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Erste Hilfe bei flexiblen Arbeitsformen und Arbeitszeiten

10. September 2024

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Was, wenn der Ersthelfer im Home-Office ist?

Die Blutung stillen, einen Verband anlegen, Herzdruckmassage durchführen – im Notfall entscheiden oft Sekunden. Da können Ersthelfer mit eingeübten Handgriffen überlebenswichtig sein. Und nicht nur das. Sie sind das wichtige erste Glied in der Rettungskette und für die Erstversorgung zuständig, bis professionelle Hilfe eintrifft.

In Zeiten von mobilem Arbeiten, Telearbeit und Heimarbeitsplätzen kann die ausreichende Zahl an Ersthelfern im Betrieb zur organisatorischen Herausforderung werden. Das sicherzustellen sind Unternehmen aber verpflichtet.

Hier die Fakten: Die Anzahl der erforderlichen Ersthelfer richtet sich grundsätzlich nach der Zahl der anwesenden Beschäftigten. Bei bis zu 20 Versicherten muss mindestens auch ein Erst­helfer vor Ort sein. Sind mehr als 20 Versicherte anwesend, hängt die die Zahl der Erst­helfer ab von der Betriebsstruktur - in Verwaltungs- und Handelsbetrieben sind das min­destens fünf Prozent der anwesenden Beschäftigten, in sonstigen Unternehmen wie bei­spielsweise in der Gastronomie zehn Prozent.

Fazit: Weil die Arbeitswelt räumlich und zeitlich flexibler wird, muss auch die Organisation von Erste Hilfe neu gedacht werden.

Unterstützung für Betriebe

„Erste Hilfe bei flexiblen Arbeitsformen und Arbeitszeiten“ – mit dieser Schrift der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung e.V. bietet auch die BGN ihren Mitglieds­betrieben hilfreiche Informationen, wie Erste Hilfe, Alarmierung und Rettungskette in Zeiten von Home-Office und Telearbeit organisiert werden kann.

Gut zu wissen: Die BGN übernimmt für ihre Mitgliedsbetriebe die Lehrgangsgebühren zur Aus- und Fortbildung betrieblicher Ersthelfer.

Mehr Informationen im Internet unter www.bgn.de, z.B: BGN-Arbeitssicherheitsinformation (ASI) 0.90 "Erste Hilfe im Betrieb"

ASI 0.90

Titelbild Erste Hilfe im Betrieb - Arbeitssicherheitsinformation (ASI) 0.90

Erste Hilfe im Betrieb

Online lesen PDF-Version

Ihr Ansprechpartner:

0621 4456-1573

Michael Wanhoff
Pressesprecher

presse-info@bgn.de presse-info@bgn.de

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