Die folgenden Praxishilfen unterstützen Sie bei der ergonomischen Gestaltung des jeweiligen Arbeitsplatzes:
Bedienungstheken
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Arbeitsplatzmatten
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Hotelrezeption
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Steharbeit
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Handpalettieren
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Sitzarbeit
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Exoskelette
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Instandhaltung
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Durch die Verwendung von technischen Hilfsmitteln werden Belastungen durch Heben, Halten und Tragen sowie Ziehen und Schieben stark reduziert. Der Nutzen zeigt sich mittel- bis langfristig:
Nach der Anschaffung von z.B. Hebehilfen wird häufig behauptet, dass die Hebehilfe zu langsam arbeitet und die Arbeit mit der Hand viel schneller ginge. Das mag bei der Betrachtung kurzer Zeiträume stimmen. Da ein Mensch aber ermüdet und ein hohes Tempo nicht längere Zeit beibehalten kann, müssen für einen Vergleich der Effizienz von manueller Arbeit und der Arbeit mit technischem Hilfsmittel längere Zeiträume betrachtet werden. Da bei Verwendung von technischen Hilfsmitteln die Wirbelsäule, Muskeln und Gelenke geschont werden, werden längerfristig Fehltage durch Rückenleiden weniger wahrscheinlich.
Übersicht technischer Hilfsmittel zur Lastenhandhabung
BGN-Branchenwissen
Orientierungshilfe zur Gestaltung eines Maschinenarbeitsplatzes
BGN-Branchenwissen
Unterweisungskurzgespräche zum Thema Lastenmanipulation zum Download:
Unterweisungskurzgespräch "Heben und Tragen"
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Unterweisungskurzgespräch "Ziehen und Schieben"
Blätterkatalog
Die Unterweisungskurzgespräche können Sie auch über unserem Medienshop bestellen.
Zum Medienshop
Einseitige Belastungen am Arbeitsplatz können zu Verspannungen und Beschwerden führen. In den folgenden Dokumenten finden Sie auf Ihre Branche und Tätigkeiten zugeschnittene Ausgleichsübungen, die schnell für Entlastung sorgen:
Ausgleichsübungen Gastgewerbe
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Ausgleichsübungen Backgewerbe
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Ausgleichsübungen Fleischwirtschaft
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Ausgleichsübungen Produktionsarbeitsplätze
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Ausgleichsübungen Büroarbeitsplatz
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Die Übungen können auch als Tischaufsteller in unserem Medienshop bestellt werden. Dort finden Sie außerdem vier umfassende Übungsprogramme mit z. T. unterschiedlichen Schwierigkeitsgraden und Inhalten:
Fit für´s Büro: Übungen im Sitzen/Stehen, die man einfach mal zwischendurch bei der Arbeit machen kann
Rückenfit für Sportmuffel: für (Wieder-)Einsteiger, die schon länger nix gemacht haben und sich etwas Gutes tun wollen
Rückenfit für Sportliche: etwas anspruchsvollere Übungen für Ambitionierte
Knoten raus, Luft rein!: holen Sie das alte Gymnastikband aus dem Schrank und pumpen Sie Luft in Ihren Sitzball.... und los geht´s!
Ergonomie und in diesem Sinne auch Rückengesundheit ist ein wichtiger Teil des Arbeits- und Gesundheitsschutzes und ist v.a. in folgenden Vorschriften gefordert:
Arbeitsschutzgesetz
Betriebssicherheitsverordnung
Arbeitsstättenverordnung
Im Arbeitsschutzgesetz wird die menschengerechte Gestaltung der Arbeit als eine wichtige betriebliche Aufgabe ausdrücklich aufgeführt (ArbSchG §2 (1)). Bei der Gefährdungsbeurteilung sind gemäß Betriebssicherheitsverordnung Gefährdungen durch die Vernachlässigung ergonomischer Grundsätze zu berücksichtigen (BetrSichV § 3 (2) Satz 2)). Speziell beim Heben und Tragen von Lasten fordert die Lastenhandhabungsverordnung (LasthandhabV), Gefährdungen durch den Umgang mit Lasten zu vermeiden und verpflichtet zu regelmäßigen Unterweisungen.
Auch die Arbeitsstättenverordnung stellt beim Einrichten und Betreiben von Arbeitsstätten ergonomische Anforderungen (ArbStättV §3a), die in den Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR) konkretisiert werden. Diese Regeln berühren auch ergonomische Aspekte. Unter die Aufgaben von Fachkräften für Arbeitssicherheit sowie Betriebsärzten fällt im Arbeitssicherheitsgesetz auch die Beratung zu ergonomischen Fragestellungen (ASiG, §§ 3, 6).
Hinweise für bestimmte Zielgruppen finden sich im Mutterschutzgesetz (MuSchG) und im Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchuG).
Hinweise zu den weiteren Akteuren im Arbeitsschutz findet man in den Sozialgesetzbüchern (SGB). Zum Thema Rückengesundheit finden sich in den Büchern V, VII und IX Hinweise. In Buch V wird die Verantwortung der Krankenkassen geregelt.
Die Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) gibt Hinweise, wie arbeitsplatzbedingte Erkrankungen einschließlich Berufskrankheiten früher erkannt und wie Ihnen durch betriebliche Prävention begegnet werden kann. In bestimmten Fällen kann die Berufsgenossenschaft (BGN) Maßnahmen nach der Berufskrankheiten-Verordnung (BKV, §3) veranlassen.
DGUV Information: 208-033 Belastungen für den Rücken und Gelenke- was geht mich das an?
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DGUV Regel 110-001 Arbeiten in Gaststätten
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DGUV Regel 110-003 Arbeiten in Küchenbetrieben
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DGUV Regel 110-003 Arbeiten in Backbetrieben
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DGUV Regel 110-008 Arbeiten in der Fleischwirtschaft
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DGUV Information 115-401 Branche Bürobetriebe
Externe PDF-Datei
DGUV Information 208-002 Sitzkassenarbeitsplätze
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DGUV Information 208-003 Stehkassenarbeitsplätze
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DGUV Information 215-410 Bildschirm- und Büroarbeitsplätze
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Weitere Informationen finden Sie auf den Webseiten:
Muskel-Skelett-Erkrankungen in der Arbeitswelt
BAuA – Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin
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Prävention macht stark - auch Deinen Rücken
GDA-Gemeinsame Deutsche Arbeitsschutzstrategie
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