Das Gütesiegel für gelebten und dokumentierten Arbeitsschutz
Mit dem BGN-Gütesiegel "Sicher mit System" weisen Sie nach, dass Sie im Arbeitsschutz einen bestens organisierten Betrieb führen. Um diese Bescheinigung zu erhalten, muss Ihr Betrieb begutachtet werden. Die Begutachtung ist eine unabhängige Überprüfung der Wirksamkeit Ihres betrieblichen AMS durch die BGN. Selbstverständlich können Sie ein AMS auch ohne Begutachtung einführen.
Die Begutachtung:
verdeutlicht allen im Betrieb den Stellenwert von Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit und zeigt, dass Arbeitsschutz für Sie Chefsache ist,
schafft Rechtssicherheit bei der Einhaltung von Arbeitsschutzvorschriften,
ermöglicht, die Qualität des Arbeitsschutzes unabhängig zu bewerten und zu verbessern,
ist eine vertrauensbildende Maßnahme, z. B. gegenüber Kunden, Auftraggebern, Gesellschaftern, Versicherungen, Behörden und anderen Stellen,
kann im Marketing genutzt werden und Wettbewerbsvorteile bringen.
Wie sieht der Weg zum Gütesiegel aus?
Beantragung über die zuständige Aufsichtsperson
Abschluss einer Vereinbarung
Beratung durch einen Gütesiegel-Berater und Führungskräfteschulung
Durchführung eines Selbstchecks durch den Betrieb
Optimierung des vorhandenen Arbeitsschutz-Management-Systems
Begutachtung durch einen Gütesiegel-Begutachter
Vergabe des Gütesiegels "Sicher mit System"
Die Begutachtung ist eine unabhängige Überprüfung der Wirksamkeit Ihres betrieblichen AMS durch die BGN. Ein besonderer Schwerpunkt liegt dabei auf dem arbeitsschutzgerechten Handeln der Führungskräfte und Beschäftigten. Die Begutachtung erfolgt freiwillig auf Wunsch des Betriebes. Sie wird auf Basis eines zwischen den Unfallversicherungsträgern abgestimmten Verfahrensgrundsatzes durch qualifizierte AMS-Begutachter nach einem qualitätsgesicherten Prozess und nach definierten Mindeststandards durchgeführt.
Bei der Begutachtung wird geprüft, ob die relevanten Inhalte des Nationalen Leitfadens für AMS umgesetzt werden und ob Indikatoren vorliegen, die auf ein wirksames Führungs- und Arbeitsverhalten im Arbeitsschutz schließen lassen. Die Begutachtung umfasst die Prüfung von Dokumenten, Begehungen im Betrieb sowie Interviews mit Führungskräften und Beschäftigten.
Insbesondere folgende Regelungen müssen in die betrieblichen Strukturen und Abläufe integriert werden:
Politik und Zielsetzungen im Arbeitsschutz
Verantwortung und Aufgaben
Gefährdungsbeurteilung
Dokumentation
Informationsfluss, Kommunikation
Qualifikation und Weiterbildung
Arbeitsmedizinische Vorsorge und Gesundheitsförderung
Beschaffung und Fremdfirmen
Arbeitsschutzrelevante Abläufe
Notfälle
Prüfungen und Begehungen
Bewertung und Verbesserung des AMS
Diese Regelungen können in bestehende Managementsysteme integriert werden, z. B. in das Qualitäts- oder Umweltmanagement.
Nach erfolgreicher Begutachtung wird der Betrieb mit der Gütesiegel-Bescheinigung “Sicher mit System“ ausgezeichnet.
Die BGN bezieht sich bei der Beratung und Begutachtung auf den DGUV Grundsatz 311-002 „Managementsysteme für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit – Arbeitsschutzmanagementsysteme". Einzelheiten entnehmen Sie bitte den „Anforderungen für das Begutachtungsverfahren eines Arbeitsschutzmanagementsystems (AMS) durch die BGN“:
Optional kann ein Betriebliches Gesundheitsmanagement (BGM) gemäß den gemeinsamen Qualitätskriterien der Unfallversicherungsträger zu BGM mitbegutachtet werden. Die BGN unterstützt eine systematische Vorgehensweise zur Integration von Sicherheit und Gesundheit in den Betrieb und bietet Konzepte an, um die Betriebe bei der Einführung und Umsetzung eines betrieblichen Managements für Sicherheit und Gesundheit zu unterstützen.
In diesem Rahmen haben Sie die Möglichkeit, Ihr Betriebliches Gesundheitsmanagement im Sinne eines integrierten Managementsystems für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit durch die BGN zusammen mit dem Arbeitsschutzmanagementsystem begutachten zu lassen.