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BGN - Ihre gesetzliche Unfallversicherung

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Fünf Mitarbeitende mit Warnwesten stehen für eine Besprechung im Kreis.

Fachkräfte für Arbeitssicherheit (Sifa)

Informationen zur Ausbildung

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Die Unternehmensleitung ist verpflichtet, Fachkräfte für Arbeitssicherheit für das Unternehmen schriftlich zu bestellen. Im Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) und in der DGUV Vorschrift 2 sind dazu die detaillierten Bestellvoraussetzungen geregelt. Die Unternehmensleitung muss sich davon überzeugen, dass die als Fachkraft für Arbeitssicherheit zu bestellende Person über die zur Erfüllung der Aufgaben erforderliche sicherheitstechnische Fachkunde verfügt.

Bestell­voraus­setzungen zur Fach­kraft für Arbeits­sicher­heit

Die Person erfüllt die Anforderungen, wenn sie

  • berechtigt ist, die Berufsbezeichnung Ingenieur oder Ingenieurin zu führen beziehungsweise einen Bachelor- oder Masterabschluss der Studienrichtung Ingenieurwissenschaften erworben hat oder eine Prüfung als staatlich anerkannter Techniker oder staatlich anerkannte Technikerin oder eine Meisterprüfung abgelegt hat,

  • danach eine praktische Tätigkeit in diesem Beruf mindestens zwei Jahre lang ausgeübt und

  • einen staatlichen oder von Trägern der gesetzlichen Unfallversicherung (wie zum Beispiel der BGN) veranstalteten oder anerkannten Qualifizierungslehrgang eines anderen Ausbildungsträgers mit Erfolg abgeschlossen hat.

Sicherheitsingenieure, die aufgrund ihrer Hochschul-/Fachhochschulausbildung berechtigt sind, die Berufsbezeichnung „Sicherheitsingenieur“ zu führen und eine einjährige praktische Tätigkeit als Ingenieur ausgeübt haben, erfüllen ebenfalls die Anforderungen und benötigen keinen zusätzlichen Qualifizierungslehrgang (Quelle: DGUV Vorschrift 2, § 4 (2)).

Die Anforderungen erfüllt auch, wer ohne Prüfung als staatlich anerkannter Techniker oder staatlich anerkannte Technikerin mindestens vier Jahre lang tätig war oder wer ohne Meisterprüfung mindestens vier Jahre lang als Meister oder Meisterin oder in gleichwertiger Funktion tätig war und einen staatlichen oder von Trägern der gesetzlichen Unfallversicherung veranstalteten Qualifizierungslehrgang oder von Unfallversicherungsträgern anerkannten Qualifizierungslehrgang eines anderen Veranstaltungsträgers mit Erfolg abgeschlossen hat. (Quelle: DGUV Vorschrift 2, § 4, Absätze 2 bis 5). Die zuständige Behörde kann es im Einzelfall zulassen, dass an Stelle eines Sicherheitsingenieurs, der berechtigt ist, die Berufsbezeichnung Ingenieur zu führen, jemand bestellt werden darf, der zur Erfüllung der sich aus § 6 ergebenden Aufgaben über entsprechende Fachkenntnisse verfügt. (Quelle: ASiG, § 7, Absatz 2)

Der Qualifizierungslehrgang findet auf Deutsch statt. Wir empfehlen die Niveaustufe B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens. Bei Rückfragen wenden Sie sich gerne an uns.

Info-Veranstaltungen zum Lehrgang

Die BGN bietet Qualifizierungslehrgänge zur Fachkraft für Arbeitssicherheit an. Als Voraussetzungen für die Teilnahme empfehlen wir:

  • Die Person erfüllt die qualifikatorischen Mindestvoraussetzungen nach Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) und DGUV Vorschrift 2.

  • Die Bestellvoraussetzungen sind im Unternehmen zu prüfen.

  • Die Person ist in einem Mitgliedsunternehmen der BGN beschäftigt.

  • Die Person ist für die Funktion der Fachkraft für Arbeitssicherheit in Ihrem Unternehmen vorgesehen.

Zur Anmeldung benötigen Sie je nach Bildungsabschluss der Person die folgenden Nachweise:

Die Anmeldung erbitten wir durch den Unternehmer beziehungsweise die Unternehmerin, eine Vertretung im Amt oder durch die Personalabteilung.

Hinweis: Die BGN ist Ausbildungsträger und zuständig für die Qualifizierung der Fachkräfte für Arbeitssicherheit. Sie entscheidet über die Zulassung zum Qualifizierungslehrgang zum Erwerb der sicherheitstechnischen Fachkunde nach ASiG. Die BGN ist nicht zuständig für die Bestellung der Fachkräfte für Arbeitssicherheit im Unternehmen. Die zuständige und prüfende Behörde ist die jeweilige staatliche Länderbehörde (u.a. Gewerbeaufsicht, Amt für Arbeitsschutz).

zur Anmeldung

Der Qualifizierungslehrgang zur Fachkraft für Arbeitssicherheit ist inhaltlich in sechs Lernfelder gegliedert. Zu jedem Lernfeld gibt es selbstorganisierte Lernzeit, die im Betrieb oder im Heimbüro absolviert werden kann, Seminare in den Bildungsstätten sowie ein Praktikum im Betrieb.

zum Ablauf im Detail

Bei der Informationsveranstaltung erhalten Sie Antworten auf Ihre Fragen zum Ablauf und zum Aufbau der Ausbildung zur Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sifa):
 

  • Welche Kompetenzen sollen die zukünftigen Sifas entwickeln?

  • Wie und wo findet das Lernen statt?

  • Welche Rolle haben Lernende und Lernbegleitende?

  • Was erwartet den Betrieb sowie die Lernenden im Hinblick auf Lernaufwand und technische Ausstattung?

Aktuelle Termine

Starten Sie Ihre Ausbildung zur Fachkraft für Arbeits­sicherheit!

Die Anmeldung für die Termine der Qualifizierungslehrgänge für das zweite Halbjahr ist spätestens Anfang März des laufenden Jahres freigeschaltet.

Übersicht aller Termine für die Ausbildungsreihen 2025 der BGN
PDF-Datei

Aktuelle Termine

Die Anmeldung zur Ausbildung zur Fachkraft für Arbeitssicherheit erfolgt direkt über das Referat Seminarorganisation der BGHW. Für Fragen wenden Sie sich bitte per Mail an ausbildung@bghw.de.

Übersicht aller Termine der Ausbildungsreihen 2024 für die BGHW
PDF-Datei

Übersicht aller Termine der Ausbildungsreihen 2025 für die BGHW
PDF-Datei

Informationen zum Ablauf und zum Aufbau der Ausbildung zur Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sifa) erhalten Sie in den Informationsveranstaltungen, die als kurze Websessions angeboten werden.

Sie haben bereits eine Ausbildung zur Fachkraft für Arbeitssicherheit abgeschlossen, aber in einer anderen Branche? Dann können Sie bei einem Seminar die Qualifizierung auch für die Nahrungsmittel- und Gastgewerbe-Branchen erwerben.

Aktuelle Termine
Illustration zur modernisierten Sifa-Ausbildung
Sifa-Wissen aneignen

Sifa-Lernwelt der DGUV

In die öffentliche Version der Sifa-Lernwelt der DGUV reinschnuppern

zur Sifa-Lernwelt

Kontakt

0621 4456 - 2250

Fragen zur Anmeldung be­ant­wortet Ihnen gerne das Team des Teilnehmer­­manage­ments.

sifaausbildung@bgn.de sifaausbildung@bgn.de

Info­veranstaltungen

Alle Informationen zur Sifa-Aus­bil­dung. Keine Termine buchbar? Fragen Sie uns an!

Termine

Ausbildungs­termine der BGN

Starten Sie Ihre Ausbildung zur Fachkraft für Arbeitssicherheit. Hier finden Sie die aktuellen Termine der Ausbildung.

Termine

Branche wechseln

Abgeschlossene Sifa-Ausbildung, aber in einer anderen Branche? Hier können Sie die Quali­fizierung für die Nahrungsmittel- / Gastgewerbe-Branchen erweitern.

Termine