Risikofaktoren
Klimamodellierungen zeigen, dass in Deutschland zukünftig mit länger anhaltenden Hitzeperioden und somit einer steigenden Anzahl „Heißer Tage“, also Tagen mit einem Lufttemperatur-Maximum von über 30°C, zu rechnen ist. Dies kann deutliche Auswirkungen auf Arbeitsplätze in Innenräumen wie auch im Freien haben.
Übermäßige Hitzebelastungen können die geistige und körperliche Leistungsfähigkeit verändern und somit die Sicherheit negativ beeinflussen. Die gesundheitlichen Auswirkungen reichen von Flüssigkeitsmangel – auch ohne Durstgefühl – über Unwohlsein, Hitzeerschöpfung, Sonnenstich, Hitzekollaps bis hin zum lebensbedrohlichen Hitzschlag.
Gegen Gefährdungen durch Hitze müssen vorbeugend Schutzmaßnahmen nach dem TOP-Prinzip getroffen werden, das heißt, technische und organisatorische Maßnahmen gehen vor personenbezogenen Maßnahmen.
Technische Maßnahmen sind zum Beispiel
Verschattung der Arbeitsbereiche
Klimatisierung von Arbeitsräumen, Fahrerkabinen u.Ä.
Belüftung von Arbeitsräumen in den kühleren Morgenstunden
Verwendung von Ventilatoren
Organisatorische Maßnahmen sind zum Beispiel
Information der Beschäftigten über Gefahr durch Hitze und UV-Strahlung
Erstellung eines Hitzeschutzplanes
Unterweisung zum Umgang mit und Verhalten bei erhöhten Temperaturen
Flexibilisierung der Arbeitszeit
Arbeitszeit möglichst in die frühen Morgen- oder späten Abendstunden verlegen
Bereitstellen von geeigneten Getränken
Kurzpausen in kühlen Räumen (Cooling-Spots) ermöglichen
Personenbezogene Maßnahmen sind zum Beispiel
ausreichend Flüssigkeit zu sich nehmen (bis zu 2,5 Liter pro Tag)
Bekleidung an Temperaturen anpassen; eventuell Kleidungszwang lockern
Regelmäßige Kühlung durch kaltes Wasser, kühle Tücher oder Fußbäder
Kühlkleidung: zum Beispiel Kühlwesten oder Kühlhalstücher
Weitere Hinweise zu den erforderlichen Maßnahmen finden Sie unter:
FBVW-505 „Klimawandel und Hitzearbeit“, Externer Link
Flyer „Schutz vor Sonne bei Arbeiten im Freien“ für Unternehmer
Flyer „Schutz vor Sonne bei Arbeiten im Freien“ für Versicherte
Handlungshilfe „Beurteilung des Raumklimas – Handlungshilfe für kleine und mittlere Unternehmen“ (DGUV Information 215-510), Externer Link
Bei Tätigkeiten im Freien steigt das Risiko für Erkrankungen durch die Auswirkungen schädlicher UV-Strahlung. Selbst ohne Sonnenbrand können Hautschäden auftreten. Langfristig kann Hautkrebs entstehen. Neben Hautkrebs kann UV-Strahlung auch andere Erkrankungen der Haut sowie Augenschäden verursachen.
Arbeitsplätze mit UV-Belastung erfordern deshalb entsprechende Schutzmaßnahmen. Betroffen sind zum Beispiel Hotelgärtnerinnen und -gärtner oder Greenkeeper, Servicekräfte in großer Außengastronomie, Beschäftigte in Freizeitparks, Schausteller, Staplerfahrer im Freien sowie Ausfahrerinnen oder Verkaufsfahrer, die sich viel im Freien aufhalten.
Sind Beschäftigte einer regelmäßigen intensiven UV-Belastung von einer Stunde oder mehr pro Tag ausgesetzt, so besteht für den Arbeitgeber eine Verpflichtung, Schutzmaßnahmen zur Verringerung der Belastung durch UV-Strahlung zu ergreifen.
Als ein Maß zur sonnenbrandwirksamen UV-Strahlung dient der UV-Index (UVI). Er kann als Orientierungshilfe bei der Gefährdungsbeurteilung herangezogen werden. Aktuelle Werte und Prognosen des UVI werden in den gängigen Wetter-Apps angezeigt.
Bei hoher UV-Strahlung müssen Schutzmaßnahmen nach dem TOP-Prinzip umgesetzt werden, das heißt, technische und organisatorische Maßnahmen gehen vor personenbezogenen Maßnahmen.
Technische Maßnahmen:
Vermeidung solarer UV-Exposition durch Beschattung
Organisatorische Maßnahmen:
Flexibilisierung der Arbeitszeit
Arbeitszeit möglichst in die frühen Morgen- oder späten Nachmittagsstunden verlegen
Pausen im Schatten oder besser in Innenräumen
Erledigung einzelner Arbeitsaufgaben im Schatten
Information der Beschäftigten über Gefahr durch Hitze und UV-Strahlung
Personenbezogene Maßnahmen :
langärmelige Oberteile, lange Hosen (Textil geht vor Sonnenschutzmittel)
evtl. Handschuhe
Kopf- und Nackenschutz
Augenschutz (Sonnenbrille mit UV-Schutz)
für unbedeckte Körperstellen (Ohren, Nase, Lippen, Hände, ggf. Unterarme) Sonnenschutzmittel verwenden
Für Sonnenschutzmittel gilt:
mindestens Lichtschutzfaktor 30, besser 50+
UV-A/UV-B-Filter
wasserfest
nicht parfümiert
großzügig und wiederholt auftragen („viel hilft viel“)
Wenn bestimmte Kriterien bezüglich der Dauer der UV-Belastung erfüllt sind (Außenbeschäftigung mindestens eine Stunde täglich, an mindestens 50 Arbeitstagen pro Jahr zwischen April und September von 11 bis 16 Uhr), muss der Arbeitgeber den Beschäftigten eine Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung anbieten (AMR 13.3).
Plattenepithelkarzinome („weißer Hautkrebs“) oder dessen Vorstufen, die aktinischen Keratosen, können bei Beschäftigten unter der BK 5103 als Berufskrankheit anerkannt werden. Mehr Informationen dazu finden Sie in den FAQ Berufskrankheit.
Weitere Informationen zur Gefährdungsbeurteilung und zu Unterweisungshilfen finden Sie unter:
Gefährdungen durch Sonne bei Arbeitsplätzen im Freien (BGN-Branchenwissen)
Fragen und Antworten: Auswirkungen von Sonneneinstrahlung auf die Haut
Flyer „Schutz vor Sonne bei Arbeiten im Freien“ für Unternehmer
Flyer „Schutz vor Sonne bei Arbeiten im Freien“ für Versicherte
Präsentation „Schutz vor Sonne bei Arbeiten im Freien“ (PDF-Dokument)
Schutz vor UV-Strahlung der Sonne (externer Link)
Neben den körperlichen Folgen durch Hitze zählt die psychische Gesundheit zu den größten Gesundheitsrisiken im Zusammenhang mit dem Klimawandel. Das geht aus einer Umfrage der DGUV zu klimawandelbedingten Risiken bei der Arbeit hervor. Befragt wurden 418 Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit. Diese Einschätzungen decken sich mit den Ergebnissen einer vorangegangenen Klima-Umfrage der DGUV, bei der 1.000 Beschäftigte befragt wurden. Auch in dieser Erhebung stuften die meisten Befragten Gesundheitsprobleme und Unfallrisiken durch Hitze sowie psychische Stressreaktionen (zum Beispiel Reizbarkeit, Angst, Hilflosigkeit) und psychische Erkrankungen (zum Beispiel Depressionen, Angststörungen) als eine der Hauptgefahren für die Gesundheit im Zusammenhang mit den Auswirkungen des Klimawandels ein.
Die Gefährdungsbeurteilung ist das geeignete Instrument, um die psychische Belastung, die infolge des Klimawandels entsteht, zu minimieren. Die BGN unterstützt und berät Betriebe und Beschäftigte bei der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung.
Branchenspezifische Handlungshilfen und Publikationen zu dem Thema finden Sie unter:
Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen am Arbeitsplatz
DGUV Forum 1/2023: Die Klimakrise ist auch eine psychische Krise – Implikationen für den Arbeitsschutz, Externer Link
Aus der Arbeit des IAG (12/2022): Psychologische Effekte des Klimawandels: Auswirkungen und Strategien , Externer Link
Broschüre „Berücksichtigung psychischer Belastung in der Gefährdungsbeurteilung", Externer Link
Sowohl Indoor-Arbeitsplätze als auch Outdoor-Arbeitsplätze sind von einer vermehrten Belastung durch Allergene betroffen. Durch die klimawandelbedingte Temperaturerhöhung verlängern sich die Pollenflugzeiten, die Pollenkonzentration steigt, die Allergenität der Pollen nimmt zu und das Pollenspektrum erweitert sich.
Vorrats- und Hausstaubmilben, Zecken und andere allergische Reaktionen auslösende Tiere sind ebenfalls Profiteure des Klimawandels. Es kommt zur Verlängerung der Aktivitätsphasen und damit zu einer verstärkten Vermehrung.
Hochwasserereignisse können zur Durchfeuchtung von Wänden, Decken und Böden führen. Insbesondere bei sommerlichen Temperaturen kann es bereits innerhalb kurzer Zeit zu Schimmelpilzbelastung kommen.
Der Trend zur nachhaltigen Ernährung hat Auswirkungen auf Arbeitsplätze in nahrungsmittelproduzierenden Betrieben. Dies kann bei Beschäftigten zu Allergien auf zum Beispiel Quinoa, Flohsamenschalen oder Buchweizen führen. Bestandteile von Lupinen, welche zunehmend als veganer Eiweißlieferant dienen, können bei Menschen mit Erdnussallergie eine allergische Reaktion auslösen.
Zur Optimierung der Klimabilanz wurden Anfang 2023 europarechtlich weitere Insekten als Nahrungsmittel (sogenanntes „Novel Food“) zugelassen. Für Beschäftigte in insektenverarbeitenden Betrieben kann die Exposition mit im Staub schwebenden Insektenpartikeln zu allergischen Atemwegsproblemen führen.
Weitere Informationen und Hilfestellungen bei der Umsetzung von Schutzmaßnahmen erhalten Sie unter:
Tagesaktuelle Pollenflugvorhersage des Deutschen Wetterdienstes
Wie Milben sich aus dem Staub machen! - Informationen zur Hausstaubmilbenallergie - YouTube
Schäden durch Hochwasser - Tipps für die Sanierung und Handwerkersuche (Verbraucherzentrale.de)
Merkblatt Hochwasser - 10 Tipps für Sofort-Maßnahmen an geschädigter Bausubstanz (Bundesverband Schimmelpilz-Sanierung)
Setz den Schimmel an die Luft! Ein Erklärvideo zur Schimmelpilzbelastung in Innenräumen - YouTube
Durch mildere, kürzere Winter und wärmere Sommer kommt es zur größeren Vermehrung und Verbreitung von Tieren, die Krankheitserreger übertragen, wie z.B. Zecke oder Rötelmaus. Neben heimischen Tieren siedeln sich zunehmend exotische Tiere wie die asiatische Tigermücke an, welche neue Infektionskrankheiten auslösen können. Arbeitsplätze im Outdoorbereich erfordern daher entsprechende Schutzmaßnahmen.
Handelt es sich um krankheitsübertragene Gliedertiere spricht man von Vektoren. Hierzu zählen z.B. Zecken, Sandmücken oder die Asiatische Tigermücke. Zecken können Überträger u.a. von Bakterien sein, die Lyme-Borreliose verursachen und auch von Viren, die für die Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME) verantwortlich sind. Exotische Mückenarten wie die Asiatische Tigermücke übertragen Krankheitserreger wie Chikungunya-, Dengue-, West-Nil- und Zika-Viren.
Nagetiere und Vögel, die Krankheiten übertragen, sind sogenannte Reservoirtiere. So sind Rötelmäuse z.B. Überträger von Hantaviren.
Folgende Maßnahmen können Schutz vor vektorübertragenen Infektionskrankheiten bieten:
Vermeidung von Stichen durch Zecken bzw. Mücken
Dicht schließende Kleider mit langen Ärmeln und Hosenbeinen tragen. Am besten Socken über die Hosenbeine ziehen. Dies verhindert, dass die Zecken an den Beinen hochkrabbeln können und schützt vor Mückenstichen.
Geschlossene, feste Schuhe
Helle Kleidung tragen, auf denen Zecken besser und schneller erkennbar sind.
Insektenschutz verwenden (Repellentien), auch auf die Kleidung sprühen
Nach jedem Spaziergang und Aufenthalt im Freien den Körper gründlich auf mögliche Zecken untersuchen.
Impfung gegen FSME nach Empfehlung des Robert-Koch-Instituts
Eine Impfung gegen Borreliose gibt es nicht. Sollte es trotz Schutzmaßnahmen zu einem Zeckenstich gekommen sein, ist das rechtzeitige vollständige Entfernen der Zecke wichtig. Nach dem Einstich dauert es ein bis zwei Tage, bis Borrelien übertragen werden.
Um die Übertragung von Infektionskrankheiten über Lebensmittel zu verhindern, ist die Belehrung gemäß Infektionsschutzgesetz Pflicht. Beschäftigte in betroffenen Branchen müssen regelmäßig zum Infektionsschutz geschult werden.