Fragen & Antworten
Die wichtigsten Fragen und Antworten zur Unternehmerversicherung finden Sie in unseren FAQ.
weiterlesenDie BGN-Unternehmerversicherung ist ein Stück Existenzsicherung – leistungsstark und zu günstigen Konditionen.
Im eigenen Interesse: BGN-versichert
Die eigene Arbeitskraft ist für Sie das wichtigste Betriebskapital. Sie halten den Betrieb am Laufen, Sie tragen die Verantwortung. Oft unterstützt Sie Ihr Ehegatte oder Lebenspartner. Ein Arbeits- oder Wegeunfall, durch den Sie oder Ihr Ehegatte längere Zeit ausfallen, kann existenzbedrohend sein. Die Kosten laufen weiter, während die Einnahmen zurückgehen oder ganz ausbleiben. Das gilt besonders im Kleinbetrieb, wo Unternehmer und Ehegatten oft die einzigen oder nahezu einzigen Arbeitskräfte sind. Damit Sie erfolgreich arbeiten und unbeschwert leben können, sichern Sie sich und Ihren Ehegatten für solche Fälle ab. Mit dem leistungsstarken System der BGN.
Umfassend und gut versorgt
Das Leistungspaket ist umfassend und kostengünstig. Beitragsgrundlage sind tatsächlich entstandene Kosten. Gewinne erwirtschaften die Berufsgenossenschaften nicht.
Wir übernehmen zu 100 Prozent die Kosten ohne zeitliche Begrenzung und ohne Ihre Eigenbeteiligung für:
Erstversorgung
ärztliche und zahnärztliche Behandlung
stationäre Behandlung in Krankenhäusern/gegebenenfalls in BG-Spezialkliniken (bei Rückenmarksverletzungen, schweren Hirn- und Brandverletzungen, Handverletzungen und plastischer Chirurgie)
Medikamente, Verband-, Heil- und Hilfsmittel (Festbeträge der gesetzlichen Krankenversicherung)
Krankengymnastik, Bewegungs-, Sprach- und Beschäftigungstherapie
Belastungserprobung und Arbeitstherapie
Psychotherapie als ärztliche oder psychotherapeutische Behandlung
Pflege bei Hilflosigkeit
Wir sichern Ihren Lebensunterhalt ab mit:
Verletztengeld als Ersatz für Ihren Verdienstausfall ab dem 1. Tag der Arbeitsunfähigkeit - in der Regel längstens bis zum Ablauf der 78. Woche; pro Kalendertag zwischen 79,89 EUR und 199,73 EUR (Stand Januar 2025)
Übergangsgeld während einer berufsfördernden Maßnahme
Verletzten- oder Berufskrankheiten-Rente
Pflegegeld/Haushaltshilfe
Hinterbliebenenleistungen (z. B. Witwen-/Witwer-, Waisen-, Halbwaisen-, Elternrente)
Sterbegeld
Die Höhe der Geldleistungen richtet sich nach der Versicherungssumme (siehe Tabelle).
Wir übernehmen die Kosten für:
den Erhalt des bisherigen Arbeitsplatzes (z. B. behindertengerechter Umbau/Ausstattung) oder für die Erlangung eines neuen Arbeitsplatzes, Eingliederungshilfen
Maßnahmen zur Berufsfindung, Arbeitserprobung und Berufsvorbereitung
berufliche Anpassung, Fortbildung, Ausbildung und Umschulung
Lehrgänge inkl. Fahrten, Verpflegung und Übernachtungen, Lernhilfen, Prüfungsgebühren
Sollten Sie eine schwere Behinderung haben, leisten wir:
Zuschuss zum Erwerb eines Personenkraftwagens sowie
Übernahme der gesamten Kosten für die behinderungsbedingte Zusatzausstattung
behindertengerechter Umbau der Wohnung
Haushaltshilfe
ärztlich verordneter Rehabilitationssport
In schweren Fällen, z. B. bei bleibenden Verletzungsfolgen, helfen wir außerdem mit besonders geschultem Personal. Unsere Reha-Manager und Berufshelfer begleiten und überwachen die medizinische Versorgung. Sie kümmern sich um die finanzielle Absicherung. Sie unterstützen die Rückkehr ins Berufsleben. Sie geben menschlichen Beistand.
Nach einem Versicherungsfall kündigt die BGN den Versicherungsschutz nicht auf.
Verletztengeld, Übergangsgeld und Rentenzahlungen der BGN sind steuerfrei. Beiträge zur freiwilligen Versicherung sind steuerlich absetzbar.
Die freiwillige Versicherung ist jederzeit schriftlich kündbar. Sie endet mit Ablauf des Monats, an dem der BGN die Kündigung zugegangen ist.
Sie können die Versicherungssumme jederzeit ändern. Die neue Versicherungssumme ist dann ab dem Folgemonat des Antrages gültig.
An den eigenen Bedarf angepasst
Die beschriebene Rundum-Absicherung erhalten Sie beispielsweise als Gastronom schon für 365,71 EUR im Jahr = 30,48 EUR pro Monat (Stand 01.01.2025). Ein Beitragsausgleich (Nachlass oder Zuschlag) ist hierbei noch nicht berücksichtigt. Bitte überprüfen Sie anhand der Tabelle, ob Ihnen die Absicherung mit der Mindestversicherungssumme ausreicht oder ob Sie die Geldleistungen im Versicherungsfall Ihrem gegenwärtigen Einkommen anpassen wollen. Ein Paket mit höheren Geldleistungen zur Sicherung Ihres Lebensunterhalts kostet entsprechend mehr. Maximale Geldleistungen erhalten Sie bei einem Jahresbeitrag von 914,26 EUR. Sie können die Geldleistungen genau auf Ihre persönlichen Bedürfnisse zuschneiden.
Ihr Versicherungsbeitrag – das bekommen Sie dafür
(Beispiel Hotel- und Gaststättengewerbe | Stand Januar 2025)
Versicherungssumme | Jahresbeitrag** | Verletztengeld pro Kalendertag (1/450 der Versicherungssumme) | Vollrente monatlich (2/3 der Versicherungssumme durch 12 Monate) | 20%ige Teilrente monatlich |
---|---|---|---|---|
35.952 EUR (Mindestversicherungssumme) | 365,71 EUR | 79,89 EUR | 1997,33 EUR | 399,47 EUR |
40.800 EUR* | 415,02 EUR | 90,67 EUR | 2.266,67 EUR | 453,33 EUR |
70.800 EUR* | 720,18 EUR | 157,33 EUR | 3.933,33 EUR | 786,67 EUR |
89.880 EUR (Höchstversicherungssumme) | 914,26 EUR | 199,73 EUR | 4.993,33 EUR | 998,67 EUR |
* Zwischen der Mindestversicherungssumme und der Höchstversicherungssumme ist jeder Betrag wählbar. Wie hoch der Beitrag und die zu erwartenden Geldleistungen bei einer anderen Versicherungssumme sind, können Sie mit dem Beitragsrechner ausrechnen. ** Der Jahresbeitrag errechnet sich auf Basis der Vorschusssätze für 2024 und kann künftig davon abweichen. |
Infofolder zur freiwilligen Versicherung der BGN (Stand Januar 2024)
PDF-Datei
Antrag auf freiwillige Versicherung
PDF-Datei
Merkblatt zur freiwilligen Versicherung
PDF-Datei
Satzung, Satzungsnachträge und frühere Fassungen der Satzung
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