Arbeitszeitmodelle
Die Arbeitszeitgestaltung muss auf der einen Seite den betrieblichen Erfordernissen der Unternehmen gerecht werden, also z. B. optimale Maschinenlaufzeiten, Termintreue, Kundenservice und Qualitätssicherung ermöglichen.
Auf der anderen Seite möchten Beschäftigte, dass ihre Interessen bei der Arbeitszeitgestaltung berücksichtigt werden. Denn Arbeitszeitgestaltung greift tief in das soziale Leben der Beschäftigten ein, bestimmt die Vereinbarkeit von Familie und Beruf, entscheidet mit darüber, ob Freizeit sinnvoll genutzt werden kann oder nicht.
Verschiedene Broschüren und Handlungshilfen geben Tipps, wie bei der Arbeitsgestaltung die Interessen von Unternehmen und Beschäftigten gleichwertig berücksichtigt werden können.
Rechtliche Grundlagen zur Arbeitszeit
Das Arbeitszeitrecht ist grundlegend im Arbeitszeitgesetz geregelt. Darüber hinaus gibt es weitere Gesetzestexte für verschiedene Beschäftigtengruppen wie beispielsweise das Jugendarbeitsschutzgesetz und das Mutterschutzgesetz.
Das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) legt die Grundnormen dafür fest, wann und wie lange Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Deutschland höchstens arbeiten dürfen. Das Gesetz stellt den Gesundheitsschutz der Beschäftigten sicher, indem es die tägliche Höchstarbeitszeit begrenzt sowie Mindestruhepausen während der Arbeit und Mindestruhezeiten nach Arbeitsende festlegt.
Nachtarbeitnehmerinnen und Nachtarbeitnehmer sind besonders geschützt. Die Sonn- und Feiertagsruhe wird durch ein grundsätzliches Beschäftigungsverbot gewährleistet. Arbeiten sind an diesen Tagen nur ausnahmsweise unter den im Gesetz festgelegten Bedingungen zulässig.
Gesetz im Wortlaut
BGN-Branchenwissen
Broschüre "Das Arbeitszeitgesetz" des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales
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Das Ziel des Gesetzes zum Schutz der arbeitenden Jugend (Jugendarbeitsschutzgesetz, JArbSchG) ist es, Kinder und Jugendliche vor Überlastungen zu schützen. Das Gesetz schützt deshalb junge Menschen vor Arbeit, die zu früh beginnt, die zu lange dauert, die zu schwer ist, die sie gefährdet oder die für sie ungeeignet ist. Kinderarbeit ist grundsätzlich verboten.
Gerade junge Menschen benötigen besonderen Schutz bei der Arbeit. Sie stehen noch in der Entwicklung und sind den Anforderungen der Arbeitswelt der Erwachsenen noch nicht gewachsen. Überforderungen und Schädigungen wirken auf sie besonders nachteilig.
Gesetz im Wortlaut
BGN-Branchenwissen
Broschüre "Klare Sache - Jugendarbeitsschutz und Kinderarbeitsschutzverordnung" des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales
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Der gesetzliche Mutterschutz hat die Aufgabe, die (werdende) Mutter und ihr Kind vor Gefährdungen, Überforderung und Gesundheitsschädigung am Arbeitsplatz, vor finanziellen Einbußen sowie vor dem Verlust des Arbeitsplatzes während der Schwangerschaft und einige Zeit nach der Geburt zu schützen.
Der Arbeitgeber muss eine werdende oder stillende Mutter während der Schwangerschaft und nach der Entbindung so beschäftigen und ihren Arbeitsplatz einschließlich der Maschinen, Werkzeuge und Geräte so einrichten, dass sie vor Gefahren für Leben und Gesundheit ausreichend geschützt ist.
Gesetz im Wortlaut
BGN-Branchenwissen
Für Unternehmen ist Teilzeitarbeit ein Mittel, schnell auf unterschiedliche Arbeitsaufkommen zu reagieren. Aber Teilzeitarbeit bietet nicht nur Arbeitgebern Vorteile. Viele Beschäftigte wünschen sich mehr Zeit, um z. B. Berufs- und Privatleben besser miteinander vereinbaren zu können.
Das Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) enthält Vorschriften über die Teilzeitarbeit, den Abschluss und die Beendigung befristeter Arbeitsverträge und den Schutz Teilzeitbeschäftigter und befristet Beschäftigter vor ungerechtfertigter Benachteiligung.
Gesetz im Wortlaut
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Broschüre "Teilzeit - Alles was recht ist" (Bundesministerium für Arbeit und Soziales)
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