Funktionsumfang verfügbar sein. |
Neu seit Oktober 2023
Hinweis: Sie können sich ab sofort am SV-Meldeportal der neuen Ausfüllhilfe nach § 95a SGB IV registrieren. Für eine Registrierung am SV-Meldeportal ist es zwingend erforderlich, dass Sie ein ELSTER-Organisationszertifikat besitzen und dass die Daten zu Ihrer Betriebsnummer einen aktuellen Stand haben. |
Infos der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) zum UV-Meldeverfahren
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