Für die bedarfsorientierte Betreuung von Betrieben beziehungsweise Betriebsstätten mit bis zu 10 Beschäftigten, die am Kompetenzzentrenmodell teilnehmen, besteht für Sie als Unternehmer die Möglichkeit, im Bedarfsfall eine Beratung durch ein Kompetenzzentrum in Anspruch zu nehmen. Diese Beratung ist für Sie nicht mit Kosten verbunden.
Welches Kompetenzzentrum für Sie regional zuständig ist, erfahren Sie nachfolgend durch Eingabe Ihrer Postleitzahl.
Kompetenzzentrum suchen:
Die Kompetenzzentren bestehen aus externen, von der BGN beauftragten, Dienstleistern (Arbeitsmedizinerinnen und Sicherheitstechniker), die eigenständig Beratungen durchführen. Um den Kontakt zu erleichtern, stellen sich diese Dienstleister meist auch selbst in den Betrieben vor und bieten Hilfe an. Sie beraten zu verschiedenen fachlichen Themen im Betrieb und bieten insbesondere die Unterstützung bei der Gefährdungsbeurteilung an.
Betreuung im Unternehmermodell
Auch im Unternehmermodell ist ein zentraler Bestandteil die bedarfsorientierte Betreuung. Die Kosten hierfür sind von Ihnen zu tragen. Dienstleister der Kompetenzzentren (PLZ-Suche) als auch des ASD*BGN bieten hierzu ihre kostenpflichtige Unterstützung für die Bedarfsfallberatung an.
Sie wollen Dienstleister für die BGN werden?
Bei Interesse an einer Arbeit als KPZ-Dienstleister im Auftrag der BGN (Sicherheitstechnik oder Arbeitsmedizin) senden Sie Ihre Initiativbewerbung bitte an Initiativbewerbungkpz@bgn.de.
Neben Ihren Qualifikationsnachweisen benötigen wir eine Angabe zum regional möglichen Einsatzbereich (Postleitzahlbereiche).