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BGN - Ihre gesetzliche Unfallversicherung

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Blick über die Schulter eines Mannes, der eine Broschüre liest.

Praxishilfen

Zur Prävention von Rückenproblemen

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Die folgenden Praxishilfen unterstützen Sie bei der ergonomischen Gestaltung des jeweiligen Arbeitsplatzes:

Bedienungstheken
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Arbeitsplatzmatten
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Hotelrezeption
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Steharbeit
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Handpalettieren
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Sitzarbeit
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Exoskelette
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Instandhaltung
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Durch die Verwendung von technischen Hilfsmitteln werden Belastungen durch Heben, Halten und Tragen sowie Ziehen und Schieben stark reduziert. Der Nutzen zeigt sich mittel- bis langfristig:

Nach der Anschaffung von z.B. Hebehilfen wird häufig behauptet, dass die Hebehilfe zu langsam arbeitet und die Arbeit mit der Hand viel schneller ginge. Das mag bei der Betrachtung kurzer Zeiträume stimmen. Da ein Mensch aber ermüdet und ein hohes Tempo nicht längere Zeit beibehalten kann, müssen für einen Vergleich der Effizienz von manueller Arbeit und der Arbeit mit technischem Hilfsmittel längere Zeiträume betrachtet werden. Da bei Verwendung von technischen Hilfsmitteln die Wirbelsäule, Muskeln und Gelenke geschont werden, werden längerfristig Fehltage durch Rückenleiden weniger wahrscheinlich.

Übersicht technischer Hilfsmittel zur Lastenhandhabung
BGN-Branchenwissen

Orientierungshilfe zur Gestaltung eines Maschinenarbeitsplatzes
BGN-Branchenwissen 

Unterweisungskurzgespräche zum Thema Lastenmanipulation zum Download:

Unterweisungskurzgespräch "Heben und Tragen"
PDF-Datei

Unterweisungskurzgespräch "Ziehen und Schieben"
Blätterkatalog


Die Unterweisungskurzgespräche können Sie auch über unserem Medienshop bestellen.
Zum Medienshop

Einseitige Belastungen am Arbeitsplatz können zu Verspannungen und Beschwerden führen. In den folgenden Dokumenten finden Sie auf Ihre Branche und Tätigkeiten zugeschnittene Ausgleichsübungen, die schnell für Entlastung sorgen:

Ausgleichsübungen Gastgewerbe
PDF-Datei

Ausgleichsübungen Backgewerbe
PDF-Datei

Ausgleichsübungen Fleischwirtschaft
PDF-Datei

Ausgleichsübungen Produktionsarbeitsplätze
PDF-Datei

Ausgleichsübungen Büroarbeitsplatz
PDF-Datei

Die Übungen können auch als Tischaufsteller in unserem Medienshop bestellt werden. Dort finden Sie außerdem vier umfassende Übungsprogramme mit z. T. unterschiedlichen Schwierigkeitsgraden und Inhalten:

  • Fit für´s Büro: Übungen im Sitzen/Stehen, die man einfach mal zwischendurch bei der Arbeit machen kann

  • Rückenfit für Sportmuffel: für (Wieder-)Einsteiger, die schon länger nix gemacht haben und sich etwas Gutes tun wollen

  • Rückenfit für Sportliche: etwas anspruchsvollere Übungen für Ambitionierte 

  • Knoten raus, Luft rein!: holen Sie das alte Gymnastikband aus dem Schrank und pumpen Sie Luft in Ihren Sitzball.... und los geht´s!

Zum Medienshop

Ergonomie und in diesem Sinne auch Rückengesundheit ist ein wichtiger Teil des Arbeits- und Gesundheitsschutzes und ist v.a. in folgenden Vorschriften gefordert: 
 

  • Arbeitsschutzgesetz 

  • Betriebssicherheitsverordnung 

  • Arbeitsstättenverordnung 

Im Arbeitsschutzgesetz wird die menschengerechte Gestaltung der Arbeit als eine wichtige betriebliche Aufgabe ausdrücklich aufgeführt (ArbSchG §2 (1)). Bei der Gefährdungsbeurteilung sind gemäß Betriebssicherheitsverordnung Gefährdungen durch die Vernachlässigung ergonomischer Grundsätze zu berücksichtigen (BetrSichV § 3 (2) Satz 2)). Speziell beim Heben und Tragen von Lasten fordert die Lastenhandhabungsverordnung (LasthandhabV), Gefährdungen durch den Umgang mit Lasten zu vermeiden und verpflichtet zu regelmäßigen Unterweisungen. 

Auch die Arbeitsstättenverordnung stellt beim Einrichten und Betreiben von Arbeitsstätten ergonomische Anforderungen (ArbStättV §3a), die in den Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR) konkretisiert werden. Diese Regeln berühren auch ergonomische Aspekte. Unter die Aufgaben von Fachkräften für Arbeitssicherheit sowie Betriebsärzten fällt im Arbeitssicherheitsgesetz auch die Beratung zu ergonomischen Fragestellungen (ASiG, §§ 3, 6).

Hinweise für bestimmte Zielgruppen finden sich im Mutterschutzgesetz (MuSchG) und im Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchuG).

Hinweise zu den weiteren Akteuren im Arbeitsschutz findet man in den Sozialgesetzbüchern (SGB). Zum Thema Rückengesundheit finden sich in den Büchern V, VII und IX Hinweise. In Buch V wird die Verantwortung der Krankenkassen geregelt.

Die Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) gibt Hinweise, wie arbeitsplatzbedingte Erkrankungen einschließlich Berufskrankheiten früher erkannt und wie Ihnen durch betriebliche Prävention begegnet werden kann. In bestimmten Fällen kann die Berufsgenossenschaft (BGN) Maßnahmen nach der Berufskrankheiten-Verordnung (BKV, §3) veranlassen.

Vollständige Übersicht über Gesetze und Vorschriften

Weitere Informationen finden Sie auf den Webseiten: 

Muskel-Skelett-Erkrankungen in der Arbeitswelt
BAuA – Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin
Externer Link

Prävention macht stark - auch Deinen Rücken
GDA-Gemeinsame Deutsche Arbeitsschutzstrategie
Externer Link

Kontakt

0621 4456-3453

Ellen Schwinger-Butz
Geschäftsbereich Prävention

rueckenpraevention@bgn.de rueckenpraevention@bgn.de

Medienshop

Hier können Sie Poster, Broschüren, Tischaufsteller und Flyer zum Thema Rücken online bestellen.

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Seminare

Die BGN bietet zum Thema Rücken­gesundheit ver­schiede­ne Seminare an.

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