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BGN - Ihre gesetzliche Unfallversicherung

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Unternehmerversicherung

Die Versicherung

Fragen & Antworten

Die wichtigsten Fragen und Antworten zur Unterneh­mer­versiche­rung finden Sie in unseren FAQ.

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Die BGN-Unternehmerversicherung ist ein Stück Existenzsicherung – leistungsstark und zu günstigen Konditionen.

Im eigenen Interesse: BGN-versichert

Die eigene Arbeitskraft ist für Sie das wichtigste Betriebskapital. Sie halten den Betrieb am Laufen, Sie tragen die Verantwortung. Oft unterstützt Sie Ihr Ehegatte oder Lebenspartner. Ein Arbeits- oder Wegeunfall, durch den Sie oder Ihr Ehegatte längere Zeit ausfallen, kann existenzbedrohend sein. Die Kosten laufen weiter, während die Einnahmen zurückgehen oder ganz ausbleiben. Das gilt besonders im Kleinbetrieb, wo Unternehmer und Ehegatten oft die einzigen oder nahezu einzigen Arbeitskräfte sind. Damit Sie erfolgreich arbeiten und unbeschwert leben können, sichern Sie sich und Ihren Ehegatten für solche Fälle ab. Mit dem leistungsstarken System der BGN.

Auch Ihr Ehegatte bzw. Lebenspartner ist mit dabei

Unternehmerpaar vor der Gaststätte

Ihr im Betrieb mitarbeitender Ehegatte bzw. Lebenspartner kann sich zu denselben Konditionen wie Sie als Unternehmer bei der BGN freiwillig versichern. Er bzw. Sie kommt dann auch in den Genuss aller nachfolgend beschriebenen Leistungen.

Auch Personen, die in Kapital- und Personengesellschaften wie Unternehmer tätig sind, können sich bei der BGN freiwillig versichern. Ihre Partner jedoch nicht.

Umfassend und gut versorgt

Das Leistungspaket ist umfassend und kostengünstig. Beitragsgrundlage sind tatsächlich entstandene Kosten. Gewinne erwirtschaften die Berufsgenossenschaften nicht.

Wir übernehmen zu 100 Prozent die Kosten ohne zeitliche Begrenzung und ohne Ihre Eigenbeteiligung für:

  • Erstversorgung

  • ärztliche und zahnärztliche Behandlung

  • stationäre Behandlung in Krankenhäusern/gegebenenfalls in BG-Spezialkliniken (bei Rückenmarksverletzungen, schweren Hirn- und Brandverletzungen, Handverletzungen und plastischer Chirurgie)

  • Medikamente, Verband-, Heil- und Hilfsmittel (Festbeträge der gesetzlichen Krankenversicherung)

  • Krankengymnastik, Bewegungs-, Sprach- und Beschäftigungstherapie

  • Belastungserprobung und Arbeitstherapie

  • Psychotherapie als ärztliche oder psychotherapeutische Behandlung

  • Pflege bei Hilflosigkeit

Wir sichern Ihren Lebensunterhalt ab mit:

  • Verletztengeld als Ersatz für Ihren Verdienstausfall ab dem 1. Tag der Arbeitsunfähigkeit - in der Regel längstens bis zum Ablauf der 78. Woche; pro Kalendertag zwischen 79,89 EUR und 199,73 EUR (Stand Januar 2025)

  • Übergangsgeld während einer berufsfördernden Maßnahme

  • Verletzten- oder Berufskrankheiten-Rente

  • Pflegegeld/Haushaltshilfe

  • Hinterbliebenenleistungen (z. B. Witwen-/Witwer-, Waisen-, Halbwaisen-, Elternrente)

  • Sterbegeld

Die Höhe der Geldleistungen richtet sich nach der Versicherungssumme (siehe Tabelle).

Wir übernehmen die Kosten für:

  • den Erhalt des bisherigen Arbeitsplatzes (z. B. behindertengerechter Umbau/Ausstattung) oder für die Erlangung eines neuen Arbeitsplatzes, Eingliederungshilfen

  • Maßnahmen zur Berufsfindung, Arbeitserprobung und Berufsvorbereitung

  • berufliche Anpassung, Fortbildung, Ausbildung und Umschulung

  • Lehrgänge inkl. Fahrten, Verpflegung und Übernachtungen, Lernhilfen, Prüfungsgebühren

Sollten Sie eine schwere Behinderung haben, leisten wir:

  • Zuschuss zum Erwerb eines Personenkraftwagens sowie

  • Übernahme der gesamten Kosten für die behinderungsbedingte Zusatzausstattung

  • behindertengerechter Umbau der Wohnung

  • Haushaltshilfe

  • ärztlich verordneter Rehabilitationssport

In schweren Fällen, z. B. bei bleibenden Verletzungsfolgen, helfen wir außerdem mit besonders geschultem Personal. Unsere Reha-Manager und Berufshelfer begleiten und überwachen die medizinische Versorgung. Sie kümmern sich um die finanzielle Absicherung. Sie unterstützen die Rückkehr ins Berufsleben. Sie geben menschlichen Beistand.

  • Nach einem Versicherungsfall kündigt die BGN den Versicherungsschutz nicht auf.
     

  • Verletztengeld, Übergangsgeld und Rentenzahlungen der BGN sind steuerfrei. Beiträge zur freiwilligen Versicherung sind steuerlich absetzbar.
     

  • Die freiwillige Versicherung ist jederzeit schriftlich kündbar. Sie endet mit Ablauf des Monats, an dem der BGN die Kündigung zugegangen ist.
     

  • Sie können die Versicherungssumme jederzeit ändern. Die neue Versicherungssumme ist dann ab dem Folgemonat des Antrages gültig.

An den eigenen Bedarf angepasst

Die beschriebene Rundum-Absicherung erhalten Sie beispielsweise als Gastronom schon für 365,71 EUR im Jahr = 30,48 EUR pro Monat (Stand 01.01.2025). Ein Beitragsausgleich (Nachlass oder Zuschlag) ist hierbei noch nicht berücksichtigt. Bitte überprüfen Sie anhand der Tabelle, ob Ihnen die Absicherung mit der Mindest­versicherungs­summe ausreicht oder ob Sie die Geldleistungen im Versicherungsfall Ihrem gegenwärtigen Einkommen anpassen wollen. Ein Paket mit höheren Geldleistungen zur Sicherung Ihres Lebensunterhalts kostet entsprechend mehr. Maximale Geldleistungen erhalten Sie bei einem Jahresbeitrag von 914,26 EUR. Sie können die Geldleistungen genau auf Ihre persönlichen Bedürfnisse zuschneiden.

Ihr Versicherungsbeitrag  das bekommen Sie dafür

(Beispiel Hotel- und Gaststättengewerbe | Stand Januar 2025)

Versicherungs­summeJahresbeitrag**Verletztengeld pro Kalendertag
(1/450 der Versicherungs­­summe)
Vollrente monatlich
(2/3 der Versicherungs­summe durch 12 Monate)
20%ige Teilrente monatlich
35.952 EUR
(Mindest­­versicherungs­­summe)
365,71 EUR79,89 EUR1997,33 EUR399,47 EUR
40.800 EUR*415,02 EUR90,67 EUR2.266,67 EUR453,33 EUR
70.800 EUR*720,18 EUR157,33 EUR3.933,33 EUR786,67 EUR
89.880 EUR
(Höchst­versicherungs­summe)
914,26 EUR199,73 EUR4.993,33 EUR998,67 EUR

* Zwischen der Mindestversicherungssumme und der Höchstversicherungssumme ist jeder Betrag wählbar. Wie hoch der Beitrag und die zu erwartenden Geldleistungen bei einer anderen Versicherungssumme sind, können Sie mit dem Beitragsrechner ausrechnen.

** Der Jahresbeitrag errechnet sich auf Basis der Vorschusssätze für 2024 und kann künftig davon abweichen.

Weitere Informationen zur Beitragshöhe und zur Berechnung der Beiträge für die Unternehmerversicherung (Zuordnung der Versicherungssumme) erhalten Sie über den Beitragsrechner.

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