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Illustration einer multiethnische Gruppe von Menschen, die für den Umweltschutz zusammenarbeiten

Klimawandel und Arbeitswelt

Sicher und gesund arbeiten

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Gefährdungsbeurteilung

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Eine Gefährdungsbeurteilung deckt Risiken durch den Klimawandel frühzeitig auf, sodass Arbeits­schutz­maß­nah­men getroffen werden können.

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Betriebliches Gesundheitsmanagement (BGM)

Fünf Personen sitzen am Tisch und besprechen das betriebliche Gesundheitsmanagement.

BGM bedeutet, betriebliche Prozesse so zu steuern, dass Gesundheit, Leistung und Erfolg für den Betrieb und die Beschäftigten erhalten und gefördert werden.

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Auswirkungen des Klimawandels auf die Arbeitswelt

Der Klimawandel wirkt sich mehr und mehr auf unser Leben und somit auch auf die Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz aus. Zu diesem Ergebnis kommt die Studie „Klimawandel und Gesundheit – Auswirkungen auf die Arbeitswelt“, die das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) in Auftrag gegeben hat. Eine repräsentative Befragung der BGN zeigt, dass sich mehr als die Hälfte der befragten Mitgliedsbetriebe bereits mit den Auswirkungen beschäftigt haben. Rund 40 Prozent der Befragten erleben bereits heute Belastungen bei der Arbeit durch den Klimawandel. Besonders belastet sind Beschäftigte, die im Freien arbeiten, aber auch ältere Beschäftigte, Menschen mit Vorerkrankungen und Schwangere.

Risikofaktoren

Klimamodellierungen zeigen, dass in Deutschland zukünftig mit länger anhaltenden Hitzeperioden und somit einer steigenden Anzahl „Heißer Tage“, also Tagen mit einem Lufttemperatur-Maximum von über 30°C, zu rechnen ist. Dies kann deutliche Auswirkungen auf Arbeitsplätze in Innenräumen wie auch im Freien haben.

Übermäßige Hitzebelastungen können die geistige und körperliche Leistungsfähigkeit verändern und somit die Sicherheit negativ beeinflussen. Die gesundheitlichen Auswirkungen reichen von Flüssigkeitsmangel – auch ohne Durstgefühl – über Unwohlsein, Hitzeerschöpfung, Sonnenstich, Hitzekollaps bis hin zum lebensbedrohlichen Hitzschlag.

Gegen Gefährdungen durch Hitze müssen vorbeugend Schutzmaßnahmen nach dem TOP-Prinzip getroffen werden, das heißt, technische und organisatorische Maßnahmen gehen vor personenbezogenen Maßnahmen.

Technische Maßnahmen sind zum Beispiel

  • Verschattung der Arbeitsbereiche

  • Klimatisierung von Arbeitsräumen, Fahrerkabinen u.Ä.

  • Belüftung von Arbeitsräumen in den kühleren Morgenstunden

  • Verwendung von Ventilatoren

Organisatorische Maßnahmen sind zum Beispiel

  • Information der Beschäftigten über Gefahr durch Hitze und UV-Strahlung

  • Erstellung eines Hitzeschutzplanes

  • Unterweisung zum Umgang mit und Verhalten bei erhöhten Temperaturen

  • Flexibilisierung der Arbeitszeit

  • Arbeitszeit möglichst in die frühen Morgen- oder späten Abendstunden verlegen

  • Bereitstellen von geeigneten Getränken

  • Kurzpausen in kühlen Räumen (Cooling-Spots) ermöglichen

Personenbezogene Maßnahmen sind zum Beispiel

  • ausreichend Flüssigkeit zu sich nehmen (bis zu 2,5 Liter pro Tag)

  • Bekleidung an Temperaturen anpassen; eventuell Kleidungszwang lockern

  • Regelmäßige Kühlung durch kaltes Wasser, kühle Tücher oder Fußbäder

  • Kühlkleidung: zum Beispiel Kühlwesten oder Kühlhalstücher

Weitere Hinweise zu den erforderlichen Maßnahmen finden Sie unter:

Bei Tätigkeiten im Freien steigt das Risiko für Erkrankungen durch die Auswirkungen schädlicher UV-Strahlung. Selbst ohne Sonnenbrand können Hautschäden auftreten. Langfristig kann Hautkrebs entstehen. Neben Hautkrebs kann UV-Strahlung auch andere Erkrankungen der Haut sowie Augenschäden verursachen.

Arbeitsplätze mit UV-Belastung erfordern deshalb entsprechende Schutzmaßnahmen. Betroffen sind zum Beispiel Hotelgärtnerinnen und -gärtner oder Greenkeeper, Servicekräfte in großer Außengastronomie, Beschäftigte in Freizeitparks, Schausteller, Staplerfahrer im Freien sowie Ausfahrerinnen oder Verkaufsfahrer, die sich viel im Freien aufhalten.

Sind Beschäftigte einer regelmäßigen intensiven UV-Belastung von einer Stunde oder mehr pro Tag ausgesetzt, so besteht für den Arbeitgeber eine Verpflichtung, Schutzmaßnahmen zur Verringerung der Belastung durch UV-Strahlung zu ergreifen.

Als ein Maß zur sonnenbrandwirksamen UV-Strahlung dient der UV-Index (UVI). Er kann als Orientierungshilfe bei der Gefährdungsbeurteilung herangezogen werden. Aktuelle Werte und Prognosen des UVI werden in den gängigen Wetter-Apps angezeigt.

Bei hoher UV-Strahlung müssen Schutzmaßnahmen nach dem TOP-Prinzip umgesetzt werden, das heißt, technische und organisatorische Maßnahmen gehen vor personenbezogenen Maßnahmen.

Technische Maßnahmen:

  • Vermeidung solarer UV-Exposition durch Beschattung

Organisatorische Maßnahmen:

  • Flexibilisierung der Arbeitszeit

  • Arbeitszeit möglichst in die frühen Morgen- oder späten Nachmittagsstunden verlegen

  • Pausen im Schatten oder besser in Innenräumen

  • Erledigung einzelner Arbeitsaufgaben im Schatten

  • Information der Beschäftigten über Gefahr durch Hitze und UV-Strahlung

Personenbezogene Maßnahmen :

  • langärmelige Oberteile, lange Hosen (Textil geht vor Sonnenschutzmittel)

  • evtl. Handschuhe

  • Kopf- und Nackenschutz

  • Augenschutz (Sonnenbrille mit UV-Schutz)

  • für unbedeckte Körperstellen (Ohren, Nase, Lippen, Hände, ggf. Unterarme) Sonnenschutzmittel verwenden

Für Sonnenschutzmittel gilt:

  • mindestens Lichtschutzfaktor 30, besser 50+

  • UV-A/UV-B-Filter

  • wasserfest

  • nicht parfümiert

  • großzügig und wiederholt auftragen („viel hilft viel“)

Wenn bestimmte Kriterien bezüglich der Dauer der UV-Belastung erfüllt sind (Außenbeschäftigung mindestens eine Stunde täglich, an mindestens 50 Arbeitstagen pro Jahr zwischen April und September von 11 bis 16 Uhr), muss der Arbeitgeber den Beschäftigten eine Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung anbieten (AMR 13.3).

Plattenepithelkarzinome („weißer Hautkrebs“) oder dessen Vorstufen, die aktinischen Keratosen, können bei Beschäftigten unter der BK 5103 als Berufskrankheit anerkannt werden. Mehr Informationen dazu finden Sie in den FAQ Berufskrankheit.

Weitere Informationen zur Gefährdungsbeurteilung und zu Unterweisungshilfen finden Sie unter:

Neben den körperlichen Folgen durch Hitze zählt die psychische Gesundheit zu den größten Gesundheitsrisiken im Zusammenhang mit dem Klimawandel. Das geht aus einer Umfrage der DGUV zu klimawandelbedingten Risiken bei der Arbeit hervor. Befragt wurden 418 Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit. Diese Einschätzungen decken sich mit den Ergebnissen einer vorangegangenen Klima-Umfrage der DGUV, bei der 1.000 Beschäftigte befragt wurden. Auch in dieser Erhebung stuften die meisten Befragten Gesundheitsprobleme und Unfallrisiken durch Hitze sowie psychische Stressreaktionen (zum Beispiel Reizbarkeit, Angst, Hilflosigkeit) und psychische Erkrankungen (zum Beispiel Depressionen, Angststörungen) als eine der Hauptgefahren für die Gesundheit im Zusammenhang mit den Auswirkungen des Klimawandels ein.

Die Gefährdungsbeurteilung ist das geeignete Instrument, um die psychische Belastung, die infolge des Klimawandels entsteht, zu minimieren. Die BGN unterstützt und berät Betriebe und Beschäftigte bei der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung.

Branchenspezifische Handlungshilfen und Publikationen zu dem Thema finden Sie unter:

Sowohl Indoor-Arbeitsplätze als auch Outdoor-Arbeitsplätze sind von einer vermehrten Belastung durch Allergene betroffen. Durch die klima­wan­del­bedingte Tempe­ra­tur­er­höhung verlängern sich die Pollen­flug­zeiten, die Pollen­konzen­tra­tion steigt, die Aller­geni­tät der Pollen nimmt zu und das Pollen­spek­trum erweitert sich.

Vorrats- und Hausstaubmilben, Zecken und andere allergische Reaktionen auslösende Tiere sind ebenfalls Profiteure des Klimawandels. Es kommt zur Verlängerung der Aktivitätsphasen und damit zu einer verstärkten Vermehrung.

Hoch­wasser­ereignisse können zur Durch­feuch­tung von Wänden, Decken und Böden führen. Insbesondere bei sommer­lichen Tem­pe­raturen kann es bereits inner­halb kurzer Zeit zu Schimmel­pilz­belastung kommen.

Der Trend zur nach­haltigen Ernährung hat Aus­wir­kungen auf Arbeits­plätze in nahrungs­mittel­produ­zie­ren­den Betrieben. Dies kann bei Beschäf­tig­ten zu Aller­gien auf zum Beispiel Quinoa, Floh­samen­schalen oder Buch­weizen führen. Bestand­teile von Lupinen, welche zu­neh­mend als veganer Ei­weiß­lieferant dienen, können bei Menschen mit Erd­nuss­allergie eine aller­gische Reaktion auslösen.

Zur Optimierung der Klimabilanz wurden Anfang 2023 europa­rechtlich weitere Insekten als Nahrungsmittel (sogenanntes „Novel Food“) zugelassen. Für Beschäftigte in insektenverarbeitenden Betrieben kann die Exposition mit im Staub schwebenden Insektenpartikeln zu allergischen Atemwegsproblemen führen.

Weitere Informationen und Hilfestellungen bei der Umsetzung von Schutz­maß­nahmen erhalten Sie unter:

Durch mildere, kürzere Winter und wärmere Sommer kommt es zur größeren Vermehrung und Verbreitung von Tieren, die Krankheitserreger übertragen, wie z.B. Zecke oder Rötelmaus. Neben heimischen Tieren siedeln sich zunehmend exotische Tiere wie die asiatische Tigermücke an, welche neue Infektionskrankheiten auslösen können. Arbeitsplätze im Outdoorbereich erfordern daher entsprechende Schutzmaßnahmen.

Handelt es sich um krankheitsübertragene Gliedertiere spricht man von Vektoren. Hierzu zählen z.B. Zecken, Sandmücken oder die Asiatische Tigermücke. Zecken können Überträger u.a. von Bakterien sein, die Lyme-Borreliose verursachen und auch von Viren, die für die Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME) verantwortlich sind. Exotische Mückenarten wie die Asiatische Tigermücke übertragen Krankheitserreger wie Chikungunya-, Dengue-, West-Nil- und Zika-Viren.

Nagetiere und Vögel, die Krankheiten übertragen, sind sogenannte Reservoirtiere. So sind Rötelmäuse z.B. Überträger von Hantaviren.

Folgende Maßnahmen können Schutz vor vektorübertragenen Infektionskrankheiten bieten:

Vermeidung von Stichen durch Zecken bzw. Mücken

  • Dicht schließende Kleider mit langen Ärmeln und Hosenbeinen tragen. Am besten Socken über die Hosenbeine ziehen. Dies verhindert, dass die Zecken an den Beinen hochkrabbeln können und schützt vor Mückenstichen.

  • Geschlossene, feste Schuhe

  • Helle Kleidung tragen, auf denen Zecken besser und schneller erkennbar sind.

  • Insektenschutz verwenden (Repellentien), auch auf die Kleidung sprühen

  • Nach jedem Spaziergang und Aufenthalt im Freien den Körper gründlich auf mögliche Zecken untersuchen.

Impfung gegen FSME nach Empfehlung des Robert-Koch-Instituts

  • Eine Impfung gegen Borreliose gibt es nicht. Sollte es trotz Schutzmaßnahmen zu einem Zeckenstich gekommen sein, ist das rechtzeitige vollständige Entfernen der Zecke wichtig. Nach dem Einstich dauert es ein bis zwei Tage, bis Borrelien übertragen werden. 

Um die Übertragung von Infektionskrankheiten über Lebensmittel zu verhindern, ist die Belehrung gemäß Infektionsschutzgesetz Pflicht. Beschäftigte in betroffenen Branchen müssen regelmäßig zum Infektionsschutz geschult werden.

So unterstützt die BGN

Der Arbeitsschutz trägt dazu bei, gesunde und sichere Arbeit auch unter den Bedingungen des Klimawandels zu gewährleisten. Die Gefährdungsbeurteilung und ein Betriebliches Gesundheitsmanagement sind dabei geeignete Instrumente, um Risiken frühzeitig zu erkennen und notwendige Maßnahmen umzusetzen. Unsere Aufsichtspersonen und Dienstleister beraten Sie gerne vor Ort. Beschäftigte müssen auch über klimawandelbedingte Risiken unterwiesen werden. Die BGN unterstützt dabei mit dem Unterweisungsplaner.

Für jeden Betrieb, der mögliche Gefährdungen durch den Klimawandel für die Beschäftigten ermittelt und Präventionsmaßnahmen umgesetzt hat, gilt ab sofort: Konzept bei der BGN einreichen und Prämienpunkte sichern. Die dokumentierte Vorbereitung wird mit 10 Prämienpunkten in einem neuen Modellprojekt des Prämienverfahrens belohnt. Mitgliedsbetriebe, die Notfallkonzepte (Extremwetter, Blackout) erstellt haben, regelmäßige Notfallübungen durchführen und ihre Beschäftigten unterweisen, werden mit sechs Prämienpunkten belohnt.

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Geschäftsbereich Prävention

0621 4456-3420

Allgemeine Informationen zum Geschäftsbereich Prävention

praevention@bgn.de praevention@bgn.de

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Studie des BMAS

Auswirkungen des Klimawandels auf die Arbeitswelt

Studie des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales zum Download

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Weitere Informationen

Portal der DGUV

Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) zu den Herausforderungen des Klimawandels

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