In einer Notfallsituation sind Ersthelfer mit eingeübten, zielsicheren Handgriffen lebenswichtig. Deshalb ist die Erste-Hilfe-Ausbildung der BGN praxisorientiert.
Die Aus- und Fortbildung zum betrieblichen Ersthelfer ist für Beschäftigte aus BGN-Mitgliedsbetrieben kostenlos. Die BGN zahlt die Lehrgangsgebühren.
Inhaltlich: Die Ausbildung zum Ersthelfer ist durch Teilnehmerübungen, Ausbilderdemonstrationen und Fallbeispiele praxisorientiert. Denn in einer Stresssituation wie bei einem Notfall kommt es weniger auf umfangreiches theoretisches Wissen als auf eingeübte, praktische Handlungen an. Die Ausbildung fokussiert darauf, einfache Erste-Hilfe-Maßnahmen und grundsätzliche Handlungsstrategien praxisbezogen zu vermitteln.
Informationen zur Ersten Hilfe der DGUV
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Organisatorisch: Die Ausbildung besteht aus einer eintägigen Grundschulung mit neun Unterrichtseinheiten (à 45 Minuten) und kann mit Fortbildungen ergänzt werden. Um Ersthelfer zu bleiben, ist alle zwei Jahre eine Fortbildung erforderlich. Diese dauert ebenfalls einen Tag mit 9 Unterrichtseinheiten. Beides muss bei einer zugelassenen Ausbildungsorganisation durchgeführt werden.
Ausbildung (Grundschulung): 1 Tag (9 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten)
Fortbildung (mindestens alle zwei Jahre): 1 Tag (9 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten)
Zugelassene Ausbildungsorganisationen
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Wenn Beschäftigte Ihres Unternehmens an einer Aus- oder Fortbildung zum betrieblichen Ersthelfer teilnehmen wollen und die BGN die Kosten dafür übernehmen soll, müssen Sie das BGN-Abrechnungsformular verwenden. Das können Sie hier anfordern.
In dem maschinenlesbaren Abrechnungsformular, das die BGN Ihnen nach Anforderung zuschickt, sind bereits Ihre Unternehmensdaten mit der BGN-Versicherungsnummer der Betriebsstätte eingedruckt. Sollen Beschäftigte mehrerer Betriebsstätten am Ersthelferlehrgang teilnehmen, müssen Sie für jede dieser Betriebsstätten ein Abrechnungsformular anfordern.
Das Formular wird dem Mitgliedsbetrieb innerhalb von 5 - 7 Werktagen per Post zugesendet.
Abrechnungsformular anfordernDie Ausbildungsstellen und Dienstleister rechnen direkt mit der BGN ab. Sie reichen der BGN dazu das vom Unternehmen ausgefüllte und von den Teilnehmern unterschriebene BGN-Abrechnungsformular ein.
Zur Abrechnung der Kursgebühren kann auch unser BGN-Rechnungsformular heruntergeladen und als Vorlage genutzt werden.
Rechnungsanschrift:
Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe
Geschäftsbereich Prävention
EH Abrechnungsstelle
Dynamostraße 7-11
68165 Mannheim