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BGN - Ihre gesetzliche Unfallversicherung

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Gebündelte 50-Euro Geldscheine mit einer roten Schleife

FAQ Prämienverfahren

Fragen und Antworten

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  • Grundvoraussetzung für die Teilnahme am Prämienverfahren ist eine bestehende Mitgliedschaft bei der BGN und eine vorhandene, aktuelle Gefährdungsbeurteilung des Betriebes.

  • Wenn Sie Personen in verschiedenen BGN-Branchen beschäftigen, füllen Sie bitte nur den Prämienbogen derjenigen Branche aus, in der Ihr Unternehmen schwerpunktmäßig tätig ist.

  • Mit Ihrer Unterschrift unter dem Prämienbogen bestätigen Sie die Richtigkeit Ihrer Angaben. Die BGN wird neben Plausibilitätsprüfungen auch stichprobenmäßige Überprüfungen in Unternehmen durchführen. Bei falschen Angaben wird die Prämie aberkannt und das Geld muss zurückgezahlt werden.

  • Zeitarbeitsfirmen müssen sicherstellen und nachweisen, dass die mit „ja“ angekreuzten prämierten Maßnahmen auch den Beschäftigten zugutekommen, die in fremde Betriebe entsendet werden und damit nicht mehr dem unmittelbaren Einfluss des Zeitarbeitsunternehmers unterliegen. Dies kann z. B. durch dokumentierte Arbeitsplatzbesichtigungen bzw. Betriebsbegehungen vor der Disposition der Beschäftigten erfolgen. Alternativ können sich Zeitarbeitsfirmen von ihren Kunden schriftlich bestätigen lassen, dass diese aktuell erfolgreich am Prämienverfahren der BGN teilnehmen. Für die in solchen prämierten Betrieben durchschnittlich tätigen. Zeitarbeitnehmer/innen kann dann die Anzahl der Vollbeschäftigten auf dem Prämienbogen vermerkt werden. Bei Unklarheiten steht das Team Prämienverfahren für Rückfragen zur Verfügung.

  • Wird in einer Betriebsstätte bzw. an einem Einsatzort eine Abweichung zu entsprechenden Angaben des Unternehmens festgestellt, die zu einer Aberkennung der prämierten Maßnahme führt, gilt dies für das gesamte Unternehmen.

  • Ein Tipp: Sammeln Sie alle „Belege“ wie z. B. Dokumentationen Ihrer Maßnahmen oder Seminarbescheinigungen in einem Ordner. Diese Unterlagen sind nur auf Anforderung einzureichen, in jedem Fall vor Ort aber als Nachweis vorzuhalten.

  • Fragen zu unstimmigen Prämienanträgen mit Klärungsbedarf seitens der BGN müssen vom Unternehmer innerhalb der vorgegebenen Frist beantwortet werden. Sollte die Frist ohne Klärung von Seiten des Unternehmers verstreichen, gelten die Voraussetzungen je nach Sachlage für den Erhalt der Prämie oder für den kompletten Prämienanspruch als nicht erfüllt. Der Prämienanspruch ist damit erloschen bzw. kann nur teilweise gewährt werden.

Die Höhe der Prämie liegt abhängig von Ihrer Betriebsgröße, gemessen in rechnerisch Vollbeschäftigten, zwischen 100 Euro (Mindestprämie) bis 100.000 Euro (Höchstprämie). Ab dem Prämienjahr 2024 erhöht sich die Mindestprämie auf 500 Euro.

Die Anzahl rechnerisch Vollbeschäftigter ermitteln Sie, indem Sie die in Ihrem Unternehmen tatsächlich erbrachten Arbeitsstunden (ohne Fehlzeiten wie Urlaub, Krankheit, Kurzarbeit etc.) durch den Richtwert 1600 teilen. Das Ergebnis, kaufmännisch gerundet, ergibt die Anzahl rechnerisch Vollbeschäftigter. Sollte Ihr Unternehmen mit mehreren Standorten am Prämienverfahren teilnehmen, muss zusätzlich zum Prämienbogen eine detaillierte Anlage ausgefüllt werden. Diese wird Ihnen automatisch zusammen mit dem Prämienbogen zugeschickt. Der Prämienbogen ist nur mit vollständig ausgefüllter Anlage gültig!

Die konkrete Höhe der möglichen Prämie für Ihren Betrieb können Sie selbst errechnen: 

Prämie = Anzahl rechnerisch Vollbeschäftigte x 25 Euro 

Bis einschließlich Prämienjahr 2023 erhalten Unternehmen mit bis zu 4 rechnerisch Vollbeschäftigten bei erfolgreicher Teilnahme die Mindestprämie in Höhe von 100 Euro. Neu ab dem Prämienjahr 2024: Unternehmen mit bis zu 20 rechnerisch Vollbeschäftigten erhalten eine Mindestprämie von 500 Euro.

Großunternehmen ab 4000 rechnerisch Vollbeschäftigten erhalten im Fall einer erfolgreichen Teilnahme die Höchstprämie von 100.000 Euro.

Ein Beispiel für Kleinstbetriebe: 

In einem Betrieb arbeiten 5 Personen in Teilzeit, die im Prämienjahr insgesamt 5460 Arbeitsstunden im Betrieb geleistet haben – mit Überstunden, aber ohne Krankheits- und Urlaubszeiten gerechnet. Geteilt durch den Richtwert der Arbeitszeit einer vollen Stelle, 1600 Stunden pro Jahr, ergibt dieses Beispiel 3,4, also gerundet 3 rechnerisch Vollbeschäftigte. Das würde bei erfolgreicher Teilnahme eine Mindestprämie von 100 Euro ergeben beziehungsweise 500 Euro ab dem Prämienjahr 2024.

Die Einreichungsfrist für die Antragsunterlagen endet jeweils am 31. März des Folgejahres.

Teilnahme über das Extranet der BGN (digital)

Eine schnelle, unkomplizierte Teilnahme am Prämienverfahren ist über unser Extranet möglich: Ab dem 1. Januar können Sie den Prämienbogen für das zurückliegende Jahr direkt online ausfüllen und abschicken – es ist kein Anfordern und Rücksenden der Antragsunterlagen nötig!

Hier geht es direkt zum Login: Extranet-Login

Liegen Ihnen noch keine Zugangsdaten fürs Extranet der BGN vor?
Hier können Sie Ihre Zugangsdaten anfordern: Extranet Zugangsdaten oder telefonisch unter 0621-4456-6966.

Antragsunterlagen in Papierform per Telefon oder E-Mail

Wenn Sie das Extranet nicht zur Teilnahme nutzen wollen, können Sie ab dem 1. November des laufenden Prämienjahres die Antragsunterlagen auch auf diesen Wegen anfordern:

  • Telefon Team Prämienverfahren: 0621-4456-3636

  • E-Mail: praemienverfahren@bgn.de

  • Internet-Formular (ab 1. November verfügbar)

Betriebe, die im Vorjahr erfolgreich am Prämienverfahren teilgenommen haben, erhalten ihre Formulare für das Folgejahr automatisch.

Sie haben jedes Jahr bis zum 31. März des Folgejahres Zeit, die ausgefüllten Antragsunterlagen des Vorjahres im Original an folgende Anschrift einzusenden:

Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe
Präventionsmanagement
Frau Weide / Frau Rost
68136 Mannheim

Dazu verwenden Sie einfach das von uns beigefügte Rücksendeschreiben.

Sollte Ihr Unternehmen mit mehreren Standorten am Prämienverfahren teilnehmen, muss zusätzlich zum Prämienbogen eine detaillierte Anlage ausgefüllt werden. Diese wird Ihnen automatisch zusammen mit dem Prämienbogen zugeschickt. Der Prämienbogen ist nur mit vollständig ausgefüllter Anlage gültig!

Im Juni erhalten Sie einen Prämienbescheid über das erzielte Ergebnis. Im Anschluss erfolgt die Auszahlung der Prämie.

Die Antragsunterlagen für das Prämienverfahren bestehen aus dem branchenspezifischen Prämienbogen und ggf. einer Anlage. Sollte Ihr Unternehmen mit mehreren Standorten am Prämienverfahren teilnehmen, muss zusätzlich zum Prämienbogen eine detaillierte Anlage ausgefüllt werden. Diese wird Ihnen automatisch zusammen mit dem Prämienbogen zugeschickt. Der Prämienbogen ist nur mit vollständig ausgefüllter Anlage gültig!

Um die Bearbeitung der Maßnahmen übersichtlicher zu gestalten, ist der Prämienbogen in sechs inhaltliche Bereiche untergliedert. 

Der Prämienbogen setzt sich aus dem Hauptblock und dem Bonusblock zusammen. Die im Bonusblock erreichten Punkte erhöhen die Gesamtzahl der im Hauptblock erreichten Punkte. Der Bonusblock ist eine für alle Brachen bereit gestellte Möglichkeit, die nötigen Punkte auch durch Mitwirkung an zeitlich begrenzten Aktionen und Kampagnen zu erreichen.

Diese sechs Bereiche sind die Grundlagen sicherer und nachhaltiger Arbeitsabläufe in einem gut aufgestellten Betrieb:

1. Arbeitsschutz-Organisation:
Die prämierten Maßnahmen in diesem Bereich zielen darauf ab, die Sicherheit und den reibungslosen Ablauf der Prozesse in Ihrem Betrieb schon bei der Planung zu fördern. Wenn Sie diese Maßnahmen umsetzen, reduzieren Sie Ihre Ausfälle und steigern die Produktivität Ihres Unternehmens nachhaltig. Zusätzlich sind Ihre Beschäftigten gesünder, motivierter und besser in die aktive Umsetzung Ihrer Arbeitssicherheitsmaßnahmen eingebunden.

2. Fort- & Ausbildung:
Das Wissen Ihrer Beschäftigten ist einer der wichtigsten Erfolgsfaktoren Ihres Unternehmens. Mit den Maßnahmen, die in diesem Bereich prämiert werden, unterstützt Sie die BGN dabei, Ihre Beschäftigten in für Ihre Branche relevanten Feldern weiterzubilden. Die Aus- und Fortbildungsangebote der BGN sind vielfältig. Der Besuch eines Präsenzseminars mit mindestens 4 Seminarstunden, aber auch Inanspruchnahme eines Onlineangebotes, bringt Prämienpunkte. Ausgenommen sind Pflichtseminare. Als Mitglied der BGN ist die Teilnahme an unseren Fortbildungsangeboten für Sie und Ihre Beschäftigten kostenneutral!

3. Transport & Verkehr:
Sowohl im Straßenverkehr als auch beim innerbetrieblichen Transport kommt es immer wieder zu schweren Unfällen, die mit langen Ausfallzeiten von Beschäftigten verbunden sind. Die BGN bezuschusst nicht nur ein Fahrsicherheitstraining für Ihre Beschäftigten, Sie erhalten darüber hinaus Prämienpunkte hierfür.

4. Gesundheitsschutz & Ergonomie:
In diesem Bereich prämiert die BGN insbesondere die Teilnahme an aktuellen Gesundheitsschutzkampagnen, aber auch Ihre innerbetrieblichen Maßnahmen zur betrieblichen Gesundheitsförderung werden anerkannt. Die Prävention von Rücken- und Hauterkrankungen, sowie Gehörschädigungen ist für alle Branchen ein wichtiges Thema. Ergonomische Maßnahmen zum Schutz der Gesundheit Ihrer Beschäftigten werden mit Prämienpunkten honoriert.

5. Arbeitssicherheit:
Dieser Block befasst sich mit klassischen Themen der Sicherheit, wie der Nutzung von Spezialmessern zur Öffnung von Verpackungen, der vorbeugenden Instandhaltung und der Erfassung aller Leitern und Tritte in einem Kataster, um eine wiederkehrende Prüfung sicherzustellen. Je nach Branche werden weitere Maßnahmen wie etwa der Kauf geprüfter Maschinen prämiert.

6. Bonusblock:
Nicht alle Angebote der BGN sind für alle Betriebe gleich gut umsetzbar. Dies bezieht sich besonders auf Ihre Unterstützung unserer sehr spezifischen Forschungsprojekte. Ihre Unterstützung unserer Forschung nutzen wir, um neue Maßnahmen zu entwickeln, die Sicherheit und Gesundheit in Ihrem Betrieb zu schützen und zu fördern. Wir schätzen Ihr Engagement in diesem Bereich sehr und würdigen es im Bonusblock mit Prämienpunkten.
Viele unserer Maßnahmen im Bonusblock sind auf die Entwicklung zukünftiger Maßnahmen ausgerichtet, die Sie mit Ihrer Teilnahme direkt selbst mitgestalten können. Auch unsere erfolgreichsten Präventionskampagnen sind hier vertreten und versprechen Ihnen noch mehr betriebliche Sicherheit und Gesundheit. Sie können alle zur erfolgreichen Teilnahme nötigen Prämienpunkte im Hauptblock erreichen, der Bonusblock ist genau das – ein Bonus mit extra Punkten und einem großen Mehrwert für Sie.

  1. Rechtzeitige Antragstellung

  2. Erreichung einer Mindestpunktezahl (80% der Punkte aus dem Hauptblock sind notwendig, die Punkte aus dem Bonusblock können das Ergebnis aufwerten.)

  3. Bestehen der Überprüfungen

  4. Keine offenen Fragen seitens der BGN

Die in den unterschiedlichen Branchen prämierten Maßnahmen richten sich nach dem jeweils branchentypischen Unfallgeschehen.

Wir setzen mit dem Prämienverfahren da an, wo in Ihrer Branche die meisten Unfälle passieren. Nutzen Sie Ihre Teilnahme, um aktiv dort für mehr Sicherheit zu sorgen, wo für Ihre Beschäftigten das größte Unfallrisiko entsteht.

Unterstützung bei Gesundheitstagen

Mitarbeiter bei einem Gesundheitstag

Wir unterstützen Sie gerne bei Ihrem Gesundheitstag –  für den erfolgreich durchgeführten Gesundheitstag gibt es 10 Prämienpunkte.

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BGN-Präventionspreis

Stele des Präventionspreises. Im Hintergrund ein verschwommenes Bild mit Personen

Sie haben noch bessere Ideen für noch besseren Arbeitsschutz? Zeigen Sie es uns, sammeln Sie 10 Prämienpunkte und gewinnen Sie bis zu 10.000 Euro!

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Team Prämienverfahren

0621 4456 - 3636

Hier werden Ihre Fragen zum Prämienverfahren beantwortet.
Sie möchten Vorschläge machen, was in Zukunft prämiert werden soll? Geben Sie uns Feedback!

praemienverfahren@bgn.de praemienverfahren@bgn.de

Fristerinnerung per E-Mail

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