In Ihrem Browser ist JavaScript deaktiviert.
Das Design dieser Webseite kann deshalb möglicherweise nicht in seinem vollen Umfang mit allen Funktionen abgebildet werden.
BGN - Ihre gesetzliche Unfallversicherung

Hinweise zur Suche

Bei der BGN-Suche handelt es sich um eine Volltextsuche, die alle vorhandenen Daten auf der BGN-Webseite durchsucht. Um die Ergebnisse zu präsizieren können Sie links die Einstellung "Exakte Suche" wählen.

Auf einem Laptop liegt eine Zeitung und eine Brille.

Cannabis am Arbeitsplatz: Die BGN rät zu klaren Vorgaben

29. Juli 2024

zurück zur Übersicht

Kein Platz für Rauschmittel bei der Arbeit

Für volljährige Personen sind seit dem 1. April 2024 Besitz und Konsum von Cannabis-Produkten in bestimmten Mengen erlaubt. Welche Auswirkungen hat das auf die Sicherheit am Arbeitsplatz? Fakt ist: Arbeitgeber dürfen Beschäftigte nicht arbeiten lassen, die erkennbar in einem Zustand sind, in dem sie sich selbst oder andere gefährden können. Geregelt ist auch, dass sich Beschäftigte nicht in einen solchen Zustand versetzen dürfen, sei es durch Alkohol oder andere Drogen und Rauschmittel.

Die gesetzliche Unfallversicherung bezieht dazu ganz klar Position: Cannabis darf keinen Platz bei der Arbeit haben – auch wenn der Konsum gesetzlich nicht grundsätzlich verboten ist. Denn „Kiffen“ ist nicht anders zu bewerten als der Konsum von Alkohol.

Klare Regeln – schnelles Handeln

Die Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN) empfiehlt deshalb, den Konsum von Cannabis am Arbeitsplatz generell zu untersagen. Arbeitsanweisungen oder Betriebsvereinbarungen können hier klare Verhältnisse schaffen. Ganz wichtig dabei: Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter müssen über bestehende Regelungen informiert sein. Dazu gehört die entsprechende Kommunikation.

Wenn es bereits Betriebsvereinbarungen oder eine Hausordnung zu Alkoholverboten am Arbeitsplatz gibt, bietet es sich an, diese in Bezug auf Cannabis zu aktualisieren und die Unterweisung der Beschäftigten zu dokumentieren.

Gut zu wissen: In Fragen der betrieblichen Suchtprävention steht die BGN Unternehmen und Einrichtungen mit vielfältigen Angeboten zur Seite und hat eigens hierfür die Themenseite „Suchtprävention“ der BGN im Internet eingerichtet.

Um die Betriebe bei der innerbetrieblichen Kommunikations- und Präventionsarbeit zum Thema Cannabis zu unterstützen, bietet die BGN auf ihrer Themenseite folgende Materialien an:

  1. Flyer für Beschäftigte: Dieser informiert über deren Rechte und Pflichten im Zusammenhang mit Cannabis am Arbeitsplatz und gibt Hinweise für einen sicheren und verantwortungsvollen Umgang.

  2. Poster für Betriebe: Das Poster können Unternehmen einsetzen, um ihre Haltung zu Cannabis klar im Betrieb oder der Einrichtung zu kommunizieren und Beschäftigte dafür zu sensibilisieren.

  3. Fachbereich AKTUELL (FBGiB 005):Diese Publikation richtet sich an Verantwortliche für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit und Multiplikatoren in der Präventionsarbeit. Sie beantwortet häufig gestellte Fragen zur Bedeutung von Cannabis für Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz.

Nahaufnahme von Marihuana-Cannabis Joints
Präventions- und Beratungsangebote der BGN

Themenseite Suchtprävention

Informationen zu verschiedenen Sucht­mitteln, Unterstützung für Betriebe, Hilfs­angebote für Betroffene

weiterlesen

Ihr Ansprechpartner:

0621 4456-1573

Michael Wanhoff
Pressesprecher

presse-info@bgn.de presse-info@bgn.de

Newsletter

Immer informiert mit unserem Newsletter!

Jetzt abonnieren!

Newsletterarchiv

Ältere Ausgaben online lesen

weiterlesen