So funktioniert die KPZ-Fortbildung
Dieses Fortbildungsangebot richtet sich speziell und ausschließlich an Personen, die vor mindestens 5 Jahren eine Basisqualifizierung im Kompetenzzentrenmodell (ehemals Branchenmodell) erworben haben, meist über Fernlehrgang oder Präsenzseminar. Bei Fragen, auch hinsichtlich der zur Teilnahme berechtigten Person(en), wenden Sie sich gerne telefonisch an die 0621-4456 3333 oder per Mail an branchenbetreuung@bgn.de.
Neben der Betreuung durch einen Experten des für Sie zuständigen Kompetenzzentrums ist es wichtig, dass Sie sich nicht nur zu Beginn des Modells und im weiteren Verlauf über den Arbeitsschutz informieren, sondern auch regelmäßig das Wissen konzentrierter auffrischen und vertiefen (Grundlage hierfür ist die Anlage 4 der DGUV Vorschrift 2).
Mit dieser Fortbildungsmaßnahme bestätigen Sie diese Anforderung nach DGUV Vorschrift 2, auch gegenüber der staatlichen Aufsicht.
Die Fortbildungsmaßnahme ist modular aufgebaut und enthält neben branchenübergreifend wichtigen Themen weitere speziell Ihre Branche prägende Themen. Die Gegebenheiten in Ihrer Branche sind in allen Modulen berücksichtigt. Das erworbene Wissen soll Sie die nächsten durchschnittlich 5 Jahre begleiten bevor erneut eine Fortbildungsmaßnahme absolviert werden sollte.
Ihr Nutzen ist die Vertiefung Ihrer Kenntnisse insbesondere zur Organisation des betrieblichen Arbeitsschutzes, zur Gefährdungsbeurteilung und zur Vermeidung des Unfall- und Belastungsgeschehens Ihrer Branche. Sie sind damit bestens dafür gerüstet, dass insbesondere schwere oder gar tödliche Unfälle und Berufskrankheiten und damit auch lange Ausfallzeiten ihrer Mitarbeitenden vermieden werden. Das vermittelte Wissen versetzt Sie in die Lage, Ihren Betrieb auch weiterhin eigenständig und bestmöglich selbst zu betreuen.