Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung am Arbeitsplatz
Gesundheit umfasst sowohl das körperliche als auch das psychische und soziale Wohlergehen. Daher muss der Arbeitgeber bzw. die Arbeitgeberin laut Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) auch eine Gefährdungsbeurteilung arbeitsbedingter psychischer Belastung durchführen. Die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung kann entweder integriert in die Gesamt-Gefährdungsbeurteilung oder mit Hilfe spezifischer Instrumente erfolgen.
Einen ersten Überblick zum Thema gibt Ihnen die Arbeitssicherheitsinformation (ASI) 10.01 „Beurteilung psychischer Belastung im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung“.
ASI 10.01
