Das Prämienverfahren 2023 ist abgeschlossen. Nur wenn Ihr Prämienbogen bis 31.03.2024 bei der BGN eingegangen ist, können wir Ihre prämierungsfähigen Präventionsmaßnahmen berücksichtigen.
So sichern Sie sich Ihre Prämie
Mit dem BGN-Prämienverfahren wollen wir betriebliche Maßnahmen der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes fördern, die über die gesetzlich vorgeschriebenen Mindestanforderungen hinausgehen. In unserem Prämienbogen schlagen wir konkrete Präventionsmaßnahmen vor, für deren Umsetzung Sie Prämienpunkte erhalten. Je mehr Maßnahmen Sie umsetzen, desto höher ist die Chance, dass Sie eine Prämie ausgezahlt bekommen.
Wichtige Tipps:
Sie müssen nicht alle Maßnahmen erfüllen, um erfolgreich teilzunehmen!
Investieren Sie für die erste Teilnahme ein paar Stunden, und Sie erhalten in den Folgejahren die Prämie mit viel geringerem Aufwand.
Nehmen Sie sich unbedingt den Erläuterungsbogen zur Hand. Er gibt Ihnen nützliche Informationen zur Durchführung der Maßnahmen und zu den Teilnahmebedingungen.
Viele Maßnahmen bringen jahrelang Punkte. Bescheinigungen und Belege müssen als Nachweise bei einer Prüfung bereitstehen!
Die prämierungsfähigen Maßnahmen richten sich nach dem Unfallgeschehen in Ihrer Branche. Mit Ihrer Teilnahme verringern Sie gezielt Arbeitsausfälle und fördern die Gesundheit Ihrer Beschäftigten.
Die Prämie kann immer, unabhängig von der erreichten Punktzahl, beantragt werden. Reichen Sie Ihre Antragsunterlagen in jedem Fall ein, auch wenn Sie die erforderliche Punktzahl nicht erreicht haben – das hilft uns, das Verfahren für Sie zu optimieren.
Der Weg zu Ihrer Prämie:
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Passt diese Branche zu Ihrem Unternehmen?
Lesen Sie sich zuerst den Prämienbogen für Ihre Branche durch: Zum Prämienbogen
Sollte dieser Prämienbogen nicht die Prozesse und Abläufe Ihres Unternehmens abbilden, können Sie gerne einen Prämienbogen für eine andere Branche auswählen: Zur Branchenauswahl
Wichtig: Die Teilnahme am Prämienverfahren kann nicht mit Maßnahmen aus unterschiedlichen Prämienbögen erfolgen. Sie müssen sich für einen Prämienbögen aus einer Branche entscheiden.
Wenn Ihnen die Entscheidung schwerfällt, kontaktieren Sie uns bitte: Zum Kontakt
Was können Sie sofort umsetzen und was ist sogar schon gemacht?
Gehen Sie die Antragsunterlagen einmal durch und Sie werden schnell feststellen, dass der Weg zu Ihrer Prämie – auch für den Kleinbetrieb – gar nicht weit ist!
Viele Maßnahmen gehen schnell oder sind sogar schon längst Alltag in Ihrem Betrieb.
Die BGN unterstützt Sie durch entsprechende Hilfsmittel im Medienshop und finanzieller Förderung einzelner Präventionsmaßnahmen. Welche Maßnahmen gefördert werden, können Sie im Erläuterungsbogen nachlesen.
Schritt für Schritt durch den Prämienbogen
Gehen Sie den Prämienbogen vorab durch und beachten Sie unbedingt unsere Hilfsdokumente. Wir haben Erläuterungen zu jeder Präventionsmaßnahme zusammengestellt.
Wenn Sie am Ende eines Prämienjahres in das Verfahren einsteigen, empfehlen wir Ihnen die Übersicht „Last-Minute-Maßnahmen“.
Downloads und ErläuterungenWenn noch etwas unklar ist: Kontaktieren Sie uns!
Antworten zu den häufigsten Fragen zum Prämienverfahren finden Sie in unseren FAQ.
Oder wenden Sie sich direkt an uns:
Telefon: 0621-4456-3636
E-Mail: Praemienverfahren@bgn.de
Alle Fragen zur Sicherheit in Ihrem Betrieb beantwortet die für Sie zuständige Aufsichtsperson:
Persönlichen Ansprechpartner finden
Teilnahme über das Extranet der BGN (digital)
Eine schnelle, unkomplizierte Teilnahme am Prämienverfahren ist über unser Extranet möglich: Ab dem 1. Januar können Sie den Prämienbogen für das zurückliegende Jahr direkt online ausfüllen und abschicken – es ist kein Anfordern und Rücksenden der Antragsunterlagen nötig!
Hier geht es direkt zum Login: Extranet-Login
Liegen Ihnen noch keine Zugangsdaten fürs Extranet der BGN vor?
Hier können Sie Ihre Zugangsdaten anfordern: Extranet Zugangsdaten oder telefonisch unter 0621-4456-6966.
Antragsunterlagen in Papierform per Telefon oder E-Mail
Wenn Sie das Extranet nicht zur Teilnahme nutzen wollen, können Sie ab dem 1. November des laufenden Prämienjahres die Antragsunterlagen auch auf diesen Wegen anfordern:
Team Prämienverfahren: 0621-4456-3636
E-Mail: praemienverfahren@bgn.de
Betriebe, die im Vorjahr erfolgreich am Prämienverfahren teilgenommen haben, erhalten ihre Formulare für das Folgejahr automatisch.
Sie haben jedes Jahr bis zum 31. März des Folgejahres Zeit, die ausgefüllten Antragsunterlagen des Vorjahres im Original an folgende Anschrift einzusenden:
Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe
Präventionsmanagement
Frau Weide / Frau Rost
68136 Mannheim
Dazu verwenden Sie einfach das von uns beigefügte Rücksendeschreiben.
Sollte Ihr Unternehmen mit mehreren Standorten am Prämienverfahren teilnehmen, muss zusätzlich zum Prämienbogen eine detaillierte Anlage ausgefüllt werden. Diese wird Ihnen automatisch zusammen mit dem Prämienbogen zugeschickt. Der Prämienbogen ist nur mit vollständig ausgefüllter Anlage gültig!
Im Juni erhalten Sie einen Prämienbescheid über das erzielte Ergebnis. Im Anschluss erfolgt die Auszahlung der Prämie.
BGN-Newsletter
Wenn Sie Interesse an wichtigen Informationen von Ihrer BGN haben und an Termine und Fristen erinnert werden möchten, dann melden Sie sich hier für unseren Newsletter an: Anmeldung BGN-Newsletter
Zu Block 1 (Anzahl der versicherten Personen):
Im Block 1 des Prämienbogens wird nach den rechnerisch Vollbeschäftigten Ihres Unternehmens im jeweiligen Prämienjahr gefragt. Die Anzahl rechnerisch Vollbeschäftigter ermitteln Sie, indem Sie die in Ihrem Unternehmen tatsächlich erbrachten Arbeitsstunden (ohne Fehlzeiten wie Urlaub, Krankheit, Kurzarbeit etc.) durch den Richtwert 1600 teilen. Das Ergebnis, kaufmännisch gerundet, ergibt die Anzahl rechnerisch Vollbeschäftigter.
Sollte Ihr Unternehmen mit mehreren Standorten am Prämienverfahren teilnehmen, muss zusätzlich zum Prämienbogen eine detaillierte Anlage ausgefüllt werden. Diese wird Ihnen automatisch zusammen mit dem Prämienbogen zugeschickt. Der Prämienbogen ist nur mit vollständig ausgefüllter Anlage gültig.
Zu Block 2 (Arbeitsschutz-Organisation):
Alle Maßnahmen zur Beschaffung neuer Geräte steigern neben Arbeitsschutz auch die Produktivität und damit die Wirtschaftlichkeit Ihres Betriebs, da sie zu einer Reduktion von Aus- und Störfällen der Maschinen beitragen. Derartige Anschaffungen kommen selten vor, vielleicht auch einmal 10 Jahre lang nicht. Die Maßnahmen unter Block 2 gelten dennoch als erfüllt, wenn sie für alle Anschaffungen beachtet werden. Hier gibt es nützliche Informationen zur richtigen Beschaffung und zur Verhinderung von Manipulation an Schutzeinrichtungen: www.stopp-manipulation.org
Zu Block 3 (Aus- und Fortbildung):
Es ist sehr wichtig, dass alle Beschäftigten selbstständig arbeiten und alle Probleme im Bedarfsfall auch in Eigenverantwortung lösen können. Beispiel: Gesprächsführungsseminare / Seminare zu Konfliktlösung. Die Teilnahme an einem nicht verpflichtenden Seminar bringt drei Jahre lang Punkte für das Prämienverfahren. Die Teilnahme an den Seminaren ist für Mitgliedsbetriebe kostenneutral.
Zu Block 5 (Gesundheitsschutz und Ergonomie):
Die Gesundheit der Beschäftigten ist in einem Unternehmen das höchste Gut. Besonders für Kleinunternehmer fallen Ausfälle besonders ins Gewicht. Oftmals ist es sehr schwer, Aushilfen zu finden. Schützen Sie Ihr Team. Ergonomie ist Betriebssicherung! Bei allen Beschaffungsmaßnahmen gilt hier das Gleiche wie bei Block 2: Wenn man neu beschafft, dann gleich die richtig guten Arbeitsmittel. Wenn Sie schon bei der Beschaffung an Sicherheit denken, dann bleiben Ihre Beschäftigten gesund und Ihre Produktionsabläufe störungsfrei!
Downloads
Achtung! Hier finden Sie lediglich die Info-Version des offiziellen Prämienbogens für Sie zur Vorbereitung. Für die Teilnahme am Prämienverfahren muss der offizielle Prämienbogen und ggf. eine Anlage eingereicht werden. Wie Sie die offiziellen Antragsunterlagen anfordern können, erklären wir in Schritt 5.
Prämienbogen
PDF-Datei
Erläuterungsbogen
PDF-Datei
Bitte beachten Sie unbedingt die Hinweise im Erläuterungsbogen. Dort gibt es ausführliche Informationen zur Teilnahme am Prämienverfahren, sowie Hilfestellungen und Internetlinks zu den einzelnen Maßnahmen. Zusätzlich wird erklärt, welche Belege oder Nachweise für den Fall einer möglichen Prüfung im Unternehmen vorhanden sein müssen.
Hilfsdokumente:
Last-Minute-Maßnahmen
PDF-Datei
Maßnahmenplanung / Punkteberechnung
Excel-Tabelle
ASA-Check Prämienverfahren
PDF-Datei
BGN-Präventionspreis – prämierte Beiträge bis 2022
PDF-Datei