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Hand vor leuchtendem Hintergrund

Fragen und Antworten

Rund ums Thema Hautschutz

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Warum ist gesunde Haut so wichtig?

Für die Anwendung notwendiger Hygienemaßnahmen im Betrieb ist eine gesunde Haut unerlässlich. Geschädigte Haut lässt sich nicht so gut reinigen und desinfizieren. Mikroorganismen sind schwerer zu entfernen. Sobald die Haut geschädigt ist, sinkt die Bereitschaft zur Reinigung oder Desinfektion der Hände, weil dies zu Hautbrennen führt. Der Produktschutz ist nicht mehr gewährleistet. Eine gesunde Haut hemmt das Wachstum vieler schädlicher Keime. Wenn die Haut trocken und rissig ist, verschlechtert sich diese Abwehrfunktion. Personen, die an infizierten Wunden oder an Hauterkrankungen leiden, bei denen die Möglichkeit besteht, dass Krankheitserreger über Lebensmittel übertragen werden können, fallen unter das Tätigkeits- und Beschäftigungsverbot des Infektionsschutzgesetzes. Bei starker Schädigung der Haut ist ein Arbeiten mit den Händen im Lebensmittelbereich nicht mehr möglich. Der Arbeitsausfall verursacht hohe Kosten beim Arbeitgeber. Im schlimmsten Fall droht der Verlust des Arbeitsplatzes. Hinzu kommen eventuell auch Einschränkungen und Probleme im Privatleben.

Was tun bei beruflichen Hauterkrankungen?

Bereits bei geringen Hautveränderungen (z.B. raue Haut, Juckreiz, Rötung) sollten sich Betroffene an die Betriebsärztin oder den Betriebsarzt oder an eine Hausärztin oder einen Hautarzt wenden. Hautveränderungen lassen sich zu Beginn oft schnell und mit einfachen Mitteln erfolgreich behandeln. Gemeinsam mit Betriebsarzt oder Vorgesetzten sollten die bisherigen Maßnahmen zum Schutz der Haut überprüft und optimiert werden. Sieht der Arzt einen Zusammenhang zwischen der Hautveränderung und der beruflichen Tätigkeit, meldet er mit Einverständnis des Betroffenen diesen Verdacht der Berufsgenossenschaft. Hiermit wird das “Hautarztverfahren“ eingeleitet: Wenn bestimmte Vorausetzungen erfüllt sind, unterstützt die BGN, um dem Erkrankten einen Verbleib am Arbeitsplatz zu ermöglichen. Dies beinhaltet i.d.R. eine ärztliche Therapie, die Optimierung der Arbeitsschutzmaßnahmen am Arbeitsplatz sowie die Möglichkeit zur Teilnahme an einem Hautschutzseminar.
 

Fleischereifachverkäuferin kratzt sich an der Hand wegen einer Hauterkrankung
  • Feuchtarbeit: Tätigkeiten, bei denen Beschäftigte einen erheblichen Teil ihrer Arbeitszeit Hautkontakt zu Wasser (z. B. Obst/Gemüse waschen) oder wässrigen Flüssigkeiten (z. B. wässrige Reinigungs-/ Desinfektionsmittel) haben oder häufig die Hände waschen oder diese Tätigkeiten im Wechsel mit dem Tragen flüssigkeitsdichter Handschuhe erfolgen.

  • Häufiger Umgang mit hautbelastenden Stoffen: Reinigungsmittel, säure- oder laugenhaltige Stoffe, Gewürze, Fruchtsäuren, Fleischsaft, Fischeiweiß, Mehle…

  • Umgang mit Stoffen, die eine Allergie auslösen können: z. B. Duftstoffe, Lebensmittel, Handschuhinhaltsstoffe

  • Verletzungen: Verbrennung, Schürfung, Schnitt…

  • Mechanische Belastungen: raue Oberflächen, scharfkantige Partikel…

  • Hitze- und Kälteeinwirkung

Feuchtarbeit ist mit Abstand die häufigste Hautgefährdung in den BGN-Mitgliedsbetrieben. Unter Feuchtarbeit versteht man laut TRGS 401 (Abschnitt 3.3.6) Tätigkeiten, bei denen die Beschäftigten:
 

  • Hautkontakt zu Wasser oder wässrigen Flüssigkeiten von regelmäßig mehr als 2 Stunden pro Arbeitstag haben oder

  • Hautkontakt zu Wasser oder wässrigen Flüssigkeiten haben und im häufigen Wechsel flüssigkeitsdichte Schutzhandschuhe tragen (> 10 Mal pro Arbeitstag) oder

  • ihre Hände mindestens 15 Mal pro Arbeitstag waschen oder

  • flüssigkeitsdichte Schutzhandschuhe tragen und im häufigen Wechsel ihre Hände waschen (> 5 Mal pro Arbeitstag).

Auch die Kombination aus Tragen von flüssigkeitsdichten Schutzhandschuhen mit Händewaschen und Kontakt mit Wasser oder wässrigen Flüssigkeiten kann zu einer Gefährdung durch Feuchtarbeit führen. Beispiele für solche Tätigkeiten sind im Anhang 1 der TRGS 401 aufgeführt.

Das ausschließliche Tragen von flüssigkeitsdichten Schutzhandschuhe ist keine Feuchtarbeit.

Wässrige Flüssigkeiten sind z. B. wässrige Reinigungs-/Desinfektionsmittel.

Bei einer zwingenden Kombination von Händewaschen und Händedesinfektion (z. B. in Hygieneschleusen) im Wechsel mit dem Tragen von flüssigkeitsdichten Schutzhandschuhen kann es bereits bei einer geringeren Waschfrequenz zu Feuchtarbeit kommen ebenso bei Anwendung von reibekörper- oder lösungsmittelhaltigen Hautreinigungsmitteln.

Welche Regelungen gelten bei Feuchtarbeit?

Laut Gefährdungsbeurteilung hat der Arbeitgeber zu ermitteln, ob Feuchtarbeit vorliegt.

Bei Feuchtarbeit hat der Arbeitgeber bspw. Folgendes zu veranlassen:
 

  • „Allgemeine Hygienemaßnahmen“ nach TRGS 401 Abschnitt 5.2 wie u.a.

    • Bereitstellung möglichst hautschonender Hautreinigungsmittel sowie

    • geeigneter Mittel zum Abtrocknen der Hände z. B. Einmalpapierhandtücher oder Stoffhandtuchspender

    • Reduzierung der Hautreinigung auf das notwendige Maß. Durch Tragen von Schutzhandschuhen können Verschmutzungen vermieden werden und die Häufigkeit der Hautreinigung vermindert werden.

    • Einsatz von Hautpflegemitteln zur Förderung der Hautregeneration nach Hautreinigung in der arbeitsfreien Zeit (in Pausen und am Arbeitsende)

  • Prüfung, ob durch technische, organisatorische und persönliche Schutzmaßnahmen nach den Abschnitten 5.3 bis 5.5 die Gefährdung durch Feuchtarbeit verringert werden kann. Zu beachten ist unter anderem:

    • Um Feuchtarbeit zu reduzieren, ist tätigkeitsbedingtes, häufiges Händewaschen zu vermeiden. Beim Handschuhwechsel sollten daher die Hände möglichst nur trocken getupft und nicht gewaschen werden (ggf. Konflikt mit betrieblichem Hygienekonzept bzw. HACCP beachten).

    • Das Tragen von flüssigkeitsdichten Schutzhandschuhen darf nicht anstelle möglicher technischer oder organisatorischer Maßnahmen als Dauermaßnahme vorgegeben werden. Die Häufigkeit des Handschuhwechsels ist im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung festzulegen.

    • Werden Schutzhandschuhe durch Schwitzen innen feucht, wird ein Handschuhwechsel empfohlen. Zusätzlich können Unterziehhandschuhe aus einem schweißaufnehmenden Material verwendet werden, die spätestens dann gewechselt werden sollten, wenn sie feucht geworden sind.

  • Weiter ist bei Feuchtarbeit entweder eine arbeitsmedizinische Vorsorge anzubieten (Angebotsvorsorge) oder eine Pflichtvorsorge zu veranlassen. Welche Art der Vorsorge unter welchen Kriterien erforderlich ist, können Sie hier ermitteln: Angebots- oder Pflichtvorsorge (PDF-Datei)

TRGS 401 (Externer Link)

Hautschutz umfasst nach DGUV Information 212-017 (bisher BGI/GUV-I 8620) "Allgemeine Präventionsleitlinie Hautschutz" die Gesamtheit von Maßnahmen zur Vermeidung von Hauterkrankungen. Dies beinhaltet sowohl persönliche Schutzausrüstung (z. B. das Tragen von Schutzhandschuhen), die Anwendung von Hautschutzsalben vor der Arbeit, die adäquate Hautreinigung aber auch Hautpflegemaßnahmen zur Unterstützung der Regeneration der Haut nach der Arbeit. Hautschutz-, -reinigungs- und -pflegemittel bezeichnet man zusammengefasst als Hautmittel. Diese Hautmittel sollten aufeinander abgestimmt sein. Bei Hautschutzmitteln ist speziell zu beachten, dass diese für die zu verrichtende Tätigkeit und das Produkt geeignet sein müssen.

⇒ Hautschutz- und Hautreinigungsmittel sind vom Arbeitgeber zur Verfügung zu stellen.

Bereits bei geringer Hautgefährdung sind gemäß TRGS 401 Nummer 5.1 "allgemeine Präventionsmaßnahmen" zu ergreifen. Hierunter fallen u. a. auch Hautpflegemittel, d. h. Mittel zur Förderung der Regeneration der Haut. Diese Hautpflegemittel sind nach Arbeitsende und nach der Reinigung anzuwenden (TRGS 401 Punkt 6.1 (2)).

⇒ Ergibt somit die Gefährdungsbeurteilung bei hautbelastenden Tätigkeiten, dass der Einsatz von Pflegemitteln zur Regeneration der Haut notwendig ist, so sind auch diese gemäß TRGS 401 ("Gefährdung durch Hautkontakt, Ermitteln - Beurteilen - Maßnahmen") durch den Arbeitgeber zur Verfügung zu stellen.

Hauterkrankungen an den Füßen sind seltener als Hautveränderungen an den Händen und oft nur wenig bekannt. Grundsätzlich können jedoch alle Hauterkrankungen, die an den Händen vorkommen, auch an den Füßen auftreten. An den Füßen sind Hauterkrankungen jedoch oft ein schambesetztes Thema, werden verdrängt und bagatellisiert. Die Füße können auch besser versteckt werden als die Hände. Aber gerade wenn im Beruf viel gestanden und gelaufen wird und Beruf- oder Sicherheitsschuhe oder Gummistiefel getragen werden müssen, muss die Haut der Füße gesund sein.

zu den Praxishilfen

Die biologische Hautalterung verläuft individuell unterschiedlich. Wie schnell man altert ist im Wesentlichen in den Genen festgelegt. Aber auch verschiedenste äußere Beanspruchungen, Erkrankungen, psychische Belastungen wirken sich aus. Mit zunehmendem Alter nimmt die Regenerationsfähigkeit der Basalzellen ab. Das Bindegewebe kann Wasser nicht mehr so gut speichern. Die Talgproduktion wird herabgesetzt. Die Haut wird zunehmend trocken und die Hautelastizität nimmt ab. Die Hautareale, die Witterungs- und Umwelteinflüssen ungeschützt ausgesetzt sind, wie Gesicht, Hals und Hände, sind vom Alterungsprozess zuerst betroffen. Unregelmäßige Pigmentierung und Falten werden sichtbar.

Solange man jung ist, denkt man nicht an spätere Falten. Intensive Sonnenbäder hinterlassen jedoch Spuren, ebenso wie einseitige Ernährung, Nikotin- und Alkoholgenuss, Bewegungsmangel und Stress.

Die Sonne ist lebensnotwendig und wirkt sich positiv auf unser Befinden aus. Sie fördert durch das sichtbare Licht und Wärme die Vitalität und seelische Ausgeglichenheit und regt durch die UV-B-Strahlung die Bildung des Vitamin D an, welches u.a. den Knochenstoffwechsel steuert und das Immunsystem stärkt.

Übermäßige Sonnenstrahlung kann jedoch negative Folgen haben:
Akut kann es zu Sonnenbrand, einer Binde- oder Hornhautentzündung am Auge oder zu einer Sonnenallergie kommen und das Herz-Kreislaufsystem belastet werden. Bestimmte Medikamente können die Lichtempfindlichkeit der Haut verstärken. Langfristig altert die Haut vorzeitig und Hautkrebs bzw. seine Vorstufen können entstehen. Am Auge kann die Netzhaut geschädigt werden und die Linse sich trüben (grauer Star/Katarakt).

UV-Schäden der Haut sind hauptsächlich von der erworbenen Lebensdosis sowie vom Hauttyp abhängig. Je heller der Hauttyp, desto höher ist die Sonnenempfindlichkeit. Es gilt, sich sowohl in der Freizeit als auch am Arbeitsplatz vor übermäßiger Sonnenstrahlung zu schützen und Sonnenbrände zu vermeiden.

Die Höhe der möglichen UV-Exposition hängt u. a. von der Jahreszeit, der Tageszeit, der Wetterlage, der Höhenlage und der Reflexion durch den Untergrund ab. Die stärkste Sonnenstrahlung ist beim Sonnenhöchststand um die Mittagszeit bei geringer Bewölkung gegeben. Etwa 50 % der gesamten UV-Dosis des Tages entfällt auf ein Zeitfenster von je 2 Stunden vor und nach dem Sonnenhöchststand.

Verantwortlich für Gesundheitsschäden ist vor allem die ultraviolette (UV) Strahlung. UV-Strahlung wird unterteilt in:

 

  • Die langwelligen UV-A-Strahlen (400-315 nm): Diese dringen bis in die Lederhaut ein und sind maßgeblich für die Hautalterung verantwortlich. Sie sind weniger energiereich und haben daher eine geringere krebserzeugende Wirkung als UV-B-Strahlen. In der natürlichen Sonnenstrahlung sind wesentlich mehr UV-A als UV-B-Strahlen enthalten, denn UV-A-Strahlen erreichen nahezu ungehindert die Erdoberfläche und können auch Fensterglas durchdringen. Sie bewirken eine Sofortpigmentierung der Haut.

  • Die kurzwelligeren UV-B-Strahlen (315-280 nm): werden zwar zu ca. 90 % durch die Ozonschicht absorbiert, ca. 10 % jedoch erreichen die Erdoberfläche, können bis zur Oberhaut gelangen und dort, da sie sehr energiereich sind, Zellschäden verursachen. Als Folge wird eine Hautrötung mit anschließender Pigmentierung und Verdickung der Hornschicht beobachtet. Die höchste krebserzeugende Wirkung haben UV-B-Strahlen.

  • Die sehr energiereichen UV-C-Strahlen (280-100 nm): werden z.Z. noch gänzlich von der Ozonschicht absorbiert.

zu den Praxishilfen

Arbeitsmedizinische Vorsorge hilft im Betrieb arbeitsbedingte Erkrankungen zu verhüten und frühzeitig zu erkennen. Sie ist Teil der arbeitsmedizinischen Prävention. Diese umfasst die Beteiligung des Betriebsarztes bei der Gefährdungsbeurteilung, die allgemeine (kollektive) arbeitsmedizinische Beratung der Beschäftigten, die individuelle Beurteilung der Wechselwirkung von Arbeit und Gesundheit sowie die Nutzung von Erkenntnissen für die Gefährdungsbeurteilung und sonstige Maßnahmen des Arbeitsschutzes.

Bei BGN-Mitgliedsbetrieben ist die Feuchtarbeit die hauptsächliche Gefährdung für die Haut. Bei Feuchtarbeit von regelmäßig vier Stunden und mehr pro Tag ist eine arbeitsmedizinische Vorsorge verpflichtend durchzuführen, bei mehr als zwei Stunden anzubieten (ArbMedVV). 

Info-Flyer
Reinhardsbrunn, Hautschutz, Flüssigseife, Desinfektion

Kombinationspräparate von Hautreinigungs- und Händedesinfektionsmitteln in einem sind nicht zu empfehlen.

Durch die waschaktiven Substanzen belasten sie die Haut stark. Beim Waschvorgang wird die Hautbarriere geschädigt. Die Haut wird rau, rissig und trocken und verliert damit ihre Schutzfunktion. Dadurch können Irritantien, Allergene und Krankheitserreger leichter auch in tiefere Hautschichten eindringen und zu Erkrankungen führen. Aufgrund der kurzen Einwirkzeit während des Waschvorganges ist die desinfizierende Wirkung oft unzureichend. Außerdem sind häufig Inhaltsstoffe, z.B. Triclosan, Chlorhexidin oder quartäre Ammoniumsalze, enthalten, die ähnlich wie Antibiotika resistente Keime begünstigen und Allergien hervorrufen können.

Ideal ist der Einsatz von zwei getrennten Spendern am Waschbecken:

Ein Spender mit Handreinigungsmittel
 

  • frei von Duft- und Farbstoffen

  • Konservierungsstoffe und Emulgatoren mit geringem allergenen Potential (z.B. ohne Konservierungsstoffe wie Methylisothiazolinon MI / MCI)

und

Ein Spender mit Händedesinfektionsmittel
 

  • auf alkoholischer Basis

  • rückfettend

  • frei von Duft- und Farbstoffen


Je nach Notwendigkeit kann entschieden werden, ob eine alleinige Reinigung oder eine alleinige Desinfektion ausreicht oder ob beides notwendig ist. Wenn die Hände schmutzig sind, müssen sie zuerst gereinigt und anschließend sorgfältig abgetrocknet werden, denn Schmutz, Eiweiß und Feuchtigkeit können die Wirkung der Desinfektionsmittel beeinträchtigen.

Diese Empfehlung stützt sich u.a. auf die DGUV Information 212-017 Auswahl, Bereitstellung und Benutzung von beruflichen Hautmitteln (insbes. Kapitel 3.2.2.3)

Wenn möglich sollte die alleinige Händedesinfektion dem Händewaschen vorgezogen werden. Viele Studien bestätigen, dass die hygienische Händedesinfektion im Vergleich zur Händewaschung deutlich hautfreundlicher ist. Des Weiteren ist die Händedesinfektion auch im Hinblick auf die Keimreduzierung effektiver als die Händewaschung.

Bei den beruflich bedingten Hauterkrankungen handelt es sich um Ekzeme, im Volksmund "Ausschlag" genannt. Darunter versteht man eine Entzündung der Oberhaut (Epidermitis). Sie treten bevorzugt an Hautpartien auf, die schädlichen Einflüssen ausgesetzt sind. Vor allem Hände und Unterarme sind betroffen. Ekzeme können sich bemerkbar machen durch:
 

  • trockene, gespannte Haut

  • Rötung

  • juckende Bläschen

  • Nässen

  • Schuppenbildung

  • Einrisse

  • eine vergröberte Hautfältelung

Besonders empfindlich sind die Fingerzwischenräume.

Beginnende Bläschenbildung und Rötung sowie Juckreiz am Übergang von der zarten Haut des Fingerrückens zur Fingerinnenfläche können erste Anzeichen sein. Oft sind die Hautveränderungen schon beim Händedruck zu fühlen. Offene Stellen der Haut schmerzen bei Kontakt mit Wasser oder chemischen Stoffen oder einfach nur bei Berührung.

 

Grafik zeigt das STOP-Prinzip zur Vermeidung von Hautbelastungen

Die betriebliche Gefährdungsbeurteilung beurteilt/stellt fest, ob und welche Hautbelastung am Arbeitsplatz vorkommt. Wenn eine relevante Hautbelastung festgestellt wird, müssen geeignete Schutzmaßnahmen veranlasst werden. 

 

Das STOP-Prinzip (siehe Grafik) zeigt dabei die Rangfolge der Schutzmaßnahmen an: 

 

  • S    Substitution (Ersatzstoffe einsetzen): z.B. weniger hautbelastende Stoffe, verwendungsfertige Produkte (geschälte Kartoffeln, geschnittene Salate o.ä.)

  •    Technische Maßnahmen (Einsatz von Hilfsmitten, wo immer möglich, hat Priorität, um direkten Hautkontakt zu vermeiden): z.B. Greifwerkzeuge, Gabeln, Spül-, Rührmaschinen

  • O    Organisation der Arbeitsaufgaben (Hautbelastung für den einzelnen so gering wie möglich halten): z.B. mit Rotationsverfahren oder Wechsel zwischen Feucht- und Trockenarbeit

  •    Persönliche Schutzmaßnahmen (Bereitstellung geeigneter Schutzhandschuhe und geeigneter Hautmittel):  z.B. Hautschutzcreme/Hautpflegecreme oder Hautreinigungs-, Hautdesinfektionsmittel

Dies kann aber nicht in jedem Fall voll umgesetzt werden. Manchmal können nur einige/einzelne Maßnahmen umgesetzt werden.

Persönliche Schutzmaßnahmen, also Hautschutzmittel oder Schutzhandschuhe, sollen nur dann zum Einsatz kommen, wenn alle anderen arbeitstechnischen und organisatorischen Maßnahmen, die das Risiko einer Hautgefährdung vermindern, ausgeschöpft sind (siehe STOP-Prinzip). Ein Schutz der Haut wird durch das Tragen von Schutzhandschuhen, bei vielen Tätigkeiten auch durch die Anwendung von Hautschutzmitteln erreicht.

Hautschutzmittel können die Barrierefunktion der Haut unterstützen und sollen Irritationen durch Arbeitsstoffe vermindern. Vor allem bei Feuchtarbeit oder Tätigkeiten mit schwach hautreizenden Stoffen werden sie eingesetzt, wenn keine Schutzhandschuhe getragen werden/werden können. Hautschutzmittel schützen jedoch nicht vor dem Einwirken ätzender, giftiger, sensibilisierender und krebserzeugender Gefahrstoffe und auch nicht vor mechanischen Beanspruchungen. Hier muss man auf Schutzhandschuhe zurückgreifen: Hilfe zur Auswahl von Schutzhandschuhen 

Wichtig ist: Es gibt keine Universalschutzcreme. Die Schutzcreme muss für die zu erwartende Hautbelastung und für das zu bearbeitende Produkt (z.B. Lebensmittel) geeignet sein. Hautschutzcreme wird vor der Tätigkeit, nach jeder Arbeitspause oder auch nach einem bestimmten Zeitpunkt während der Arbeit auf die saubere trockene Haut aufgetragen. Wenn Hautschutzmittel verwendet wird, dann bitte niemals unmittelbar vor dem Anziehen der Handschuhe auftragen.

Hautpflege: Durch die tägliche Belastung der Haut muss sich diese immer wieder regenerieren. Die richtige Pflege kann unsere Haut bei ihren natürlichen Funktionen unterstützen und Irritationen vorbeugen. Daher ist Hautpflege ebenso wichtig. Hautpflegemittel sollen nach der Arbeit, sowie vor längeren Pausen auf die gereinigte, gut abgetrocknete Haut sorgfältig aufgetragen werden. Um das Risiko einer Allergieentstehung zu vermindern sollen Hautpflegecremes keine Duft- und möglichst keine Konservierungsstoffe enthalten.

Weitere wichtige Hygienehinweise:
 

  • Fingernägel sind kurz und sauber zu halten.

  • Das Tragen von künstlichen Fingernägeln, Gelnägeln und das Benutzen von Nagellack ist in Lebensmittelbetrieben zu unterlassen.

  • Kein Handschmuck (Uhren, Armbänder, Ringe-einschließlich Eheringen) tragen.

Begründung:
 

  • Feuchtigkeitsstau unter dem Schmuck fördert Hauterkrankungen

  • Kein hygienisches Reinigen der Hände möglich

  • Erhöhte Unfallgefahr

  • Nagellack, Gel- oder künstliche Fingernägel können abplatzen und als Fremdkörper ins Lebensmittel gelangen

Reinigen – so gründlich wie nötig und so hautschonend wie möglich!

reinigen

Wann müssen Sie die Hände waschen?
 

  • vor Arbeitsbeginn, nach Arbeitspausen

  • nach Toilettenbesuch

  • bei verschmutzten Händen

  • nach Kontakt zu empfindlichen / unsauberen / möglicherweise verdorbenen Lebensmitteln (rohe Eier, Geflügel, Fisch etc.)

  • Abfallentsorgung, Reinigungsarbeiten

  • nach jedem Husten, Niesen, Nasenputzen

Welches Handwaschmittel ist geeignet?
 

  • milde Flüssigseife (pH-hautneutrale Waschlotion / pH=5,5)

  • kein desinfizierendes Handwaschmittel (Kombipräparat = Handwaschmittel mit Desinfektionsmittel) verwenden

Der gesamte Vorgang des „gründlichen Händewaschens“ sollte 20-30 Sekunden dauern:
 

  • Hände mit handwarmem Wasser befeuchten

  • pH-hautneutrale Waschlotion (pH = 5,5) dosiert auftragen, gründlich verreiben, auch die Fingernägel und Fingerzwischenräume

  • Hände mit handwarmem Wasser gründlich abspülen

  • Hände sorgfältig abtrocknen

Händedesinfektion
 

  • ausreichend Desinfektionsmittel nehmen (so viel wie in die hohle Hand passt)

  • Hände an allen Stellen solange einreiben bis sie trocken sind (Einwirkzeit beachten!)

  • Desinfektionsmittel nie abtrocknen

  • empfohlen sind rückfettende, duft- und farbstofffreie Händedesinfektionsmittel auf Alkoholbasis, die VAH-gelistet sind

    VAH-Liste
    Externer Link

Eincremen
 

  1. Creme auf den Handrücken auftragen und dort gut verteilen.

  2. Creme in die Fingerzwischenräume einmassieren und auch in die Nagelfalze.

  3. Die restliche Creme auf den Daumenballen und auf den Handinnenflächen und den Handgelenken verteilen.

Die richtige Eincremetechnik
PDF-Datei

Touniermesser

Schutzhandschuhe sollten nur zum Einsatz kommen, wenn alle anderen arbeitstechnischen und organisatorischen Maßnahmen, die das Risiko einer Hautgefährdung vermindern, ausgeschöpft sind. 

Beispiele:
 

  • Umgang mit fruchtsäurehaltigen und färbenden Lebensmitteln (Einmalschutzhandschuhe)

  • Spül- und Reinigungstätigkeiten (Mehrweghandschuhe)

  • Reinigungs- und Desinfektionstätigkeiten mit ätzenden oder reizenden Chemikalien (Chemikalienschutzhandschuhe)

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Hier ein paar zusammengefasste Tipps, wie die Haut bei der Arbeit gesund erhalten werden kann:
 

  1. Hände mit einer milden pH-hautneutralen (pH-Wert von 5,5) Waschlotion reinigen und sorgfältig trocknen. Fingerzwischenräume nicht vergessen.

  2. Vor und während der Arbeit die Hände konsequent und sorgfältig mit einem geeigneten Hautschutzmittel eincremen.

  3. Schutzhandschuhe nur solange wie nötig und so kurz wie möglich tragen. Sich an die Empfehlungen des Herstellers halten.

  4. Keine Kombipräparate verwenden (Hautreinigungs- und -desinfektionsmittel in einem). Sie belasten verstärkt die Haut.

  5. Die alleinige Hautdesinfektion ist in der Regel hautschonender als die Reinigung.

  6. Desinfektionsmittel auf Alkoholbasis, die frei von Farb- und Duftstoffen und rückfettend sind, bevorzugen. Dosierhinweise und Einwirkzeit der Hersteller beachten.

  7. Nach der Arbeit und vor längeren Pausen Hautpflegemittel anwenden. Die Regeneration der Hautbarriere wird dadurch gefördert.

  8. Alle Hautmittel sollten frei von Duft- und Farbstoffen sein und möglichst keine allergenen Konservierungsstoffe enthalten.

Auch wenn das Erscheinungsbild sich häufig gleicht und häufig nicht nur eine Ursache ausgemacht werden kann, teilt man Ekzeme in drei Gruppen ein:

Chronisch irritatives Handekzem / Abnutzungsekzem
Durch sich ständig wiederholende hautbelastende Tätigkeiten (z.B. häufiges Händewaschen am Arbeitsplatz, ungeschützter Umgang mit Reinigungs- und Desinfektionsmitteln, aggressive Lebensmittelinhaltsstoffe wie Essig, Fruchtsäuren, Gewürze usw.) kommt es zu einer Schädigung der Hautbarriere. Dies ist die häufigste berufliche Ekzemursache. Die natürliche Erneuerungsfähigeit der Haut ist überfordert. Mögliche Erstsymptome sind Austrocknung, Rötung und Schuppung vor allem im Bereich der dünneren Haut der Fingerzwischenräume.

Allergisches Handekzem
Eine Allergie ist, stark vereinfacht ausgedrückt, eine "Fehlreaktion" des Immunsystems. Das Immunsystem hat die Aufgabe, in den Körper eingedrungene körperfremde Stoffe zu beseitigen. Bei einer Allergie reagiert das Immunsystem auf bestimmte, an sich ungefährliche Stoffe genauso wie auf gefährliche Krankheitserreger. Es entwickelt eine Art Gedächtnis für den Stoff (Allergen). Dieser Prozess (auch Sensibilisierung genannt) wird vom Menschen nicht wahrgenommen. Bei erneutem Kontakt mit diesem Allergen kann es zu einer Entzündungsreaktion u.a. mit Rötung, Bläschenbildung und Juckreiz kommen. Es gibt verschiedene Typen von Allergien. Beim allergischen Handekzem handelt es sich überwiegend um den sog. Spättyp (Typ-IV-Allergie). Die Symptome zeigen sich erst nach mehreren Stunden und es kann mehrere Tage dauern, bis sie ihren Höhepunkt erreichen. Man kann im Einzelfall nicht voraussagen, wer eine Allergie entwickelt oder wann und worauf sich eine Allergie entwickeln wird.

Risikofaktoren sind:
Veranlagung: Manche Menschen entwickeln eher Allergien
Vorschädigung der Haut: Vorgeschädigte Haut erleichtert das Eindringen von Allergenen
häufiger Umgang mit allergenen Stoffen

Atopisches (Hand-) Ekzem
Es gibt Hauterkrankungen, die maßgeblich durch Erbanlagen bestimmt sind. Auf ihren Verlauf können Freizeitgestaltung und Beruf ungünstigen Einfluss nehmen. Das häufigste Beispiel ist die Neurodermitis oder auch atopisches Ekzem genannt. Bei dieser Erkrankung besteht eine angeborene Minderbelastbarkeit der Haut. Symptome der Krankheit können in jedem Lebensalter auftreten, vorwiegend in Kindheit und Jugend.

Häufig sind die einzelnen Stadien einer beruflich ausgelösten Hauterkrankung fließend. Ebenso können Hautbelastungen im Privatbereich zu den beruflichen Belastungen hinzukommen und auch die individuelle Veranlagung spielt eine große Rolle.

Beispiel für einen möglichen Verlauf einer Hauterkrankung mit Musterbildern
PDF-Datei

Da sich Hautveränderungen gerade zu Beginn oft schnell und mit einfachen Mitteln behandeln lassen, im Verlauf aber dazu neigen chronisch zu werden, sollten Mitarbeiter mit Hautproblemen frühzeitig dem Betriebsarzt oder einem Hautarzt vorgestellt werden. Wenn der Arzt einen Zusammenhang zwischen den Hautveränderungen und der beruflichen Tätigkeit sieht, meldet er mit Einverständnis des Betroffenen diesen Verdacht der BGN. 

Im Rahmen des Hautarztverfahrens können z.B. von der BGN durchgeführte Hautschulungen die Therapie des behandelnden Hautarztes unterstützen und verhindern, dass die Hauterkrankung chronisch wird.

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Kontakt

0621 4456-3635

Gesundheitsschutz Mannheim

gs_praevention_mannheim@bgn.de gs_praevention_mannheim@bgn.de

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