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BGN - Ihre gesetzliche Unfallversicherung

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Zwei Männer stehen in einer Fabrikhalle und schauen auf ein Klemmbrett.

Gefährdungsbeurteilung

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Die Beurteilung der Arbeitsbedingungen soll Brennpunkt der betrieblichen Arbeitsschutzaktivitäten sein. So will es das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG).

Dort heißt es: "Der Arbeitgeber hat durch eine Beurteilung der für die Beschäftigten mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdung zu ermitteln, welche Maßnahmen des Arbeitsschutzes erforderlich sind." (§ 5 Abs. 1 ArbSchG).

Diese Forderung des Gesetzgebers bedeutet für den Arbeitgeber, dass er für die Ausgestaltung von Sicherheit und Gesundheitsschutz im Betrieb verantwortlich ist. Eine Gefährdungsbeurteilung soll daher die tatsächlichen Verhältnisse im Betrieb abbilden. Sie soll alle relevanten Gefährdungen, die festgelegten Maßnahmen sowie die Maßnahmenüberprüfung umfassen.

Hierzu bietet die BGN nachfolgende Handlungshilfen an:

ASI 10.0
Diese Handlungsanleitung erklärt, wie eine Gefährdungsbeurteilung organisiert, durchgeführt und dokumentiert wird.

Kleine und mittlere Unternehmen ausgewählter Branchen finden hier passgenaue Handlungshilfen:

ASI 10.2 
Arbeitsbedingungen im Backbetrieb verbessern

ASI 10.4
Arbeitsbedingungen in Mühlenbetrieben verbessern

ASI 10.5
Arbeitsbedingungen in Keltereien / Mostereien verbessern

ASI 10.6 
Arbeitsbedingungen im Fleischerhandwerk verbessern

ASI 10.7 
Arbeitsbedingungen in Schausteller- und Zirkusbetrieben sowie in Zelthallen

ASI 10.10 
Arbeitsbedingungen in der handwerklichen Speiseeisherstellung verbessern

ASI 10.12 
Arbeitsbedingungen im Gastgewerbe verbessern

ASI 10.13
Arbeitsbedingungen in Brauereien verbessern

Zur Beurteilung psychischer oder körperlicher Belastungen bzw. zur Beurteilung der Verkehrssicherheit gibt es von der BGN besondere Handlungshilfen:

Psychische Gefährdungen 
Arbeitshilfen

Körperliche Belastungen 
Arbeitshilfen

Verkehrssicherheit
PDF-Datei

In den einzelnen Branchenportalen finden Sie das auf Ihre Branche und Betriebsgröße zugeschnittene Angebot zur Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung:

Gefährdungsbeurteilung im BGN-Branchenwissen
Externer Link

www.gefaehrdungsbeurteilung.de
Hier finden Sie weitere Handlungshilfen und Werkzeuge zur Gefährdungsbeurteilung.

Kontakt

0621 4456 - 3517

praevention@bgn.de praevention@bgn.de

VISION ZERO

Die Gefährdungsbeurteilung ist ein Baustein der BGN-Strategie „VISION ZERO. Null Unfälle – gesund arbeiten.“. Sechs Bausteine ermöglichen es, dass Ihr Betrieb dieser Vision ein entscheidendes Stück näherkommt.

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