Die BGN führt praxisbezogene Projekte durch. Damit will sie Erkenntnisse über die typischen Gefährdungen, Probleme und Bedarfe der versicherten Branchen erhalten, um daraus passgenaue Arbeitsschutzangebote und -dienstleistungen zu entwickeln und bereitzustellen. Für diese Projekte benötigt die BGN Betriebe, die ihr Einblick in die betriebliche Arbeit geben.
Bei einer Teilnahme an einem unserer Projekte sichern Sie sich 10 Prämienpunkte für drei Jahre in Folge.
Welches Modellprojekt für Ihre Branche relevant ist, erkennen Sie an den Icons.
Gastgewerbe
Fleischwirtschaft
Nahrungsmittelherstellung
Schausteller und Zirkusunternehmen
Backgewerbe
Getränkeindustrie
Modellprojekte im Bonusblock C
Auszubildende können schon während ihrer Berufsausbildung an Themen der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes herangeführt werden. Neben der Förderung der persönlichen Gesundheit ist es zentral auch über branchen- oder berufstypische Gefährdungen zu informieren. Geeignete persönliche und/oder betriebliche Präventionsmaßnahmen tragen dazu bei, Berufsanfängern ein erfolgreiches, sicheres und gesundes Arbeiten in unseren Branchen zu ermöglichen. Unterstützung erhalten Sie dabei auch durch das Seminarangebot der BGN für Ausbildende und Auszubildende.
Wie binden Sie Arbeitsschutzinhalte in Ihre betriebliche Berufsausbildung ein? Die BGN möchte mit diesem Projekt im Prämienverfahren mehr über die gelungene Integration von Arbeitsschutzinhalten in die betriebliche Berufsausbildung erfahren und gleichzeitig Betriebe unterstützen, die diese Aufgabe engagiert angehen.
Voraussetzung für die Teilnahme ist, dass Ihr Betrieb einen oder mehrere Ausbildungsberufe anbietet und aktuell Auszubildende hat.
Um die Prämienpunkte zu diesem Modellprojekt zu erhalten, senden Sie Ihre schriftliche Dokumentation darüber, wie innerbetrieblich Arbeitsschutzinhalte in die Berufsausbildung integriert werden, an Constanze.Nordbrock@bgn.de, die Ihnen auch für nähere Informationen und telefonische Rückfragen unter 0621 4456-4686 zur Verfügung steht.
Seit 2004 sind Arbeitgeber nach § 167 SGB IX dazu verpflichtet, Beschäftigten, die innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig sind, ein Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) anzubieten.
Die BGN möchte mit diesem Projekt mehr über die betriebliche Umsetzung des BEM erfahren und Erfahrungen, Stolpersteine und Erfolgsfaktoren im BEM ermitteln.
Voraussetzung für die Teilnahme ist ein bereits etabliertes BEM. Um die Prämienpunkte zu diesem Modellprojekt zu erhalten, führen wir mit Ihnen ein ca. 15-minütiges Telefoninterview.
Ihre Ansprechperson:
Constanze Nordbrock
Tel.: 0621 4456-4686
bsgm@bgn.de
Sicheres Verhalten im Arbeitsalltag zur guten Gewohnheit machen – das schreibt sich der verhaltensorientierte Arbeitsschutz auf die Fahne. Oft auch bekannt unter der Abkürzung BBS (für Behavior Based Safety) werden Erkenntnisse aus der Verhaltensforschung für das Gestalten von Arbeitssystemen genutzt. Das große Ziel ist das Etablieren sicherer Verhaltensweisen und gelebter Sicherheitskultur im Unternehmen.
Angepasst auf die betriebliche Situation und dortige Gegebenheiten werden auf der Basis der Gefährdungsbeurteilung zentrale betriebliche Verhaltensweisen – sogenannte „Schlüsselverhaltensweisen“ – erarbeitet und kommuniziert. Diese gelten dann für alle, die in diesem Arbeitsbereich oder Unternehmen arbeiten oder sich dort aufhalten. Ein wesentlicher Bestandteil dabei ist das Entwickeln eines betrieblichen Systems, welches regelmäßige Wahrnehmung und Rückmeldung zum tatsächlichen Verhalten, Kommunikation darüber und Wertschätzung für richtiges Verhalten befördert.
Wir beraten und begleiten Sie maßgeschneidert. Von der Information über BBS, bis zur intensiven Begleitung eines betrieblichen Projekts reicht die Bandbreite dieses Angebots – Sie entscheiden, was passt. Die Prämienpunkte im Prämienverfahren erhalten alle Betriebe, die ein BBS-System mit Unterstützung der BGN erfolgreich einführen.
Nähere Informationen erhalten Sie auf unserer Webseite, per E-Mail an bsgm@bgn.de oder telefonisch bei Gabriele Biernath unter 0621 4456-3102.
Die Mindestanforderung: Unternehmerinnen und Unternehmer müssen ihre Beschäftigten unterweisen, welche möglichen Gefährdungen in ihren jeweiligen Arbeitsbereichen auftreten können und wie sie die Gefährdungen vermeiden und sicher arbeiten. Unterwiesen werden müssen neue Beschäftigte vor dem ersten Arbeitsbeginn und alle anderen in regelmäßigen Abständen (mindestens einmal jährlich). Pflicht ist auch die Dokumentation der durchgeführten Unterweisungen.
Prämienpunkte gibt es, wenn Sie ein betriebliches Organisationssystem (z. B. ein Datenbanksystem) einsetzen, das Ihnen die anstehenden Unterweisungen meldet, Unterweisungstermine organisiert und die Unterweisungsdokumentationen verwaltet.
Bei der BGN gibt es Unterweisungskurzgespräche (UKG) zu mehr als 30 Themen. Mit den Materialien können Sie themenbezogene Unterweisungen durchführen. Das Bildmaterial verdeutlicht Gefahrenschwerpunkte und arbeitet mit Bildern statt mit Worten. Was gelernt wurde können Sie am Ende jedes UKG mit einem kleinen Wissenstest überprüfen. Eine Dokumentationshilfe finden Sie ebenfalls am Ende der UKG.
Um die Prämienpunkte bei diesem Modellprojekt zu erhalten, senden Sie die ausgefüllten Dokumentationsseiten unter Angabe Ihrer Unternehmensnummer und der Art des im Unternehmen genutzten Organisationssystems einfach per E-Mail an praemienverfahren@bgn.de. Rückfragen beantworten wir Ihnen gerne unter der Hotline 0621 4456-3517.
Mit der Web-App der BGN zur Verwaltung von Unterweisungen, dem BGN-Unterweisungsplaner, können Sie ihre Unterweisungen jetzt digital verwalten: So können Sie ihre Unterweisungen einfach planen und haben jederzeit einen Überblick, welche Beschäftigten wann zu welchen Themen unterwiesen wurden.
Sie können digitale Unterweisungsnachweise erstellen, die auch digital unterschrieben werden können. Sie behalten den Überblick, über die persönlichen Unterweisungen der Beschäftigten. Sie können eigenständig Unterweisungsthemen anlegen und mit Online-Angeboten verknüpfen, z. B. mit den Unterweisungskurzgesprächen der BGN. Sie können ihre Beschäftigten per E-Mail über Unterweisungstermine informieren und Kalendereinträge versenden. Und schließlich bietet der BGN-Unterweisungsplaner auch einen Überblick über die digitalen Angebote der BGN zum Thema Unterweisungen.
Um Prämienpunkte zu erhalten, senden Sie einen mit der App erstellten Ausdruck eines Unterweisungsnachweises (PDF) unter Angabe Ihrer Unternehmensnummer einfach per E-Mail an Stefan.Keller@bgn.de. Rückfragen beantwortet Stefan Keller gerne unter 0621 4456-3138.
ab 50 Beschäftigten
Zur Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen können Fragebögen verwendet werden. In diesem Projekt bietet die BGN interessierten Betrieben mit mehr als 50 Beschäftigten einen entsprechenden Fragebogen als Online-Befragung an. Der Betrieb erhält weiterhin eine betriebsspezifische, anonymisierte Auswertung der Befragungsergebnisse.
Die BGN ist in diesem Projekt daran interessiert, Vergleichswerte für verschiedene Branchen zu erarbeiten. Die teilnehmenden Betriebe überlassen der BGN die anonymisierten Befragungsergebnisse ihrer Beschäftigten, um aus diesen Referenzwerte zu erstellen.
Ihre Ansprechperson für nähere Informationen:
Stefan Keller
Tel.: 0621 4456-3138
stefan.keller@bgn.de
Mit Hilfe der Kulturdialoge: Prävention denken die Teilnehmenden gemeinsam über die praktische Umsetzung der sechs Handlungsfelder (Sicherheit und Gesundheit, Kommunikation, Führung, Betriebsklima, Beteiligung, Fehlerkultur) in ihrem eigenen Betrieb nach und diskutieren, wie sicheres und gesundes Verhalten auf hohem Niveau funktionieren kann. Anhand eines 5-Stufen-Modells werden die Qualitätsmerkmale mit praktischen Problemlösungen in den Handlungsfeldern anschaulich.
Die Kulturdialoge können in einem Arbeitsbereich oder auch bereichsübergreifend durchgeführt werden. Je nach betrieblicher Zielstellung und Situation werden dafür Teams zusammengestellt oder bestehende Gruppen genutzt. Im Rahmen der Dialoge werden Lösungen für betriebliche Probleme in den Handlungsfeldern entwickelt. Diese sollen über einen längeren Zeitraum regelmäßig stattfinden. Damit werden ein hoher Stellenwert und die praktische Bedeutsamkeit des Ziels „sicher und gesund arbeiten“ gefördert und etabliert. Die Kulturdialoge leisten auch einen wesentlichen Beitrag zur VISION ZERO, einer Welt ohne Arbeitsunfälle und arbeitsbedingten Erkrankungen.
Wann passt die Methode der Kulturdialoge zu Ihrem Betrieb?
Besonders empfehlenswert ist der Einsatz der Dialogbox:
wenn Sie das betriebliche Tun für Sicherheit und Gesundheit unter einem anderen Blickwinkel betrachten möchten.
wenn Sie bereits verschiedene Wege zu mehr Sicherheit und Gesundheit im Betrieb beschreiten (AMS-Gütesiegel, Gesundheitsmanagement, Kennzahlensysteme, Qualifizierungsmaßnahmen, Aktionstage, Zielvereinbarungen…) und dennoch nicht so vorankommen, wie Sie gehofft haben.
wenn Sie anhand konkreter Beispiele und mit Hilfe eines Modells Ihre „Kultur“ der Sicherheit und Gesundheit erkennen und beschreiben und konkrete Ansätze für Veränderungen finden wollen.
10 Prämienpunkte erhalten die Betriebe, die betriebliche Multiplikatoren bei der BGN ausbilden lassen, die Methode danach eigenständig im Unternehmen durchführen und im Anschluss an einer Befragung zur Nachhaltigkeit der Methode teilnehmen. Die Projektkapazitäten sind begrenzt. Daher besteht, wie bei allen Modellprojekten, kein Anspruch auf Teilnahme.
Bei Interesse wenden Sie sich bitte an:
Ellen Schwinger-Butz, Tel.: 0621 4456-3453, ellen.schwinger-butz@bgn.de oder
Gabriele Biernath, Tel.: 0621 4456-3102, gabriele.biernath@bgn.de
Betriebe mit bis zu 50 Beschäftigten
Dieses Angebot will Unternehmen mit bis zu 50 Beschäftigten dabei unterstützen, Themen aus Sicherheit und Gesundheit stärker in Ihre Arbeitsabläufe und -prozesse zu integrieren. Es beinhaltet verschiedene Arbeitspakete, die die Betriebe für einen Zeitraum von einem halben Jahr monatlich wahlweise per Post oder per E-Mail erhalten.
Zur Einführung und zum Abschluss bekommen alle Unternehmerinnen und Unternehmer die gleichen Arbeitspakete. Zu Anfang soll der eigene Standpunkt zu den Themen Sicherheit und Gesundheit bestimmt werden, damit der eigene Fortschritt beim Abschluss des Projektes besser überprüft und sichtbar gemacht werden kann. Optionale Themen, die die Unternehmer aus einem Pool von 17 Themen selbst wählen können sind z.B. Stressbewältigung, richtige Ernährung, Brandschutz oder Arbeitszeitgestaltung. Darüber hinaus werden ein Online-Portal sowie eine von der BGN eingerichtete Hotline angeboten, über die sich die Unternehmerinnen austauschen oder von Experten beraten lassen können.
Bei Interesse an mehr Informationen oder an einer Anmeldung schreiben Sie eine Mail an kleinbetriebe@bgn.de oder wenden Sie sich an Maren Albrecht unter 0621 4456 3126.
10 Prämienpunkte erhalten die Betriebe, die alle sechs Arbeitspakete vollständig bearbeitet haben.
Mit der Dienstplan-Anwendung der BGN können gesundheitsverträgliche Dienstpläne erstellt werden. Einfach Betrieb, Schichten und Beschäftigte anlegen und auf den Wochendienstplan verteilen. Die Anwendung, die als App und Desktop-Version zur Verfügung steht, gibt sofort einen Hinweis, ob alles in Ordnung ist oder ob gegen Vorgaben verstoßen wird. Arbeitszeiten werden dokumentiert und darüber hinaus gibt es ein Info-Modul mit Hinweisen zu Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz – etwa zum Thema Arbeitszeitgestaltung.
Um Prämienpunkte zu erhalten, senden Sie einen Ausdruck Ihres Dienstplans unter Angabe Ihrer Unternehmensnummer per E-Mail an constanze.nordbrock@bgn.de.
Die Links zur kostenlosen BGN-Dienstplan-App zum Download für Android und iOS oder als Desktop-Version finden Sie bei den BGN-Apps.
Im Rahmen des Klimawandels werden zunehmend Auswirkungen auf die Beschäftigten an Arbeitsplätzen erwartet. Im Wesentlichen handelt es sich um Verschärfungen bereits bekannter Belastungen, wie
Klimatische Belastungen, vor allem Hitze
Solare UV-Strahlung im Freien
mittelbar auch Einflüsse auf Infektionskrankheiten, Allergene und Toxine sowie
psychische Belastungen
Hinzu kommen weitere Gefährdungen durch
Starkregen
Hochwasser
Waldbrände
Stürme
Betriebe sind gut aufgestellt, wenn sie die möglichen Gefährdungen der eigenen Beschäftigten individuell für ihren Betrieb ermitteln und in einem Kataster jeweils geeignete Präventionsmaßnahmen auflisten und vorbereiten.
Im Rahmen des Bonusblocks C gewährt die BGN für eine solcherart dokumentierte Vorbereitung auf die Folgen des Klimawandels 10 Prämienpunkte. Als Nachweis senden Sie uns bitte eine Dokumentation erkannter Gefährdungen, zusammen mit geplanten bzw. schon umgesetzten Maßnahmen in Bild und Text, per E-Mail an Jan.Sparmann@bgn.de. Rückfragen beantwortet Jan Sparmann gerne unter 0351 87731-17.
Es ist geplant, nach entsprechender vorheriger Rücksprache mit Ihnen, besonders interessante Beispiele guter Praxis auf der BGN-Webseite zu veröffentlichen, damit alle – wie schon bei der Corona-Pandemie – voneinander lernen können.
Zur Anregung kann folgende Publikation weiterhelfen: Fachbereich AKTUELL „Klimawandel und Hitzearbeit“ (FBVW-505)
GUROM steht für Gefährdungsbeurteilung und Risikobewertung organisationaler Mobilität. Im Modellprojekt führt der Betrieb mit einem wesentlichen Teil der Belegschaft (mindestens 50 Prozent aller Mitarbeitenden oder mindestens 75 Prozent der Mitarbeitenden eines ausgewählten Bereichs mit einer besonderen Verkehrsexposition, z.B. Auslieferer, Servicetechniker, Vertriebsaußendienst) das Online-Befragungstool GUROM durch. GUROM erfasst Verkehrsrisiken im Arbeitszusammenhang (d.h. Arbeitswege, Dienstwege und Wege im innerbetrieblichen Verkehr). Der Zeitaufwand pro Mitarbeiter beträgt zwischen 10 und 20 Minuten (je nach angestrebter Analysetiefe). Die Mitarbeitenden müssen Zugang zu einem internetfähigen Rechner haben bzw. erhalten.
Nach Abschluss der Datenerhebung erfolgt die Erstellung eines Betriebsprofils durch eine Fachabteilung der Universität Jena. Dieses Profil enthält auch konkrete Handlungsvorschläge.
Die Prämienpunkte werden für die Durchführung des Projekts vergeben, wenn folgende Kriterien gegeben sind:
Eine für das Projekt verantwortliche Person ist benannt und die Zielgruppe (z.B. alle Mitarbeitenden, Mitarbeitende mit Fahraufgaben) definiert.
Die Maßnahme wird so geplant, dass eine hohe Teilnahmequote in der Zielgruppe erreicht wird.
Das seitens der Universität Jena erstellte Betriebsprofil wird im Rahmen des Projekts bewertet und es werden darin genannte Maßnahmen umgesetzt
Das Projekt wird dokumentiert und die Dokumentation wird der BGN zur Verfügung gestellt.
Der Nutzen für den Betrieb: Durch dieses Projekt kann eine nachhaltige Unfallprävention im Bereich beruflicher Mobilität erreicht werden. Zudem können die psychischen Belastungen, die mit beruflicher Mobilität in Zusammenhang stehen, reduziert werden. Das Projekt ist für Betriebe jeder Branche jeder Branche geeignet.
Wenn Sie an einer Durchführung interessiert sind, wenden Sie sich bitte an das Sachgebiet Verkehrssicherheit der BGN unter verkehrssicherheit@bgn.de.
Unfälle auf Arbeitswegen tragen in erheblichem Maß zum Unfallgeschehen in den BGN-Mitgliedsbetrieben bei. Verkehrsunfälle führen oft zu besonders schweren bis tödlichen Verletzungen. Die Kosten, die der Versichertengemeinschaft durch die medizinische Versorgung und die Rehabilitation von im Verkehr Verunfallten entstehen, sind immens. Trotzdem findet das Thema Wegeunfälle in der betrieblichen Unfallprävention oft nur wenig Beachtung, einerseits, weil es nicht zu den Pflichtaufgaben gehört und andererseits, weil die Meinung verbreitet ist, dass man in diesem Bereich präventiv wenig bis gar nichts tun könne.
Sie erhalten 10 Prämienpunkte, wenn sie sich im Rahmen eines betrieblichen Projekts mit dem Thema Wegeunfall befassen und Maßnahmen umsetzen, um die Sicherheit bei der Verkehrsteilnahme für alle Mitarbeitenden zu erhöhen.
Folgende Schritte sollen in dem Projekt umgesetzt werden:
Erfassung von Gefährdungen im Zusammenhang mit der arbeitsbezogenen Mobilität. Dazu können folgende Analyse-Instrumente verwendet werden:
Beurteilungshilfe Verkehrssicherheit der BGN (beschreibbares PDF-Dokument)
Online-Gefährdungsanalyse GUROM (externer Link)
Mitarbeiterbefragung Mobilität der BGN (auf Anfrage erhältlich)
Analyse der konkreten Wegeunfälle im Projektzeitraum
Auf Basis dieser Daten sollen sinnvolle Präventionsmaßnahmen abgeleitet und umgesetzt werden. Beachten Sie dabei bitte folgendes:
Die Maßnahmen sollen Elemente der Verhaltens- und der Verhältnisprävention beinhalten (STOP-Prinzip).
Die Maßnahmen sollen über den Projektzeitraum hinaus verstetigt werden können und mehrere Elemente und Methoden beinhalten.
Insbesondere Maßnahmen aus dem Bereich des Mobilitätsmanagements werden begrüßt.
Die Durchführung von Fahrsicherheitstrainings sind mögliche aber keine hinreichenden Maßnahmen.
Das Projekt wird dokumentiert. Basis der Vergabe der Prämienpunkte ist eine aussagefähige Dokumentation. Senden Sie diese bitte per E-Mail an praemienverfahren@bgn.de.
Das Sachgebiet Verkehrssicherheit der BGN berät Sie gerne bei der Planung und Umsetzung des Projekts.
Ansprechpersonen:
Henrik Habenicht, Tel.: 0621 4456-3440, E-Mail: henrik.habenicht@bgn.de
Vertretung: Silvia Grabe, Tel.: 0621 4456-3423, silvia.grabe@bgn.de
Die Schwerpunktaktion des Deutschen Verkehrssicherheitsrates (DVR), der Berufsgenossenschaften (BG) und der Unfallkassen (UK) findet jährlich in einem Aktionszeitraum von Februar Dezember statt. Jedes Jahr rückt die Schwerpunktaktion einen anderen Aspekt der Verkehrssicherheit in den Fokus.
Um Beschäftigte über diese wichtigen Themen zu informieren, stehen den Unternehmen auf dem Medienportal der Schwerpunktaktion Filme, Seminarmaterialien und Präsentationen zur Verfügung. Ein Seminarleitfaden wird in zwei Versionen – für Online- und für Präsenzseminare – angeboten. Die BGN versendet im Laufe des Februar in gewissem Umfang Aktionsbroschüren und Plakate an Mitgliedsbetriebe. Zusätzliche Broschüren, Poster, Faltblätter und Aufsteller können bei der BGN per E-Mail an verkehrssicherheit@bgn.de oder im Medienportal der Schwerpunktaktion bestellt werden.
Voraussetzungen für Prämienpunkte-Vergabe sind:
Sie haben die Seminar- und Vortragsmaterialien aus der jeweils aktuellen Schwerpunktaktion zur Unterweisung Ihrer Beschäftigten genutzt und die Unterweisung dokumentiert.
Sie senden den ausgefüllten Fragebogen (dieser befindet sich im zugesandten Printmedien-Set oder wird auf Anforderung vom Sachgebiet Verkehrssicherheit zugesandt) zur umgesetzten Maßnahme mit Angaben über Anlass, Zeitpunkt, Zielgruppe und Teilnehmerzahl der umgesetzten Schulungs- bzw. Unterweisungsmaßnahme mit Unterschriftenliste per E-Mail an verkehrssicherheit@bgn.de.
Immer längere Staus, Fahrstress und Parkplatznot veranlassen immer mehr Arbeitnehmende dazu, ihren Arbeitsweg mit dem Fahrrad, E-Bike oder Pedelec zurückzulegen. Fahrrad fahren ist gesund und umweltfreundlich und innerhalb von Städten sind Räder auch nahezu gleich schnell wie Auto und ÖPNV. E-Bikes und Pedelecs motivieren zudem viele Neu- und Ex-Radler zum Umstieg aufs Zweirad. Diesen positiven Aspekten steht aber ein höheres Verletzungsrisiko für Fahrradfahrende im Straßenverkehr entgegen.
Die BGN sieht das Radfahren als Mobilitätsalternative grundsätzlich positiv, möchte aber die Sicherheit weiter fördern.
Prämienpunkte erhalten Sie, wenn Sie in dem jeweiligen Prämienjahr ein Projekt zur Förderung des (sicheren) Radverkehrs in Ihrem Unternehmen umsetzen. Dieses Projekt sollte folgende Bausteine umfassen:
Der Betrieb setzt mindestens 1 Fahrrad-Seminar (die Kosten für den Trainer werden von der BGN getragen) mit mindestens 8 Mitarbeitenden um. Kleinere Betriebe können sich dazu auch zusammenschließen.
Zur Evaluation des Fahrrad-Seminars stellt die BGN einen Fragebogen, um den Nutzen des Seminars für die Teilnehmenden zu erfassen. Dieser soll von den Teilnehmenden ca. 2 Wochen nach dem Seminar anonym ausgefüllt werden. Der Betrieb unterstützt die BGN bei dieser Befragung und fördert einen möglichst hohen (> 50 Prozent) Rücklauf der Fragebögen. Bitte geben Sie für die Zusendung der Fragebögen schon bei der Bestellung des Fahrradseminars an, ob Sie sich auch an diesem Projekt des Prämienverfahrens beteiligen wollen.
Der Betrieb setzt darüber hinaus zusätzliche Maßnahmen zur Förderung des (sicheren) Radfahrens um. Hinweise zu sinnvollen Maßnahmen können z.B. aus dem Handbuch „Fahrradfreundlicher Arbeitgeber“ des ADFC (Allgemeiner Deutscher Fahrrad Club) entnommen werden.
Am Jahresende erfolgt eine Darstellung und Bewertung durch die betrieblichen Projektverantwortlichen.
Die Punkte 1 bis 4 werden an die BGN zum Jahresende berichtet.
Ihre Ansprechperson:
Silvia Grabe
Tel.: 0621 4456-3423
silvia.grabe@bgn.de
Neben spezialisierten Lieferdiensten, die nicht bei der BGN versichert sind, gibt es eine zunehmende Anzahl von Restaurants oder System-Gastronomie-Betrieben, die eine Anlieferung von Speisen anbieten. Die Auslieferungsfahrenden sind durch ihre intensive Teilnahme am Straßenverkehr und durch die Arbeit im Freien einem nicht unerheblichen Unfall- und Gesundheitsrisiko ausgesetzt.
Anforderung: Für den Bereich „Speisenauslieferung“ liegt eine Gefährdungsbeurteilung vor, die die Unternehmerinformation Auslieferungspersonal und die ASI 10.12.1 berücksichtigt. Insbesondere sind ausreichende Maßnahmen zur Verringerung des Verkehrsunfallrisikos (Fahrerunterweisung, Verkehrs-PSA, Fahrzeugmanagement) und zum Gesundheitsschutz der Fahrenden (wetterangepasste Kleidung, Einstellung bzw. Anpassung des Fahrdienstes bei widrigen Witterungsverhältnissen, Umgang mit Aggressionen) nachweislich umgesetzt.
Um die Prämienpunkte zu diesem Modellprojekt zu erhalten, senden Sie Ihre Gefährdungsbeurteilung sowie die Nachweise über die Umsetzung wesentlicher Aspekte, die über die Grundanforderungen des Arbeitsschutzes hinausgehen, per E-Mail an henrik.habenicht@bgn.de. Bitte geben Sie einen Ansprechpartner und Ihre Unternehmensnummer an. Rückfragen beantwortet Henrik Habenicht gerne telefonisch unter 0621 4456-3440.
Unfälle im innerbetrieblichen Transport und Verkehr verlaufen häufig schwer oder sogar tödlich. Die Web-Anwendung BGN-Intralog ermöglicht Ihnen, für vier besonders bedeutsame Problemfelder eine Risikobewertung für Ihren Betrieb durchzuführen. Anschließend können Sie Maßnahmen auswählen, mit denen das Risiko verringert werden kann.
Prämienpunkte erhalten Sie, wenn Sie diese Bewertung für mindestens eines der für Sie relevanten Problemfelder durchgeführt und durch betriebliche Maßnahmen ein angemessen niedriges Risiko erreicht haben. Das bedeutet, dass die „Risikoampel“ nach Auswahl und Umsetzung der Maßnahmen grün sein muss.
Als Nachweis senden Sie uns bitte den Ausdruck der ausgefüllten Maßnahmenliste aus Intralog (PDF-Datei) unter Angabe Ihrer Unternehmensnummer an praemienverfahren@bgn.de zu.
Ihre Ansprechperson bei Rückfragen zum Projekt:
Jörg Bergmann
Tel.: 0621 4456-3404
Sind die Gabelstapler mit Schocksensoren ausgestattet, die den Gabelstapler nach einem Unfall stillsetzen oder in Langsamfahrt versetzen und ist ein Verfahren zum Umgang mit durch den Vorfall beschädigten Regalen festgelegt und gegenüber den Beschäftigten kommuniziert?
Um an dem Modellprojekt teilzunehmen, muss der Betrieb Unterlagen bei den Projektverantwortlichen einreichen, die belegen, dass die Gabelstapler über Schocksensoren verfügen. Ebenfalls muss die Verfahrensanweisung zum Umgang mit den stillgesetzten oder in Langsamfahrt versetzten Gabelstaplern sowie den beschädigten Regalen übermittelt werden.
Bitte senden Sie Ihre Unterlagen per E-Mail an: claudia.mattke@bgn.de oder manuel.gehrke@bgn.de.
Rückfragen zum Projekt beantworten Ihnen Claudia Mattke (Tel.: 0621 4456-3491) und Manuel Gehrke (Tel.: 0511 23560-5449) auch gerne telefonisch.
Durch eingeschränkte Sichtperspektiven ergeben sich im Fahrbetrieb von Lkw für ungeschützte Verkehrsteilnehmer erhebliche Gefahren (d.h. vor allem für Fußgänger und Radfahrer). Kommt es zu einem entsprechenden Unfall, so ist dieser für den Lkw-Fahrer zwar meist nicht mit einer physischen Verletzung, oft aber mit einem psychischen Trauma verbunden, dessen Folgen manchmal bis zur Berufsunfähigkeit gehen.
Die Gefährdungen treten sowohl im öffentlichen Straßenverkehr als auch bei Fahrmanövern auf dem Betriebsgelände auf. Besonders kritische Vorgänge sind das Anfahren, das Abbiegen und das Rückwärtsfahren (z.B. an Rampen). Mittlerweile gibt es eine große Anzahl von Lösungen, die sowohl herstellerseitig als auch als Nachrüstlösungen angeboten werden. Dabei handelt es sich z.B. um Kamera-Monitor- oder radarbasierte Systeme.
Sie erhalten 10 Prämienpunkte, wenn Sie entweder im Rahmen der Beschaffung oder durch Nachrüstung Ihrer Transporter oder Lkw mit einem solchen (zusätzlichen) sicherheitsrelevanten System zum Schutz schwächerer Verkehrsteilnehmer und von Beschäftigten auf dem Betriebsgelände beitragen. Das Vorgehen muss auf einem nachvollziehbaren Sicherheitskonzept beruhen und dokumentiert werden. Senden Sie eine Dokumentation Ihrer Maßnahmen bitte an henrik.habenicht@bgn.de.
Darüber hinaus ermöglichen Sie der BGN – durch eine Befragung von Fahrern und / oder Fuhrparkverantwortlichen – Probleme, Nutzen und Akzeptanz der eingesetzten Systeme zu ermitteln.
Ihre Ansprechperson:
Henrik Habenicht
Tel.: 0621 4456-3440
henrik.habenicht@bgn.de
Beim Auf‐ und Abstieg auf Lkw-Ladeflächen kommt es häufig zu Unfällen. Durch Herabstürzen oder Abrutschen von den Stufen und Sprossen der Aufstiege verletzen sich Fahrer immer wieder. Typische Verletzungen sind Brüche an Knöcheln, Fersen-, Schien‐ und Wadenbein sowie Bänderrisse. Oft werden auch der Unterfahrschutz, das Reserverad oder die Felge als (unzulässige) Aufstiegshilfe benutzt. Auf der Ladefläche selbst entstehen Verletzungen entweder durch einen Sturz auf oder von der Fläche.
Sie erhalten 10 Prämienpunkte, wenn Sie in Ihrem Betrieb die Problematik der Unfallverletzungen beim Auf- und Absteigen von Ladeflächen oder der Abstürze von der Fläche analysiert und daraus eine über die herstellerseitig vorhandene (oft mangelhafte) Aufstiegshilfe bzw. Absturzsicherung hinausgehende technische Lösung entwickelt haben und anwenden. Dabei kann es sich z.B. um gut zugängliche und sicher am Fahrzeug verstaute Leitern oder Tritte, verbesserte Haltegriffe, eine Absturzsicherung, verbesserte Rutschhemmung oder eine nachträglich fest verbaute Aufstiegshilfe, wie z.B. eine ausschwenkbare Trittstufe handeln.
Die Maßnahme soll in Ihrem Fuhrpark (weitgehend) flächendeckend umgesetzt sein. Zudem werden Ihre Fahrer oder Verlader regelmäßig über die besonderen Gefahren beim Aufstieg auf bzw. Abstieg von Ladeflächen unterwiesen.
Zum Nachweis der Umsetzung dieser prämierungsfähigen Präventionsmaßnahme mailen Sie Ihre Lösung bitte an henrik.habenicht@bgn.de.
Die BGN ist an einer Erfolgsbewertung der Maßnahmen interessiert und bietet Ihnen dafür Unterstützung an.
Ihre Ansprechperson:
Henrik Habenicht
Tel.: 0621 4456-3440
henrik.habenicht@bgn.de
Bei manuellen Reinigungsarbeiten, die von einem erhöhten Standplatz aus durchgeführt werden, besteht die Gefahr des Abstürzens bzw. Herunterfallens. Hinzu kommt, dass die Aufmerksamkeit der eingesetzten Beschäftigten dem Reinigungsvorgang gilt und daher die Absturzgefahr nur reduziert wahrgenommen wird.
Wirkungsvolle und bewährte technische Maßnahmen zur Reduzierung dieses Absturzrisikos sind beispielsweise
der Einsatz von Podest-Leitern,
(mobilen) Arbeitsplattformen,
Schiebegerüsten, die über einen Schutz gegen Absturz verfügen oder
die Verwendung von langen Reinigungslanzen, die eine Reinigung vom Boden aus ermöglichen.
Ihre betriebliche Gefährdungsbeurteilung und Ihre Betriebsanweisung „Reinigung“ schreiben die Nutzung dieser technischen Maßnahmen verbindlich vor.
Um die Prämienpunkte zu diesem Modellprojekt zu erhalten, senden Sie eine kurze Beschreibung Ihrer getroffenen Maßnahmen, den Auszug aus der Gefährdungsbeurteilung, Betriebsanweisungen und Fotos der Reinigungsvorgänge per E-Mail an robert.schlosser@bgn.de (bitte mit Angabe Ihres betrieblichen Ansprechpartners und Ihrer Unternehmensnummer). Rückfragen beantwortet Robert Schlosser gerne auch telefonisch unter 0361 4391-4821.
Der Einsatz von hydrothermisch behandelten Mehlen (HT-Mehlen) ist eine anerkannte und wirksame Maßnahme zur Reduzierung der Mehlstaubbelastung bei der Herstellung von Backwaren. Für die Akzeptanz bei der Einführung und Umstellung auf staubarme, hydrothermisch behandelte Mehle in Produktionsbetrieben sind eine Reihe weiterer Aspekte zu berücksichtigen, wie die Auswirkungen auf die Produktqualität, die Qualitätsanforderungen im Produktionsprozess und die Auswirkungen auf den wirtschaftlichen Betrieb der Anlagen.
Weitere Vorteile bieten HT-Mehle laut Rückmeldungen von Mitgliedsbetrieben hinsichtlich der Reinigung und Produktqualität. Die Schimmelbildung auf den Teiglingsauflageflächen in den Trögeln tritt nicht auf bzw. ist deutlich reduziert.
Wenn Sie den Einsatz von HT-Trennmehlen erwägen, unterstützen wir Sie im Rahmen des Modellprojektes bei der Einführung. Wir beraten Sie im Vorfeld und führen eine begleitende mikrobiologische Untersuchung zum Einfluss von HT-Trennmehlen auf die Hygiene in Brot-/Brötchenanlagen durch. Idealerweise wird eine Messung vor Ort, außerhalb der Produktionszeiten, vor der Einführung und vergleichend nach der Einführung von HT-Trennmehl durchgeführt.
Im Modellprojekt soll die Akzeptanz für den Einsatz von HT-Trennmehlen in Backbetrieben durch eine beratende Begleitung gefördert werden. Nach den Erkenntnissen der BGN wirkt sich der Einsatz von HT-Mehlen insbesondere unter gesundheitlichen Aspekten positiv auf den Betrieb aus. Dies hat auch positive Impulse für die gesamte Branche.
Einen Erfahrungsbericht zum Einsatz von HT-Trennmehlen lesen Sie im Webmagazin AKZENTE.
Ihre Ansprechpersonen für dieses Modellprojekt:
Dr. Roland Sohmen, Tel.: 0621 4456-3173
Siegfried Döbler, Tel.: 0152 5677-3203, siegfried.doebler@bgn.de
Empfehlungen Gefährdungsermittlung der Unfallversicherungsträger (EGU) nach der Gefahrstoffverordnung
In der „EGU Mehlstaub“ werden alle Basismaßnahmen bezüglich Staubminimierung beschrieben, die den aktuellen Stand der guten Handwerkspraxis in Backbetrieben darstellen. Kernstück der EGU sind Mehlstaubmesswerte aus Bäckereien, in denen die genannten Basismaßnahmen weitestgehend erfüllt sind. Somit wird die Wirksamkeit der Maßnahmen belegt.
An einer Mehlstaubmessung für das Projekt „EGU Mehlstaub“ können Backbetriebe aus dem handwerklichen Bereich teilnehmen. Voraussetzung für die Teilnahme ist wie oben genannt die weitestgehende Umsetzung der Basismaßnahmen. Darunter verstehen wir beispielsweise die überwiegende Verwendung von HT-Trennmehl, insbesondere bei der manuellen Teigaufarbeitung.
Das erwartet Sie:
personengetragene Mehlstaubmessungen bei bis zu zwei Mitarbeitenden
ein ortsfester Messpunkt an den Knetmaschinen
Die Messungen finden schichtbegleitend ohne Einschränkung des Betriebsablaufs für eine Dauer von ca. 4 bis 6 Stunden statt.
Ihre Vorteile:
Sie sehen wo Sie in puncto Mehlstaub stehen und erhalten einen Messbericht.
Sie tragen zur Etablierung der Maßnahmen nach dem Gefahrstoffrecht bei.
Das ist positiv für die gesamte Branche.
Für die teilnehmenden Mitarbeitenden: 50 Euro Aufwandsentschädigung für die personengetragene Messung.
Ihre Ansprechperson für dieses Modellprojekt:
Dr. Hans Hüner
Tel.: 0621 4456-3451
hans.huener@bgn.de
Aus Gründen des Produktschutzes kommen im Verkauf zunehmend Handschuhe bei der Abgabe von Backwaren an die Kunden zum Einsatz. Das Handschuhtragen wird als Maßnahme getroffen, um die Hygiene beim Zusammenstellen der Waren zu verbessern. Viele Kunden wünschen sich dies ausdrücklich.
In der Praxis sind damit Belastungen für die Haut des Verkaufspersonals verbunden, die deren Gesundheit beeinträchtigen können und weitere Anforderungen zum Hautschutz an den Betrieb mit sich bringen.
Inwieweit die geübte Praxis geeignet ist, das Hygieneniveau zu steigern, soll in dem Modellprojekt untersucht werden. Gegenstand sind Handschuhe, die während einer Verkaufsschicht vom Personal in der Filiale getragenen wurden. Die mikrobielle Besiedelung der Handschuhe und Hände wird analysiert.
Für die Beurteilung wird auch eine einfache Erhebung des verkauften Backwarensortiments und die Begleitumstände beim Personal durchgeführt. Im Verkaufsraum selbst finden keine Probennahmen oder Messungen statt. Zum Vergleich sind auch Betriebe, die keine Handschuhe im Verkauf einsetzen, wichtig. Hier wird die Übertragung indirekt gemessen, indem für einen ausreichenden Zeitraum Handschuhe ohne Verkaufstätigkeit getragen und zusätzlich Hand-Abklatsche genommen werden.
Ein einmaliger Messtermin ist in der Regel ausreichend. Sie müssen erfahrungsgemäß mit keinen weiteren Einschränkungen im Betriebsablauf rechnen.
Ihre Ansprechperson für dieses Modellprojekt:
Dr. Roland Sohmen
Tel.: 0621 4456-3173
Die Aufstellung von Flüssiggasflaschenanlagen ist klar geregelt. Die zum Entleeren angeschlossenen Flüssiggasflaschen sind nach folgender Priorität aufzustellen:
im Freien (z. B. im verschließbaren Flaschenschrank), wenn nicht möglich
im separaten Aufstellungsraum (kein Arbeitsraum), wenn nicht möglich
im Arbeitsraum (z. B. Küche, Verkaufsbereich, Backstube).
Prämienpunkte gibt es, wenn die zum Entleeren angeschlossenen Flüssiggasflaschen im Freien aufgestellt werden, obwohl eine Aufstellung in den Betriebsräumen möglich wäre. Diese Aufstellung ist vor der Errichtung der Flüssiggasanlage mit Ihrer regional zuständigen Aufsichtsperson durchzusprechen.
Durch die Aufstellung der Flüssiggasflaschen im Freien wird bei Undichtheiten die Brand- und Explosionsgefahr verringert und es können Unfälle infolge Gasaustritt vermieden werden. Besonders relevant sind immer die Belüftungsverhältnisse am Aufstellungsort. Diese sind im Freien günstiger gegenüber geschlossenen Räumen. In geschlossenen Räumen können bereits kleine Gasmengen zu gefährlicher explosionsfähiger Atmosphäre führen.
Um Prämienpunkte zu erhalten, schicken Sie bitte Ihre schriftliche Dokumentation über die erfolgte Aufstellung der Flüssiggasflaschen im Freien an praemienverfahren@bgn.de.
Ihre Ansprechperson bei Rückfragen zum Projekt:
Rolf Schwebel
Tel.: 0152 56773139
rolf.schwebel@bgn.de
Wiederkehrende sicherheitstechnische Prüfungen an Flüssiggas- und Getränkeschankanlagen sowie deren Dokumentation sind vorgeschrieben. Ebenso die Prüffristen und der Prüfumfang. Diese Prüfungen führen hierfür qualifizierte Prüfer durch, sogenannte „zur Prüfung befähigte Personen“.
Durch die Prüfungen sollen Beschädigungen sowie Mängel rechtzeitig erkannt und behoben werden, damit es während des Betriebes nicht zu gefährlichen Situationen wie z. B. unbeabsichtigtem Gasaustritt kommen kann. Die Dokumentation der Prüfung im speziellen Prüfnachweis (DGUV Grundsatz) gewährleistet Ihnen eine nachvollziehbare und überschaubare Dokumentation – auch gegenüber Behörden.
Prämienpunkte gibt es, wenn anhand des speziellen Prüfnachweises (DGUV Grundsätze) die Prüfung durchgeführt, die Prüfung in diesem Prüfnachweis dokumentiert wurde und die Anlage keine Mängel aufweist. Den Prüfnachweis senden Sie unter Angabe Ihrer Unternehmensnummer und einer Kontaktperson aus Ihrem Haus per E-Mail an rolf.schwebel@bgn.de.
Der Prüfnachweis steht kostenfrei als Download zur Verfügung:
für Flüssiggasanlagen
Sie möchten die Prüfung veranlassen und suchen einen geeigneten Prüfer?
Ihre Ansprechperson bei Rückfragen zum Projekt:
Rolf Schwebel
Tel.: 0152 56773139
rolf.schwebel@bgn.de
Holzpellets für Heizzwecke können bei Lagerung und Nutzung gefahrbringende Mengen von Kohlenmonoxid (CO) freisetzen. Es kam in diesem Zusammenhang bereits zu mehreren tödlichen Unfällen, wie Sie im Webmagazin AKZENTE lesen können.
Dieses Modellprojekt dient der Förderung der Sicherheit im Umgang mit Holzpellets. Zu diesem Zweck werden Betriebe gesucht, die Pellet-Heizkessel betreiben. Im Rahmen des Projektes sind folgende Arbeitsschritte vorgesehen:
Bei der Anlieferung einer neuen Pelletcharge lässt sich der Betrieb vom Lieferanten eine Probe der neuen Pellets separat aushändigen. Diese sollte mindestens 1,5 kg Material umfassen. Die Probe wird umgehend zur Untersuchung von deren Aktivität an das Zentrallabor der BGN gesandt. Unter Aktivität der Pellets wird deren Potential zur Freisetzung von CO ohne Verbrennungsprozess allein bei der Lagerung verstanden.
Im Anschluss werden von der Messstelle Gefahrstoffe der BGN gemeinsam mit der zuständigen Aufsichtsperson nach Absprache betriebliche Messungen der Kohlenmonoxidkonzentration sowie weiterer Parameter in den Arbeitsbereichen in der Nähe des Pelletlagers sowie – soweit zugänglich – auch in dem Pelletlager des teilnehmenden Betriebes vorgenommen.
Ferner sollen in diesem Zusammenhang mit Unterstützung durch den Betrieb folgende Daten erfasst werden:
Pellets: Hersteller, Anlieferfirma, Qualität.
Heizkessel: Nennwärmeleistung, Baujahr, technische Unterlagen, Beschickungsart.
Heizraum: Größe, Lüftungsbedingungen, CO-Konzentration.
Lagerraum: Größe, Typ, Lüftungsbedingungen, CO-Konzentration, Temperatur, Füllstand (Max, Ist), Kennzeichnung.
Betrieb: Gefährdungsbeurteilung, Informationsstand, Freigabesystem nach DGUV-Regel 113-004.
Die für den Betrieb zuständige Aufsichtsperson oder eine Vertretung wird in die Besichtigung und Beratung mit einbezogen.
Ziel der Untersuchungen ist ein Überblick über die Sicherheitsvorkehrungen bei der Lagerung von Pellets sowie die konkrete Unterstützung der teilnehmenden Betriebe bei dem sicheren Umgang mit diesem Energieträger (Vision Zero).
Allgemeine Informationen zum Thema: Fachbereich AKTUELL „Kohlenmonoxid bei Transport und Lagerung von Holzpellets im gewerblichen Gebrauch“ (FBHL-005)
Bei Interesse am Modellprojekt melden Sie sich bei Dr. Matthias Weigl unter Matthias.Weigl@bgn.de.
In der überarbeiteten Version der ASI 8.01 „CO2 in der Getränkeindustrie“ wird explizit eine „sichere Arbeitsweise“ vor dem Einsteigen in den Gärtank gefordert. Da in der Praxis die Tanks mit Gasen verschiedener Kohlendioxid Gehalte (von Luft bis zu reinem Kohlendioxid) leergedrückt werden, können nach dem Öffnen der leergedrückten Tanks am Mannloch lebensgefährliche Kohlendioxidkonzentrationen vorhanden sein. Diese Gefahr wird durch die „sichere Arbeitsweise“ gemäß ASI 8.01 unterbunden.
Um den Abfall der Kohlendioxidkonzentration in Abhängigkeit der betrieblichen Randbedingungen zu ermitteln, möchte die BGN Messdaten bzw. Abklingkurven von Kohlendioxid sammeln, um die sichere Arbeitsweise mit Messwerten unterstützen.
Ihre Ansprechperson für dieses Modellprojekt:
Dr. Matthias Weigl
Tel.: 0621/4456-3603
matthias.weigl@bgn.de
und Fischindustrie
Zur Darstellung des Räucherrauches beim Veredeln von Fisch, Fleisch oder Käse werden zahlreiche Verfahren angewendet. Diese reichen von der Holzfeuerung mit anschließender Verschwelung bis hin zu den moderneren Verfahren der Glimmrauch-, Reiberauch- bzw. Dampfraucherzeugung.
In Abhängigkeit dieser Methoden können verschiedene Gefahrstoffe in den Arbeitsbereich gelangen. Durch Messung zahlreicher Gefahrstoffe wie Kohlenmonoxid, Aldehyde, Benzo[a]pyren, Benzol und Feinstaub möchte die BGN ihre Datengrundlage verbessern. Diese fließt in die Erstellung einer Expositionsbeschreibung für die Gefährdungsbeurteilung des Räucherprozesses ein und erleichtert die Bearbeitung einzelner Fälle im Berufskrankheitsverfahren.
Hierfür werden vor Ort in Ihrem Betrieb innerhalb einer Schicht die Tätigkeiten mit möglicher Gefahrstoffexposition wie die Raucherzeugung, die Kontrolle des Räucherprozesses oder die Beseitigung der Brennstoffrückstände messtechnisch begleitet. Den Messbericht können Sie anschließend für Ihre Gefährdungsbeurteilung heranziehen.
Ihre Ansprechperson für dieses Modellprojekt:
Dr. Matthias Weigl
Tel.: 0621/4456-3603
matthias.weigl@bgn.de
oder Ihre zuständige Aufsichtsperson
Seit dem 15.Januar 2024 gilt an Arbeitsplätzen ein neuer Grenzwert für den Gefahrstoff Kohlenmonoxid (CO). Er ist von zuvor 30 ppm auf nunmehr 20 ppm gesenkt worden (mehr Infos).
Er gilt auch für Shisha-Bars. Mit Lüftungsmaßnahmen allein ist diese Grenze kaum noch zu erreichen, wohl aber mit neuen Hilfsmitteln:
einem elektrisch beheizten Aufsatz
oder einem Katalysator
oder One Cube Aufsätzen
Die BGN führt ein Modellprojekt durch, bei dem die genannten Verfahren im praktischen Einsatz in Shisha-Bars getestet werden, um deren Eignung für die Praxis zu prüfen und deren Minderungspotential von Kohlenmonoxid (CO) zu messen. Die Teilnahme an diesem Modellprojekt erfordert, dass der Betrieb seine Wasserpfeifen zumindest testweise auf eines der oben genannten CO-freien oder CO-armen Verfahren umstellt und Messungen der verbleibenden CO-Konzentration durch die Messstelle der BGN im realen Betrieb der Bar zulässt.
Ihre Ansprechpersonen:
Dr. Matthias Weigl, Tel.: 0621 4456-3603, matthias.weigl@bgn.de
Dr. Peter Rietschel, Tel.: 0621 4456-3450, peter.rietschel@bgn.de
In der Arbeitswelt 4.0 nehmen Automatisierungsgrad und Komplexität der Arbeit zu. Tätigkeiten mit hohen körperlichen Belastungen wird es jedoch auch weiterhin geben. Exoskelette sind eine momentan sehr präsente Lösung zur Belastungsreduzierung und können zum Gesundheitsschutz beitragen.
Das Modellprojekt richtet sich an alle Mitgliedsbetriebe der BGN, die bereits Exoskelette an körperlich belastenden Arbeitsplätzen einsetzen oder konkrete Vorhaben hierzu planen.
Sofern Sie sich für eine Teilnahme entscheiden, wird zunächst telefonisch mit unseren Fachleuten geklärt, ob es sich um einen qualifizierten Sachverhalt handelt. Bei einem folgenden Vorort-Termin in Ihrem Unternehmen werden die Details besprochen. Ob vorhandener oder geplanter Exoskelett-Einsatz – wir unterstützen Sie mit einer passenden Arbeitssicherheitsberatung.
Haben Sie bereits gute Erfahrungen beim Einsatz von Exoskeletten gesammelt oder machen diese in einem erfolgreichen Pilotprojekt, werden wir die Erfahrungen gerne mit anderen Mitgliedsbetrieben der BGN teilen. Durch die Veröffentlichung, z.B. in einem Akzente-Artikel, können andere Betriebe von Ihrem Gute-Praxis-Beispiel lernen, was der Arbeitssicherheit und dem Gesundheitsschutz zugutekommt.
Es werden 10 Prämienpunkte für drei Jahre in Folge vergeben, ab dem Jahr, in dem die Nachweise bei der BGN eingehen.
Ihre Ansprechperson:
Stephan Huis
Tel.: 0621 4456-3465
stephan.huis@bgn.de
Durch ergonomische Verbesserungen werden Belastungen von Beschäftigten verringert. Das betrifft sowohl körperliche Belastungen z.B. beim Heben und Tragen oder sich häufig wiederholenden Tätigkeiten als auch psychische Belastungen durch z.B. ungünstige Arbeitsaufteilung oder Schichtpläne.
Sie haben festgestellt, dass Belastungen vorliegen und Handlungsbedarf besteht, z.B. unter Zuhilfenahmeder Beurteilungshilfen der BGN? Hier setzen wir mit einem Workshop in Ihrem Hause an. Themen sind die Vermittlung von Grundwissen zur Ergonomie, die Berücksichtigung ergonomischer Gefährdungen in der Gefährdungsbeurteilung und die Verringerung von Belastungen. Nach einer Begehung ausgewählter Arbeitsplätze werden vor Ort gemeinsam ergonomische Verbesserungsvorschläge erarbeitet. Am Ende des Workshops sind die Teilnehmenden in der Lage, Fragestellungen zur Ergonomie zu bearbeiten und wirken im Betrieb als Multiplikatoren.
Dauer: 6 Stunden
Voraussetzungen im Betrieb:
Besprechungsraum, in kleinen Betrieben Besprechungsecke
Teilnehmende: Fachkraft für Arbeitssicherheit, Führungskräfte, Beschäftigte
Wirksamkeitskontrolle: Nach dem Workshop hat der Betrieb 12 Monate Zeit, der BGN nachzuweisen (z.B. Auszug aus Gefährdungsbeurteilung, Fotos mit Kurzbeschreibung), dass an den besichtigten Arbeitsplätzen ergonomische Gefährdungen berücksichtigt wurden, entsprechende Maßnahmen abgeleitet und umgesetzt wurden.
Es werden 10 Prämienpunkte für drei Jahre in Folge vergeben, ab dem Jahr, in dem die Nachweise postalisch oder per Mail an stephan.huis@bgn.de oder praemienverfahren@bgn.de bei der BGN eingehen.
Hauptanliegen bei diesem Modellprojekt ist es, Erkenntnisse beim Einsatz neuartiger, akustisch wirksamer Materialien (mikroperforierte bzw. strukturierte Bleche, Sandwichbleche, technische Textilien etc.) zu gewinnen. Dabei werden die betreffenden Elemente zunächst zur grundlegenden Eignung an entsprechend exponierter Stelle im Betrieb montiert. Es sollen in erster Linie die Verträglichkeit mit den Umgebungsbedingungen beim Produktionsablauf, sowie der Verschmutzungsgrad und die erforderliche Reinigung geprüft werden.
Die Vorgehensweise wird seitens des Unternehmens dokumentiert und eine hygienische Eignung durch regelmäßige Abklatschtests protokolliert. Weitere Schritte zur Umsetzung konkreter Maßnahmen werden nachfolgend mit den BGN-Lärmexperten abgesprochen und in Kooperation zur fachgerechten Montage freigegeben.
Wichtige Hinweise:
Ggf. sind Maschinen für die Dauer der Montagearbeiten mehrfach kurzzeitig außer Betrieb zu nehmen.
Evtl. ist zu Beginn der Probephase die Verfügbarkeit der betreffenden Maschinen oder Anlagen vorübergehend eingeschränkt.
Die Sinnhaftigkeit der Maßnahme wird vorher dahingehend überprüft , ob Lärmminderungspotentiale bestehen, da dies nicht bei allen Gegebenheiten der Fall ist.
Die Projektkapazitäten sind begrenzt. Daher besteht, wie bei allen Modellprojekten, kein Anspruch auf Teilnahme.
Im Rahmen dieses Projektes werden Maßnahmen in begrenzten Teilbereichen umgesetzt, z.B. am Ein- oder Auslauf einer Maschine. Es werden keine Maßnahmen durchgeführt, die sich als Gesamtpaket, z. B. aus einem Lärmminderungsprogramm nach der Verordnung zum Schutz der Beschäftigten vor Gefährdungen durch Lärm und Vibrationen (LärmVibrArbschV), ergeben.
Eine fachliche Begleitung der Maßnahmen durch die BGN ist unerlässlich.
Die Erkenntnisse aus diesem Modellprojekt werden veröffentlicht, um die Maßnahmen einer breiten Öffentlichkeit zugänglich zu machen (auf Wunsch anonymisiert).
Ihre Ansprechperson:
Ronny Herzog
Tel.: 0621 4456-3285
ronny.herzog@bgn.de
An vertikalen Schlauchbeutelform-, -füll- und -verschließmaschinen kommt es nicht selten zu Unfällen mit irreversiblen Schäden, schwerpunktmäßig an den Siegel- und Schneidwerkzeugen. Die Ursachen sind meist unzureichende oder manipulierte Schutzeinrichtungen und fehlende Betriebsarten zum Einrichten, Anfahren und zur Störungsbeseitigung. Das Sachgebiet Verpackung im Fachbereich Nahrungsmittel hat eine Checkliste zusammengestellt, mit der Schlauchbeutelmaschinen effizient auf ihren sicheren und gesundheitsgerechten Zustand überprüft werden können. Es wird beschrieben, wie die unterschiedlichen Risiken reduziert werden können.
Sie erhalten Prämienpunkte, wenn Sie Ihre Schlauchbeutelmaschinen mit der Checkliste prüfen und bei Bedarf die dort beschriebenen Maßnahmen umsetzen und uns anschließend per E-Mail an maschinensicherheit@bgn.de über das Ergebnis und den Maßnahmenplan informieren.
Rückfragen zum Projekt beantwortet Ihnen gerne Thomas Gangkofner, Tel.: 0621 4456-3443.
Beim Einsatz kollaborierender Roboter, kurz Cobots, können Mensch und Roboter ohne trennende Schutzeinrichtungen direkt zusammenarbeiten. Die BGN hat Anforderungen für den sicheren Betrieb von Cobot-Applikationen zusammengestellt. Mit Hilfe einer Checkliste können Cobot-Applikationen auf sicherheitsrelevante Aspekte hin überprüft werden. Die Anforderungen für den sicheren Betrieb und die Checkliste finden Sie im BGN-Branchenwissen.
Sie erhalten Prämienpunkte, wenn Sie die in den oben genannten Handlungshilfen beschriebenen Maßnahmen umsetzen und uns anschließend per E-Mail an maschinensicherheit@bgn.de darüber informieren. Bitte teilen Sie uns auch mit, ob Sie weitere Informationen oder Unterstützung bei der Absicherung Ihrer Cobot-Applikation benötigen.
Rückfragen zum Projekt beantwortet Ihnen gerne Dr. Oliver Schmitt, Tel.: 0621 4456 3456.
In der Arbeitswelt 4.0 verändern sich die Anforderungen an die Instandhaltung der Maschinen und Anlagentechnik: Die Instandhaltung muss die Funktionalität immer komplexerer Produktionsstrukturen mit einem stetig steigenden Automatisierungsgrad gewährleisten. 4.0-Technologien bieten jedoch auch neue und bessere Möglichkeiten die Instandhaltung durchzuführen und tragen somit auch zur Arbeitssicherheit bei.
Das Modellprojekt richtet sich an alle Mitgliedsbetriebe der BGN, die bereits innovative Instandhaltungslösungen einsetzen oder konkrete Vorhaben hierzu planen. Voraussetzung zur Teilnahme am Modellprojekt sind Anwendungen oder Unterstützungslösungen, welche die Instandhaltung sicherer gestalten und somit Arbeitsunfälle vermeiden oder das Risiko für Berufskrankheiten verringern.
Sofern Sie sich für eine Teilnahme entscheiden, wird zunächst telefonisch mit unseren Fachleuten geklärt, ob es sich um einen qualifizierten Sachverhalt handelt. Bei einem folgenden Vorort-Termin in Ihrem Unternehmen werden die Details besprochen. Ob vorhandene oder geplante Instandhaltungslösung – wir unterstützen Sie mit einer passenden Arbeitssicherheitsberatung.
Haben Sie bereits gute Erfahrungen mit Ihrer Instandhaltungslösung gesammelt oder machen Sie diese in einem erfolgreichen Pilotprojekt, werden wir die Erfahrungen gerne mit anderen Mitgliedsbetrieben der BGN teilen. Durch die Veröffentlichung, z.B. in einem Akzente-Artikel, können andere Betriebe von Ihrem Gute-Praxis-Beispiel lernen, was der Arbeitssicherheit und dem Gesundheitsschutz zugutekommt.
Es werden 10 Prämienpunkte für drei Jahre in Folge vergeben, ab dem Jahr, in dem die Nachweise bei der BGN eingehen.
Ihre Ansprechperson:
Stephan Huis
Tel.: 0621 4456-3465
stephan.huis@bgn.de