Dienstleisterinnen und Dienstleister des Arbeitsmedizinischen und Sicherheitstechnischen Dienst der BGN (ASD*BGN)
Der ASD*BGN deckt die Regelbetreuung nach DGUV Vorschrift 2 in Form einer kombinierten Betreuungsleistung für seine Mitglieder ab. Er richtet sich insbesondere an die Betriebe, die der Regelbetreuungspflicht unterliegen.
Für Dienstleisterinnen und Dienstleister, die im Auftrag des ASD*BGN Mitgliedsbetriebe der BGN betreuen, gibt es ein spezielles jährliches Weiterbildungsprogramm.
Dabei steht das branchenspezifische, praxisorientierte Wissen über den Arbeitsschutz in Hotels, Gaststätten, Bäckereien, bei Nahrungsmittelherstellern und Betrieben der Fleischwirtschaft im Vordergrund. Wesentlicher Bestandteil ist zugleich der Erfahrungsaustausch untereinander.
Zum Abschluss einer jeden Weiterbildung erhalten Sie ein Zertifikat.
Das Zertifikat ist für Fachkräfte für Arbeitssicherheit als Fortbildung gemäß der Unfallverhütungsvorschrift anerkannt. Und bei allen ASD*BGN-Seminaren, die für Fachkräfte für Arbeitssicherheit geeignet sind, können VDSI-Mitglieder VDSI-Fortbildungspunkte erhalten.
ASD Weiterbildungsprogramm 2025
Dienstleisterinnen und Dienstleister der Kompetenzzentren (KPZ)
Insbesondere für Betriebe mit bis zu zehn Mitarbeitenden hat sich das Kompetenzzentrenmodell über so genannte regionale Kompetenzzentren bewährt.
Für Dienstleisterinnen und Dienstleister, die im Auftrag der Kompetenzzentren BGN-Mitgliedsbetriebe betreuen, werden regelmäßig Weiterbildungen angeboten. Hierdurch erhalten Sie ständig neueste Kenntnisse insbesondere zu gesetzlichen Grundlagen, zu den Präventionsangeboten der BGN und über neue wissenschaftliche Ergebnisse.