Viele Unternehmen ermöglichen ihren Beschäftigten mobiles Arbeiten. Wie sieht es eigentlich im Homeoffice mit dem Versicherungsschutz in der gesetzlichen Unfallversicherung aus? Wie kann ich auch zu Hause sicher und gesund arbeiten?
Mit einer Gesetzesänderung wurde der Umfang des Versicherungsschutzes für Beschäftigte erweitert, die mobil arbeiten:
Davor galt bereits, dass Beschäftigte bei mobiler Arbeit unter gesetzlichem Unfallversicherungsschutz stehen. Die Arbeitstätigkeit selbst und sogenannte Betriebswege wie der Weg zum Drucker in einem anderen Raum waren versichert. Wege im eigenen Haushalt, um beispielsweise Essen zu holen oder zur Toilette zu gehen, waren dagegen nicht versichert. Laut Gesetzesbegründung konnte diese Unterscheidung aufgrund des steigenden Stellenwerts mobiler Arbeitsformen nicht aufrechterhalten werden. Nun besteht der gleiche Versicherungsschutz bei mobiler Arbeit wie bei der Ausübung der Tätigkeit im Betrieb oder Unternehmen.
Geändert hat sich auch der Versicherungsschutz auf den Wegen, die anfallen, um die Kinder in eine externe Betreuung zu bringen. Diese Wege waren bislang bei Beschäftigten im Homeoffice nicht versichert. Jetzt stehen auch sie auf dem direkten Hin- und Rückweg unter Versicherungsschutz. Laut Gesetzesbegründung sei dies auch im Unternehmensinteresse, um die neuen Beschäftigungsformen der eigenen Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen abzusichern.
Wenn vorhanden, ist das heimische Arbeitszimmer mit Schreibtisch und Bürostuhl der beste Platz zum Arbeiten. Aber auch wenn der heimische Küchentisch als Lösung herhalten muss, können Beschäftigte die Arbeit sicher und entspannt gestalten:
Gerät so aufstellen, dass möglichst keine Fenster oder Lichtquellen sich darin spiegeln oder ins Gegenlicht geschaut werden muss. Tageslicht kommt am besten von der Seite.
Der Abstand zum Bildschirm sollte 50-70 cm betragen.
Separate Tastatur, Maus und wenn vorhanden auch einen separaten Bildschirm für Arbeiten am Notebook nutzen, da sie eine ergonomischere Arbeitshaltung ermöglichen.
Am besten schaut man entspannt von oben auf den Bildschirm herab, so als würde man ein Buch lesen. Für optimales Sehen sollte der Monitor so weit nach hinten geneigt sein, dass der Blick senkrecht auf den Bildschirm trifft. So ist sichergestellt, dass der Kopf beim Blick auf den Monitor leicht gesenkt ist, was Verspannungen vorbeugt.
Öfter die Sitzhaltung ändern und Bewegungspausen machen, um Verspannungen im Rücken vorzubeugen. Einige Übungen finden Sie hier.
Wird für einen beschränkten Zeitraum Homeoffice empfohlen oder angeordnet, handelt es sich aus Arbeitsschutzsicht um mobile Arbeit. Sie ist abzugrenzen von der klassischen Form des Homeoffice, der Telearbeit. Telearbeit heißt: Der Arbeitgeber richtet im Privatbereich von Beschäftigten einen Arbeitsplatz mit der entsprechenden Ausstattung ein und regelt die Arbeit von zuhause arbeitsvertraglich oder im Rahmen einer Vereinbarung. Hierfür macht die Arbeitsstättenverordnung entsprechende Vorgaben.
Unter mobiler Arbeit sind Tätigkeiten zu verstehen, die außerhalb der Arbeitsstätte unter Nutzung von stationären oder tragbaren Computern oder anderen Endgeräten stattfinden und nicht zwischen Arbeitgeber und Beschäftigten fest vereinbart sind. Solche Tätigkeiten umfassen auch das kurzfristig angesetzte Arbeiten in der eigenen Wohnung. Bei der Möglichkeit, während der Corona-Krise für einen begrenzten Zeitraum im Home-Office zu arbeiten, handelt es sich also - in der Regel - nicht um Telearbeit im Sinne der Arbeitsstättenverordnung, sondern um mobile Arbeit. Für mobile Arbeit gelten die allgemeinen Vorgaben des Arbeitsschutzgesetzes und des Arbeitszeitgesetzes, spezielle Regelungen wie bei der Telearbeit gibt es jedoch nicht. In Ausnahmesituationen, wie jetzt im Rahmen der Corona-Krise, kann mobiles Arbeiten auch über einen längeren Zeitraum durchgeführt werden.