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Ein junger Bäcker öffnet einen Erste-Hilfe-Kasten

Ersthelferausbildung

Erste Hilfe leisten

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In einer Notfallsituation sind Ersthelfer mit eingeübten, zielsicheren Handgriffen lebenswichtig. Deshalb ist die Erste-Hilfe-Ausbildung der BGN praxisorientiert.

Die Aus- und Fortbildung zum betrieblichen Ersthelfer ist für Beschäftigte aus BGN-Mitgliedsbetrieben kostenlos. Die BGN zahlt die Lehrgangsgebühren.

Bei einem Erste Hilfe-Kurs wird die Reanimation an einer Puppe geübt.
Ersthelferausbildung

Abrechnungsformular zur Kostenübernahme

Sie möchten an einer Ersthelferausbildung teilnehmen? Damit die BGN die Kosten übernimmt, müssen Sie hier das Abrechnungsformular anfordern.

Formular zur Abrechnung anfordern

Inhaltlich: Die Ausbildung zum Ersthelfer ist durch Teilnehmerübungen, Ausbilderdemonstrationen und Fallbeispiele praxisorientiert. Denn in einer Stresssituation wie bei einem Notfall kommt es weniger auf umfangreiches theoretisches Wissen als auf eingeübte, praktische Handlungen an. Die Ausbildung fokussiert darauf, einfache Erste-Hilfe-Maßnahmen und grundsätzliche Handlungsstrategien praxisbezogen zu vermitteln.

Informationen zur Ersten Hilfe der DGUV
Externer Link

Organisatorisch: Die Ausbildung besteht aus einer eintägigen Grundschulung mit neun Unterrichtseinheiten (à 45 Minuten) und kann mit Fortbildungen ergänzt werden. Um Ersthelfer zu bleiben, ist alle zwei Jahre eine Fortbildung erforderlich. Diese dauert ebenfalls einen Tag mit 9 Unterrichtseinheiten. Beides muss bei einer zugelassenen Ausbildungsorganisation durchgeführt werden.
 

  • Ausbildung (Grundschulung): 1 Tag (9 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten)   

  • Fortbildung (mindestens alle zwei Jahre): 1 Tag (9 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten)

Zugelassene Ausbildungsorganisationen
Externer Link

Wenn Beschäftigte Ihres Unternehmens an einer Aus- oder Fortbildung zum betrieblichen Ersthelfer teilnehmen wollen und die BGN die Kosten dafür übernehmen soll, müssen Sie das BGN-Abrechnungsformular verwenden. Das können Sie hier anfordern. 

In dem maschinenlesbaren Abrechnungsformular, das die BGN Ihnen nach Anforderung zuschickt, sind bereits Ihre Unternehmensdaten mit der BGN-Versicherungsnummer der Betriebsstätte eingedruckt. Sollen Beschäftigte mehrerer Betriebsstätten am Ersthelferlehrgang teilnehmen, müssen Sie für jede dieser Betriebsstätten ein Abrechnungsformular anfordern. 

Das Formular wird dem Mitgliedsbetrieb innerhalb von 5 - 7 Werktagen per Post zugesendet.

Abrechnungsformular anfordern

Die Ausbildungsstellen und Dienstleister rechnen direkt mit der BGN ab. Sie reichen der BGN dazu das vom Unternehmen ausgefüllte und von den Teilnehmern unterschriebene BGN-Abrechnungsformular ein.

Zur Abrechnung der Kursgebühren kann auch unser BGN-Rechnungsformular heruntergeladen und als Vorlage genutzt werden.

Rechnungsanschrift:

Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe
Geschäftsbereich Prävention
EH Abrechnungsstelle
Dynamostraße 7-11
68165 Mannheim

BGN-Formular zur Abrechnung

Kontakt

0621 4456 - 3222

ersthelferausbildung@bgn.de ersthelferausbildung@bgn.de

BGN-Prämienverfahren

Prämienpunkte sichern

Sie erhalten 4 Punkte im BGN-Prämienverfahren, wenn Sie in Ihrem Betrieb mehr Beschäftigten als vorgeschrieben ermöglichen, sich zum Ersthelfer auszubilden.

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