Die Schwangerschaft bzw. eine stillende Mutter sind der staatlichen Aufsichtsbehörde zu melden
Wo finde ich die Kontaktdaten der Behörden?
Gemäß Mutterschutzgesetz (siehe Bundesgesetzblatt ) muss der Arbeitgeber der zuständigen staatlichen Aufsichtsbehörde die Schwangerschaft unverzüglich mitteilen. Diese beaufsichtigt auch die Ausführung der entsprechenden Vorschriften. Setzen Sie sich bitte mit der für Sie zuständigen Behörde in Verbindung, hier erhalten Sie weitergehende Informationen (z.B. Formulare zur Meldung, Informationen zu Beschäftigungsverboten und Kündigungsschutz). Die für Sie zuständigen Behörden finden Sie in der folgenden Tabelle.
Bitte beachten Sie: Wir, die BGN, sind nicht der richtige Adressat für diese Meldung!
Bundesland | Zuständige Behörden Mutterschutz (externe Links) |
---|---|
Baden-Württemberg | Regierungspräsidien |
Bayern | Gewerbeaufsichtsämter |
Berlin | Landesamt für Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und technische Sicherheit Berlin (LAGetSi) |
Brandenburg | Landesämter für Arbeitsschutz |
Bremen | Gewerbeaufsichtsämter |
Hamburg | Amt für Arbeitsschutz |
Hessen | Regierungspräsidien |
Mecklenburg-Vorpommern | Landesamt für Gesundheit und Soziales - LAGuS |
Niedersachsen | Staatliche Gewerbeaufsichtsämter |
Nordrhein-Westfalen | Bezirksregierungen |
Rheinland-Pfalz | Struktur- und Genehmigungsdirektionen |
Saarland | Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz |
Sachsen | Landesdirektion Sachsen |
Sachsen-Anhalt | Landesämter für Verbraucherschutz |
Schleswig-Holstein | Staatliche Arbeitsschutzbehörden bei der Unfallkasse Nord |
Thüringen | Landesämter für Verbraucherschutz |