Unsere Leistungen
Der ASD*BGN unterstützt die Unternehmer bei der Umsetzung ihrer gesetzlichen Pflichten maßgeblich und organisiert für seine Mitglieder die Betreuung nach dem Arbeitssicherheitsgesetz bundesweit.
weiterlesenImmer gut betreut
Alle Unternehmen, die der BGN angeschlossen sind, müssen sich um die arbeitsmedizinische und sicherheitstechnische Betreuung ihres Betriebes nach den gesetzlichen Vorgaben des Arbeitssicherheitsgesetzes (ASiG) kümmern. Eine eigene Sicherheitsfachkraft oder einen eigenen Betriebsarzt, wie er in größeren Betrieben zu finden ist, ist in kleinen und mittelständischen Unternehmen aus Kostengründen und mangels organisatorischer Möglichkeiten oft nicht praktikabel.
Wir decken die Regelbetreuung nach DGUV Vorschrift 2 in Form einer kombinierten Betreuungsleistung für unsere Mitglieder ab. Insbesondere richtet sich unser Angebot an kleine und mittelständische Betriebe, die der Regelbetreuungspflicht unterliegen.