Als Unternehmer oder Unternehmerin eines Betriebs mit bis zu 50 Beschäftigten haben Sie die Möglichkeit sich für unser Kompetenzzentrenmodell bzw. Unternehmermodell zu qualifizieren. Alle Qualifizierungs- und Fortbildungsmöglichkeiten im Rahmen des Kompetenzzentren- und Unternehmermodells sind auf Ihre Branche und Unternehmensgröße abgestimmt:
Unternehmen mit 1-10 Vollbeschäftigten
Als Betrieb mit 1-10 Vollbeschäftigten können Sie sich über das Kompetenzzentrenmodell betreuen lassen.
Welchen Vorteil bringt mir die Teilnahme am Kompetenzzentrum?
Nach erfolgreicher Qualifikation haben Sie die Möglichkeit, sich bei allen auftretenden Fragen und Problemen zum Arbeitsschutz an Ihr zuständiges Kompetenzzentrum zu wenden. Hier erhalten Sie kostenlose Beratung durch Arbeitsmediziner und Fachkräfte für Arbeitssicherheit.
Wie qualifiziere ich mich für das Kompetenzentrenmodell?
Sie können aus drei Möglichkeiten wählen:
Wer kann an der Qualifizierung teilnehmen?
Berechtigt ist jede Unternehmerin und jeder Unternehmer, der bei der BGN Mitglied ist und einen Betrieb mit bis zu 10 Beschäftigten führt.
Was kostet die Qualifizierung?
Sie müssen nur Zeit und Interesse mitbringen! Die Seminargebühren übernimmt die BGN für Sie.
Wie bilde ich mich weiter, wenn meine Qualifizierung schon mehr als fünf Jahre zurückliegt?
Gemäß der DGUV Vorschrift 2 ist im Kompetenzzentrenmodell eine regelmäßige Fortbildung vorgesehen. Unser KPZ-Fortbildungsangebot richtet sich an alle bereits basisqualifizierten Unternehmerinnen oder Unternehmer, die bei der BGN Mitglied sind, einen Betrieb mit bis zu 10 Beschäftigten führen und seit mehr als fünf Jahren keine KPZ-Basisqualifizierung oder -Fortbildung besucht haben.
Die Fortbildung ist ein Online-Selbstlernangebot mit einer geschätzten Bearbeitungszeit von drei Stunden. Zum Bearbeiten aller Kursinhalte haben Sie sechs Monate Zeit. Beginn der Fortbildung ist immer am 01.01. und 01.07. jeden Jahres.
Weitere Informationen zur Branchenbetreuung und Ansprechpersonen
Unternehmen mit 11-50 Vollbeschäftigten
Als Betrieb mit 11-50 Beschäftigten können Sie sich über das Unternehmermodell betreuen lassen.
Welchen Vorteil bringt mir die Teilnahme am Unternehmermodell?
Nach Abschluss der Qualifizierung nehmen Sie den Arbeits- und Gesundheitsschutz für Ihren Betrieb selbst in die Hand. Sie verfügen dann über das notwendige Know-how, um eigenverantwortlich zu entscheiden, wann und in welchem Umfang Sie eine kostenpflichtige Beratungsleistung durch einen Betriebsarzt und/oder eine Fachkraft für Arbeitssicherheit benötigen.
Wie qualifiziere ich mich für das Unternehmermodell?
Sie absolvieren ein Basisseminar.
Wer kann an der Qualifizierung teilnehmen?
Berechtigt ist jede Unternehmerin und Unternehmer oder sein ausdrücklich mit Entscheidungskompetenz beauftragter Vertreter (§ 13 Arbeitsschutzgesetz), der bei der BGN Mitglied ist und einen Betrieb mit 11 bis 50 Beschäftigten führt. Er muss autorisiert sein, über die Inanspruchnahme einer Bedarfsbetreuung durch externe Dienstleister zu entscheiden. Die Qualifizierung ist personengebunden
Wie geht es nach der Qualifizierung weiter?
Sie bilden sich regelmäßig weiter. Spätestens alle fünf Jahre ist die Teilnahme an einer Fortbildungsmaßnahme notwendig.
Was kosten die Qualifizierung und die Fortbildungen?
Sie müssen nur Zeit und Interesse mitbringen! Die Seminargebühren übernimmt die BGN für Sie.