An den aufgeführten Seminaren können Unternehmer und Mitarbeiter aus Betrieben teilnehmen, die in die Zuständigkeit der Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe fallen. Seminargebühren werden für die Teilnehmer aus den Mitgliedsbetrieben unserer Berufsgenossenschaft nicht erhoben. Für Mitarbeiter aus Unternehmen anderer Unfallversicherungsträger ist die Teilnahme möglich, wenn sie selbst oder deren Unfallversicherungsträger die Kosten übernehmen. Die Teilnahme von Minderjährigen an den Seminaren muss im Einzelfall geregelt werden. Bitte setzen Sie sich diesbezüglich vorab mit uns in Verbindung.
Die Anmeldungen zu den Seminaren erfolgen online. Zu jedem angebotenen Seminar wird Ihnen bei der Auswahl eines Termins ein Anmeldeformular bereitgestellt, das Sie dann mit Ihren persönlichen Angaben ergänzen und an uns abschicken können. Bei der Online-Anmeldung gehen wir davon aus, dass der zuständige Vorgesetzte informiert und einverstanden ist. Bei Fragen zur Anmeldung beraten wir Sie gerne.
Nach Ihrer Anmeldung erhalten Sie/Ihr Unternehmen eine Bestätigung der Anmeldung. 4 - 6 Wochen vor dem Seminar versenden wir die Einladung an die Seminarteilnehmer mit dem Reisekostenantrag und der Anreiseinformation.
Fragen zur Anmeldung beantwortet Ihnen gerne das Team "Teilnehmermanagement" z.B. per Mail an ausbildung@bgn.de oder telefonisch.
Die Teilnehmerzahl eines Seminars ist aus methodisch-didaktischen Gründen begrenzt. Bei sehr großer Nachfrage zu einem Seminar behalten wir uns vor, nicht mehr als 3 Teilnehmer pro Unternehmen zuzulassen. Hierdurch wollen wir auch erreichen, dass bei unseren Seminaren eine Vielzahl unserer Mitgliedsbetriebe die Möglichkeit haben, einen Seminarplatz zu bekommen.
Die Teilnehmerzahl eines Seminars ist aus methodisch-didaktischen Gründen und im Hinblick auf die Möglichkeiten in der Bildungsstätte begrenzt. Zusätzlich sind bei jedem Seminar einige Wartelistenplätze vorgesehen, die bei der Stornierung von Festbuchungen berücksichtigt werden. Teilnehmern auf Wartelistenplätzen bieten wir dann einen freiwerdenden Platz an.
Jede Buchung kann storniert werden. Aus Fairness gegenüber den Interessenten aus anderen Unternehmen sollte bei einer Verhinderung der gebuchte Platz so frühzeitig wie möglich freigegeben werden. Stornieren Sie bitte unter Angabe Ihres Namens und des gebuchten Seminars/Seminartermine per E-Mail an ausbildung@bgn.de oder direkt als Antwortmail auf die erhaltene Anmeldebestätigung.
Nicht in Anspruch genommene Plätze oder abgesagte Anmeldungen werden nicht ins Folgejahr übertragen!
Die Seminare beginnen am ersten Tag in der Regel um 13:30 Uhr und enden um 12:00 Uhr des letzten Tages.
An den übrigen Tagen beginnen die Seminare um 08:30 Uhr und enden um 17:00 Uhr.
Wer trägt die Seminar- und Verpflegungskosten?
Für ihre Unternehmer/innen und Versicherte trägt die BGN die Seminarkosten sowie die Verpflegungskosten.
Für mehrtägige Seminare trägt die BGN auch die Kosten für die Unterbringung.
Hierfür stehen Einzelzimmer in den BGN-Bildungszentren zur Verfügung
– Sie brauchen sich also nicht selbst um die Unterbringung zu kümmern.
Bei der Online-Seminaranmeldung können Sie auswählen, ob Sie die kostenfreie Übernachtung in unserem Ausbildungszentrum in Anspruch nehmen möchten oder nicht.
Wer trägt die Lohn- oder Gehaltsfortzahlung für die Seminardauer?
Die Lohn- und Gehaltsfortzahlung für die Dauer eines Seminars ist vom Arbeitgeber zu erbringen.
Wer trägt die Reisekosten?
Für ihre Unternehmer/innen und Versicherte trägt die BGN die erforderlichen Kosten der An- und Rückreise* vom Firmen- oder Wohnsitz innerhalb Deutschlands zum Seminarort.
Ausnahme: Für den Besuch eines freiwilligen, regionalen Seminarangebotes (RAP-Seminare) übernimmt die BGN keine Fahrt- und keine Übernachtungskosten.
* Informationen zur Übernahme der erforderlichen Kosten der An- und Rückreise:
Deutsche Bahn: | Fahrpreis für die 2. Klasse (Kopie der Fahrkarte erforderlich) |
Öffentliche Verkehrsmittel: | übliche Tarife (Kopie der Tickets erforderlich) |
Eigener PKW: | 0,20 Euro/km |
Firmen-PKW: | 0,20 Euro/km |
Flugzeug: | Die Gesamtkosten der Reise (An- und Abreise zu Flughafen, Flugticket, evtl. Parkgebühren etc.), wenn die Kosten die Kosten einer Bahnfahrt |
Taxi: | Nur in nachgewiesenen triftigen Gründen (z. B. Schwerbehinderung). Bitte nehmen Sie zur Genehmigung vor dem Seminar mit uns Kontakt auf. |
Parkgebühren: | Die BGN übernimmt keine Parkgebühren. In den Bildungsstätten stehen Ihnen kostenfreie Parkplätze zur Verfügung. |
Bei der Anmeldung zu den Seminaren für Sicherheitsbeauftragte sind die Einzugsbereiche unserer Bildungsstätten zu beachten. Die Mehrkosten für die Anreise zu einer Bildungsstätte eines anderen Einzugsbereichs werden von der Berufsgenossenschaft nicht übernommen.
Den Bildungsstätten sind bestimmte Einzugsbereiche nach Postleitzahlenregionen (die ersten beiden Ziffern) zugeordnet.
Zur Zeit haben wir an den Ausbildungsstätten leider keine Ladestationen für Elektroautos. Bitte informieren Sie sich im Vorfeld über mögliche Ladestationen im Umfeld für Ihren Fahrzeugtyp. Wir arbeiten an einer Lösung und informieren natürlich zeitnah über Veränderungen.
Sollten Sie aufgrund einer Behinderung Unterstützung benötigen oder z. B. aufgrund einer Nahrungsmittelunverträglichkeit oder -intoleranz Wünsche hinsichtlich der Verpflegung haben, wenden Sie sich bitte direkt an unsere Wirtschaftsbetriebe in den Bildungsstätten.
Die BGN-Online-Akademie bietet Ihnen mit E-Learning-Seminaren die Möglichkeit, sich flexibel, zeit- und ortsunabhängig weiterzubilden.
E-Learning ermöglicht Ihnen individuelles und selbstgesteuertes Lernen.
Den Zeitpunkt Ihrer Weiterbildung können Sie den Erfordernissen Ihres Tagesgeschäfts anpassen und die Einteilung und Wiederholung des Lernstoffs selbst bestimmen.
Nach erfolgreichem Abschluss erhalten Sie ein Zertifikat.
Mit dem Begriff „Blended Learning“ („blended“ bedeutet „gemixt, zusammengemischt“) bezeichnet man eine Lernform, bei der die Vorteile von Präsenzveranstaltungen und E-Learning-Seminaren kombiniert werden.
So werden die Effektivität und Flexibilität von elektronischen Lernformen mit den sozialen Aspekten der Interaktion und Kommunikation in Seminaren sowie ggf. dem praktischen Lernen von Tätigkeiten verbunden.
Wichtig: Die einzelnen Teile können nur zusammen als komplettes Seminar gebucht werden. Eine Anmeldung zu einzelnen Teilen ist nicht möglich.
Die BGN bietet allen Branchen ein Prämienverfahren an. Prämienpunkte werden für die Teilnahme des Unternehmers oder eines Beschäftigten an einem BGN-Seminar (Präsenz-/Online-Seminar), für die keine rechtliche Verpflichtung bestand, vergeben.
Die Teilnahme am Prämienverfahren ist freiwillig und erfolgt über die fristgerechte Einreichung eines vollständig und korrekt ausgefüllten branchenspezifischen Prämienbogens
Die Kosten eines Seminarbesuchs bei anderen Unfallversicherungsträgern können übernommen werden, wenn die BGN ein entsprechendes Seminar nicht anbietet und die gewählte Qualifizierung auf einer Forderung aus dem Arbeitsschutz basiert. Die Berufsgenossenschaften haben eine Übereinkunft getroffen, gegenseitig Beschäftigte aus anderen Berufsgenossenschaften zuzulassen.
Es ist notwendig, dass die BGN vorab die Teilnahmevoraussetzung prüft. Senden Sie dafür einen Antrag auf Kostenübernahme formlos per E-Mail an Ausbildung@bgn.de.
Bei Zustimmung erteilen wir Ihnen eine Kostenzusage und leiten Ihre Anmeldung an den anderen Unfallversicherungsträger weiter.
Sie beantragen bei Ihrem Unfallversicherungsträger eine Kostenübernahme für das gewünschte Seminar bei uns. Sollten die Kosten nicht übernommen werden, können Sie gegen Rechnung an unseren Qualifizierungsmaßnahmen teilnehmen.
Die Seminarunterlagen sind urheberrechtlich geschützt. Die Vervielfältigung, Weitergabe und jegliche Nutzung der Seminarunterlagen außerhalb des unmittelbaren Zusammenhangs mit dem Seminar ist untersagt. Ausnahmen von diesem Verbot bedürfen der ausdrücklichen, vorherigen schriftlichen Einwilligung durch die Abteilung Bildung und Organisationsentwicklung der BGN.
Bild- und Tonaufnahmen während des Seminars sind untersagt und können ohne weitere Ankündigung zum sofortigen und endgültigen Seminarausschluss führen. Ausnahmen von diesem Verbot bedürfen der ausdrücklichen vorherigen Einwilligung durch die Lernbegleitung.