Sie sind mit Ihrem Fahrzeug unterwegs und kommen an eine Unfallstelle. Laut § 323c StGB sind Sie verpflichtet Erste Hilfe zu leisten. Deshalb gehört der Verbandskasten, neben dem Warndreieck, zum vorgeschriebenen Notfallset eines Kraftfahrzeugs. Der mitzuführende Verbandskasten muss die Normierung DIN 13164 erfüllen.
Die Norm schreibt vor, dass folgende Materialien im Verbandskasten vorhanden sein müssen:
Bezeichnung Material | Größe | Anzahl |
---|---|---|
Heftpflaster DIN 13019-A | 5 m x 2,5 cm | 1 |
Wundschnellverband DIN 13019-E | 10 cm x 6 cm | 4 |
Fingerkuppenverband | 5 cm x 4 cm | 2 |
Fingerverbände | 12 cm x 2 cm | 2 |
Pflasterstrips | 1,9 cm x 7,2 cm | 2 |
Pflasterstrips | 2,5 cm x 7,2 cm | 4 |
Verbandpäckchen DIN 13151-K | 3 m x 6 cm | 1 |
Verbandpäckchen DIN 13151-M | 4 m x 8 cm | 2 |
Verbandpäckchen DIN 13151-G | 4 m x 10 cm | 1 |
Verbandtuch DIN 13152-A | 60 cm x 80 cm | 1 |
Fixierbinde DIN 61634-FB 6 | 4 m x 6 cm | 2 |
Fixierbinde DIN 61634-FB 8 | 4 m x 8 cm | 3 |
Rettungsdecke | mind. 210 cm x 160 cm | 1 |
Kompresse | 100 x 100 mm | 6 |
Dreiecktuch DIN 13168-D | 1 | |
Verbandskastenschere DIN 58279-A 145 | 1 | |
Medizinische Handschuhe zum einmaligen Gebrauch | 4 | |
Feuchttuch zur Reinigung unverletzter Haut | 2 | |
Erste-Hilfe-Broschüre / Anleitung zur Ersten Hilfe | 1 | |
Gesichtsmasken, mind. Typ 1, nach DIN EN 14683 | 2 | |
Inhaltsverzeichnis | 1 |
Die DIN-Normen des Erste-Hilfe-Materials wurden Ende November 2021 geändert. Die bedeutsamste Veränderungen ist, dass jetzt zwei Gesichtsmasken dazugekommen sind. Diese Veränderung soll auch nach der Pandemie beibehalten werden. Auch wenn sich diese DIN-Veränderung noch nicht in der StVZO niedergeschlagen hat, ist es sinnvoll bereits jetzt zwei Masken – am besten FFP2 – dem bisherigen Verbandskasten hinzuzufügen. Es gibt dazu eine Übergangsfrist bis 31.01.2023. Neue Verbandskästen werden bereits von den Herstellern angepasst. Damit die Masken in den Behälter passen, werden im Gegenzug einige bestehende Produkte herausgenommen bzw. in der Menge reduziert: Ein Dreiecktuch (von bislang zwei Stück) und das Verbandtuch BR 40x60 cm entfallen.
Denken Sie daran: Auch ein Verbandskasten hat ein Mindesthaltbarkeitsdatum! Es macht Sinn, in regelmäßigen Abständen einen Blick auf den Inhalt eines Verbandskastens zu werfen. Kontrollieren Sie das Verfallsdatum der unterschiedlichen Materialien und tauschen Sie diese gegebenenfalls aus. Pflaster, die nicht mehr richtig kleben, werden im Notfall keine Hilfe sein!
Zudem ist es wichtig, dass Mullbinden oder Wundverbände steril sind. Können Sie das mit Ihrem Inhalt aus dem Verbandskasten nicht mehr garantieren, sollten Sie diesen durch einen neuen ersetzen. Nur so kann im Falle eines Unfalls eine Infektion durch nicht sterile Verbände verhindert werden. Nicht staubfrei verpacktes oder altes Verbandsmaterial erfüllen ebenso wenig vorgegebene Anforderungen. Sie sollten schon aus hygienischen Gründen nicht mehr zum Einsatz kommen.
Bei einer Kontrolle durch die Polizei droht eine gebührenpflichtige Verwarnung, wenn ein Verbandskasten nicht vollständig bestückt ist oder Mindesthaltbarkeiten überschritten sind.
Materialien, die das Verfallsdatum überschritten haben, können oft noch kurzzeitig in der privaten Hausapotheke zum Einsatz kommen. Nachhaltig ist es auch, abgelaufene Verbandsmaterialen an Tierheime oder Tierpflegestellen abzugeben.
Führen sie den Verbandskasten immer griffbereit im Fahrzeug mit. Im Notfall wird das Verbandsmaterial schnell benötigt. Es ist wenig hilfreich, wenn hierfür erst der Kofferraum ausgeräumt werden muss, weil der Verbandskasten von Transportgut oder Ware zugestellt wurde. Denken sie auch bei einer privaten Urlaubsfahrt an den Verbandskasten und das Warndreieck – bevor das Notfallset unter Gepäck unerreichbar verschwindet.
Sie schützen im Ernstfall sich und andere.