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Der Bundestag hat Ende März 2017 das Gesetz zur Neuregelung des Mutterschutzrechtes verabschiedet. Die Reform ist am 1.1.2018 in Kraft getreten.
Einen Überblick über die wichtigsten Änderungen finden Sie in den beiden Filmen (siehe Infobox) und auf der Seite des Bundesfamilienministeriums.
Ziel der Neuregelung ist es, eine verantwortungsvolle Abwägung zwischen dem Gesundheitsschutz für eine schwangere oder stillende Frau und ihr (ungeborenes) Kind auf der einen und der selbstbestimmten Entscheidung der Frau über ihre Erwerbstätigkeit auf der anderen Seite zu gewährleisten. Deswegen wurde ein Schwerpunkt auf die Beurteilung der Gefährdung am Arbeitsplatz und der sich daraus ergebenden Maßnahmen gelegt.
Wir stellen Ihnen hier die wichtigsten Informationen zur Verfügung, die regelmäßig aktualisiert werden.
Die Schwangerschaft bzw. eine stillende Mutter sind der staatlichen Aufsichtsbehörde zu melden
Meldepflicht
Gemäß Mutterschutzgesetz muss der Arbeitgeber die Schwangerschaft unverzüglich mitteilen.
Bitte beachten Sie, dass diese Seite keinen Anspruch auf Vollständigkeit hat und die BGN keine Verantwortung für die Inhalte der verlinkten Seiten übernimmt.
Der Arbeitgeberleitfaden zum Mutterschutz des Bundesfamilienministeriums informiert über Rechte und Pflichten, Kündigungsschutz und Mutterschaftsleistungen, Pausengestaltung, Nacht- und Sonntagsarbeit sowie Regelungen für gesonderte Berufsgruppen.