Das Unternehmermodell wird Betrieben bis zu einer Größe von 50 Beschäftigten angeboten.
Grundidee ist, dass in dieser Betriebsgröße der Unternehmer beziehungsweise die Unternehmerin Dreh- und Angelpunkt aller Aktivitäten im Arbeitsschutz ist. Dazu gehören auch die für die betriebswirtschaftlichen und sozialen Belange wichtigen Bereiche Sicherheit und Gesundheitsschutz. Beim Unternehmermodell wird der Unternehmer sensibilisiert, motiviert und informiert, Sicherheit und Gesundheitsschutz in die betrieblichen Entscheidungsprozesse und in alle Abläufe zu integrieren und wirksame Lösungen zu finden. Er oder sie weiß, wann eine Expertenberatung durch einen Betriebsarzt und/oder eine Sicherheitsfachkraft in Anspruch genommen werden muss. Die Kosten einer (erfahrungsgemäß notwendigen) Expertenberatung im Bedarfsfall tragen die Unternehmerinnen und Unternehmer selbst.
Das Unternehmermodell basiert auf einer Basisqualifizierung des Unternehmers beziehungsweise der Unternehmerin oder dessen/deren schriftlich bestellten Vertreters (§ 13 Arbeitsschutzgesetz) sowie im weiteren Verlauf einer permanenten Information und vorgeschriebenen, regelmäßigen Fort- und Weiterbildung.
Basisseminar im Unternehmermodell
Spätestens nach 5 Jahren ist die Teilnahme an einem der Fortbildungsseminare erforderlich:
Alternativ zur mehrtägigen Fortbildung alle 5 Jahre ist auch eine eintägige Fortbildung alle drei Jahre zu folgendem Thema möglich:
Basisseminar im Unternehmermodell
Spätestens nach 5 Jahren ist eine Teilnahme an einem der Fortbildungsseminare erforderlich:
Für Unternehmerinnen und Unternehmer aus dem Gastgewerbe ist alternativ die Teilnahme am Onlineseminar
„Gefährdungen im Gastgewerbe kennen und angehen“ möglich.
Sollte der Besuch eines Basisseminars, das als Motivationsmaßnahme Voraussetzung zur Teilnahme am Unternehmermodell ist, aus Gründen, die Sie als Unternehmerin oder Unternehmer nicht beeinflussen können (ausgebuchte Seminare/Seminarabsage von Seiten der BGN) zeitnah nicht möglich sein, bietet die BGN zum kurzfristigen Umstieg die Teilnahme an einer freiwilligen Startqualifizierung an.
Die Startqualifizierung ist eine freiwillige Motivationsmaßnahme. Sie erlaubt Unternehmerinnen und Unternehmern, nach erfolgreichem Abschluss bereits die Teilnahme am Unternehmermodell und damit eine vorläufige Befreiung von der Regelbetreuung.
Für die freiwillige Startqualifizierung arbeitet der Unternehmer beziehungsweise die Unternehmerin den Studienbrief "Startqualifizierung" durch, beantwortet Kontrollfragen und reicht diese bei der BGN zusammen mit einer Erklärung zu seinem Unternehmen ein. Er oder sie weiß danach, wann eine Expertenberatung durch einen Betriebsarzt und/oder eine Fachkraft für Arbeitssicherheit in Anspruch genommen werden muss.
Startqualifizierung im BGN-Unternehmermodell
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Antrag zur Teilnahme am BGN-Unternehmermodell
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BGN-Branchenwissen
Weitere Informationen
Unternehmermodell
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Update DGUV Vorschrift 2
Erweiterte Möglichkeiten der alternativen betriebsärztlichen und sicherheitstechnischen Betreuung – Unternehmermodell
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Auszug aus DGUV Vorschrift 2 zum Unternehmermodell
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