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BGN - Ihre gesetzliche Unfallversicherung

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Ärztin oder Arzt hält ein Hand mit Verband.

Arbeits- und Wegeunfall

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Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten (also Versicherungsfällen) vorzubeugen ist ein gemeinsames Ziel der BGN und ihrer Mitgliedsbetriebe. Kommt es trotz aller Anstrengungen zum Versicherungsfall, sind Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie freiwillig versicherte Unternehmerinnen und Unternehmer bei der BGN in guten Händen.

Was ist ein Arbeitsunfall?

Video der DGUV Der Arbeitsunfall  was ist das?

Zusammengefasst sind Arbeitsunfälle Unfälle, die versicherte Personen infolge der versicherten Tätigkeit erleiden. Die BGN bietet Schutz bei der Ausübung dieser Tätigkeiten. Ein Unfallereignis ist dabei ein zeitlich begrenztes, von außen auf den Körper einwirkendes Ereignis, das zu einem Gesundheitsschaden führt. Versicherungsschutz besteht auch für Tätigkeiten, die mit der versicherten Tätigkeit in Zusammenhang stehen (z.B. Betriebssport, Betriebsausflüge oder Betriebsfeiern, wenn diese vom Unternehmen durchgeführt werden).

Fehlt beim fraglichen Arbeitsunfall das Einwirken von außen und tritt die Verletzung oder der Gesundheitsschaden zufällig während der versicherten Tätigkeit auf, besteht kein Versicherungsschutz (z.B. Herzinfarkt am Schreibtisch). Wird ein bereits vorhandener anlagebedingter Schaden akut, der unter Umständen bislang noch keine Beschwerden verursacht hat, besteht kein Versicherungsschutz. 

Eine weitere Form des Arbeitsunfalls ist der Wegeunfall – ein Unfall auf dem direkten Weg zur oder von der Arbeit. Auch Wegeunfälle sind versichert.

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FAQ

Arbeits- und Wegeunfall

Häufig gestellte Fragen und ihre Antworten

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Unfall, Berufskrankheiten, Leistungen

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Ein Unfall ist passiert – was tun?

Alle Unfälle, die eine Arbeits­unfähig­keit von mehr als drei Tagen verur­sachen oder tödlich ver­laufen sind, müssen an die BGN gemel­det werden.

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