Ihre Aufgabe als Unternehmerin oder Unternehmer eines Kleinbetriebes ist es, Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten zu verhüten und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren im Betrieb zu verhindern. In den meisten Kleinbetrieben ist dabei gar nicht so viel zu tun: Der Unternehmer beziehungsweise die Unternehmerin kann die meisten Frage- und Problemstellungen selbst in die Hand nehmen. Deshalb hat die BGN ein auf Kleinbetriebe zugeschnittenes und kostengünstiges Betreuungsmodell entwickelt: das BGN-Kompetenzzentrenmodell.
Das Besondere an diesem Modell ist, dass der Unternehmer eines Kleinbetriebes keinen betriebsärztlichen und sicherheitstechnischen Spezialisten für eine regelmäßige Betreuung einkaufen muss. Er kann sich selbst betreuen wenn er sich – und das ist die Voraussetzung – für diese Aufgabe qualifiziert hat. Es kann nur der Unternehmer selbst oder sein ausdrücklich und mit Entscheidungskompetenz beauftragter Vertreter (§ 13 Arbeitsschutzgesetz) an der Qualifizierungsmaßnahme teilnehmen.
Aber auch für die Fälle, in denen der Unternehmer ein Problem im Arbeitsschutz nicht alleine lösen kann (Bedarfsfall), ist vorgesorgt. Die BGN hat ein Netzwerk regionaler Kompetenzzentren aufgebaut, an die sich der Unternehmer wenden kann. Dort erhält er eine kostenfreie fachliche Beratung.
Wichtig: Unternehmerinnen und Unternehmer beziehungsweise Bevollmächtigte von Betrieben der Fleischwirtschaft qualifizieren sich aufgrund des erhöhten Gefährdungspotenzials schon ab einem Beschäftigten analog Unternehmermodell. Die kostenfreie Inanspruchnahme einer Expertenberatung – bis 10 Beschäftigte – bleibt hiervon unberührt.
Die Basisqualifizierung können Sie auf folgenden Wegen erreichen:
Teilnahme am Fernlehrgang (jederzeit möglich, siehe nachfolgend)
Teilnahme an einem regionalen Präsenzseminar (nur Seminare außerhalb Unternehmermodell)
Teilnahme an einem Online-Seminar (Sicher und gesund - Reihe: Bei gewünschter Anerkennung als Basisqualifizierung nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf – Fon: 0621 - 4456 3333 oder branchenbetreuung@bgn.de)
Da es sich bei allen Qualifizierungsformen um eine verpflichtende Qualifizierungsmaßnahme handelt, können im Rahmen des Prämienverfahrens keine Prämienpunkte gesammelt werden.
Die Qualifizierung ist auch über einen Fernlehrgang möglich. Folgende Ausgaben des Fernlehrgangs sind verfügbar:
für Bäckereien und Konditoreien (auch in türkischer Sprache)
für Eiscafés
für Gaststätten, Küchenbetriebe und Hotels (auch in chinesischer und türkischer Sprache)
für Fahrgeschäfte und größere Geschäfte, für ambulante Gastronomie, für kleinere Schausteller
für Betriebe der Nahrungsmittelherstellung und Getränkeindustrie
Auf folgenden Wegen erhalten Sie die Unterlagen / Informationen zur Bearbeitung:
Möglichkeit: Qualifikation im Extranet der BGN
Möglichkeit: Gewerbezweigauswahl und Download
Wir empfehlen Ihnen, sich auch nach der Basisqualifikation permanent zu informieren (am besten über unsere verschiedenen Kanäle: die Internetseiten der BGN sowie unser Webmagazin AKZENTE) und sich regelmäßig fortzubilden (Orientierung: alle 5 Jahre).
Als Fortbildung können insbesondere das neue Angebot an Seminaren sowie weiterhin die regionalen Präsenz- und Web-Seminare (RAP-Seminare, außerhalb Unternehmermodell) genutzt werden.
Dieses Fortbildungsangebot richtet sich speziell und ausschließlich an Personen, die vor mindestens 5 Jahren eine Basisqualifizierung im Kompetenzzentrenmodell (ehemals Branchenmodell) erworben haben, meist über Fernlehrgang oder Präsenzseminar.
Neben der Betreuung durch eine Expertin oder einen Experten des für Sie zuständigen Kompetenzzentrums ist es wichtig, dass Sie sich nicht nur zu Beginn des Modells und im weiteren Verlauf über den Arbeitsschutz informieren, sondern auch regelmäßig das Wissen konzentrierter auffrischen und vertiefen (Grundlage hierfür ist die Anlage 4 der DGUV Vorschrift 2). Mit dieser Fortbildungsmaßnahme bestätigen Sie diese Anforderung nach DGUV Vorschrift 2, auch gegenüber der staatlichen Aufsicht.
weiterlesenKeine Betreuung gibt's nicht
Jeder Betrieb mit Beschäftigten muss nachweisen, dass er betriebsärztlich und sicherheitstechnisch betreut ist. Wenn Sie die Betreuung nicht in eigener Regie durchführen wollen, dann müssen Sie Dienstleister (Betriebsarzt und Sicherheitsfachkraft) kostenpflichtig beauftragen (Regelbetreuung). Die Betreuung durch einen Dienstleister ist in jedem Fall mit zusätzlichen Kosten verbunden.
Auch die BGN bietet die Betreuung über den Arbeitsmedizinischen und sicherheitstechnischen Dienst der BGN (ASD*BGN) kostenpflichtig an. Wenn ein Betrieb keinen Betreuungsnachweis erbringen kann, dann wird er automatisch vom ASD*BGN betreut. Neue Betriebe müssen innerhalb von 6 Monaten nach Betriebseröffnung der BGN nachweisen, dass sie betriebsärztlich und sicherheitstechnisch betreut sind.