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Zwei Männer stehen in einer Fabrikhalle und schauen auf ein Klemmbrett.

Psychische Gefährdungen am Arbeitsplatz

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Gesundheit umfasst sowohl das körperliche als auch das psychische und soziale Wohlergehen. Daher muss der Arbeitgeber/ die Arbeitgeberin laut Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) auch eine Gefährdungsbeurteilung arbeitsbedingter psychischer Belastung durchführen. Die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung kann entweder integriert in die Gesamt-Gefährdungsbeurteilung oder mit Hilfe spezifischer Instrumente erfolgen.

Einen ersten Überblick zum Thema gibt Ihnen die Arbeitssicherheitsinformation (ASI) 10.01 „Beurteilung psychischer Belastung im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung“.

ASI 10.01

Titelbild ASI 10-1 Beurteilung psychischer Belastungen im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung

Beurteilung psychischer Belastungen im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung

Online lesen PDF-Version
Ordner Arbeitssituationsanalyse
Psychische Belastung ermitteln

Analysemethoden

Es gibt verschiedene Methoden, um die psychische Belastung zu ermitteln.

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Gespräch zweier Personen im Büro
Gefährdungen vermeiden

Arbeitsbedingungen gestalten

Wie Arbeits­bedingungen gestaltet sein sollen, beschreibt die Gemeinsame Deutsche Arbeits­schutz­strategie (GDA) in ihren Empfehlungen.

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Ansprechpartnerin

0621 4456-3494

Susan Kutschbach

susan.kutschbach@bgn.de susan.kutschbach@bgn.de

Seminare

Die BGN bietet zur Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung verschiedene Seminare an.

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