Es gibt verschiedene Möglichkeiten, die betriebsärztliche und sicherheitstechnische Regelbetreuung Ihres Betriebes sicherzustellen:
1. Möglichkeit:
Sie beauftragen Dienstleister mit der Betreuung: einen freiberuflichen Betriebsarzt und eine freiberufliche Sicherheitsfachkraft bzw. einen betriebsärztlichen und sicherheitstechnischen Dienst, zum Beispiel den Arbeitsmedizinischen und Sicherheitstechnischen Dienst der BGN (ASD*BGN).
2. Möglichkeit:
Die Betreuung führen der eigene Betriebsarzt und die eigene (in der Regel bei der BGN ausgebildete) Fachkraft für Arbeitssicherheit (Ingenieur/ Techniker/Meister Ihres Betriebes) durch. Betriebe ohne eigenen Betriebsarzt stellen die betriebsärztliche Betreuung über externe Diensteister (Betriebsarzt, betriebsärztlicher Dienst) sicher. Der ASD*BGN bietet die betriebsärztliche Betreuung auch als separate Dienstleistung an, wenn die sicherheitstechnische Betreuung anderweitig durchgeführt wird.
3. Möglichkeit:
Sie wählen keine der beschriebenen Möglichkeiten. In diesem Fall betreut Sie der Arbeitsmedizinische und Sicherheitstechnische Dienst der BGN (ASD*BGN).
Ein von der BGN entwickeltes Programm hilft Betrieben dabei, die Aufgaben und Einsatzzeiten von Betriebsarzt (BA) und Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sifa) gemäß der Vorgaben der DGUV Vorschrift 2 zu ermitteln und zu dokumentieren.
Für das Gastgewerbe gibt es zusätzlich jeweils eine branchenspezifische Betreuungsermittlung.
zum ProgrammDas Konzept der DGUV Vorschrift 2 sieht insbesondere für Betriebe mit mehr als 10 Beschäftigten eine effektivere und zeitgemäße Betreuung durch Betriebsärzte und Sicherheitsfachkräfte vor. Eine Betreuung, die auf den tatsächlichen Bedarf des einzelnen Betriebes zugeschnitten ist. Das eröffnet dem Unternehmer die Möglichkeit, den Arbeitsschutz wirkungsvoller für die Gestaltung der Arbeits- und Wertschöpfungsprozesse im Betrieb zu nutzen.
Betriebsarzt und Sicherheitsfachkraft unterstützen den Unternehmer dabei, die Arbeitsprozesse störungsfrei, sicher und gesund zu gestalten. Sie helfen, die Leistungsfähigkeit und Leistungsbereitschaft der Beschäftigten zu erhalten und zu fördern. Die DGUV Vorschrift 2 ermöglicht es dem Unternehmer, die Kompetenzen von Betriebsarzt und Fachkraft für Arbeitssicherheit flexibler und auf die betriebsspezifische Situation zugeschnitten einzusetzen.
DGUV Vorschrift 2 als PDF