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BGN - Ihre gesetzliche Unfallversicherung

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Patientin überreicht Versicherungskarte der BGN.

Merkblatt Abfindungsbescheid freiwillige Versicherung

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I. Allgemeines

Der Abfindungsbescheid stellt die endgültige Beitragsabrechnung für Ihre freiwillige Versicherung für den angegebe­nen Zeitraum dar. Sie nehmen nicht mehr am Umlageverfahren für das betreffende Jahr teil. Berechnungsfaktoren sind Ihre Versicherungssumme sowie der Beitragsfuß (Abfindungsfuß) und die Gefahrklasse für die freiwillige Versicherung.

Grundlage der Abfindungsanforderung ist § 164 Abs. 2 Sozialgesetzbuch (SGB) VII i. V. m. der Satzung.

II. Erläuterungen

Abfindungsbeitrag für den Bedarf der BG

Der Abfindungsbeitrag deckt die Ausgaben der BGN für die Erfüllung ihrer gesetzlichen Aufgaben. Zu diesen gehören vor allem Prävention, Rehabilitation und Entschädigungsleistungen für Versicherungsfälle (§§ 152 ff. SGB VII).

Hauptumlage

Jährliche Versicherungssumme:

Aufgeführt ist die für Sie im Berechnungszeitraum geltende Jahresversicherungssumme.

Anteilige Versicherungssumme:

Dieser Betrag ergibt sich aus der Höhe der jährlichen Versicherungssumme im Verhältnis zur tatsächlichen Laufzeit (nach vollen Kalendermonaten berechnet).

Gefahrklasse:

Die Gefahrklassen entnehmen Sie bitte dem Gefahrtarif Teil III oder Ihrer Information für Ihre freiwillige Versicherung.

Abfindungsfuß:

Der Abfindungsfuß ist der Beitragsfuß des zuletzt abgeschlossenen Umlagejahres. Der Beitragsfuß wird jährlich vom Vorstand festgesetzt und stellt den Beitrag für 100 EUR Versicherungssumme in Gefahrklasse 1,0 dar.

Abfindungssatz (%):

Der Abfindungssatz ist das Ergebnis der Multiplikation der Gefahrklasse mit dem Abfindungsfuß. Er gibt den Beitrag zur Hauptumlage für 100 EUR Versicherungssumme an.

Abfindungsbeitrag EUR:

Aus der Formel „Anteilige Versicherungssumme x Abfindungssatz : 100“  ergibt sich der Hauptumlagebeitrag für Ihre Versicherung.

 

Lastenverteilung nach Neurenten (LVN):

Die Beiträge sind nach den Versicherungssummen, der Gefahrklasse und dem maßgeblichen Abfindungsfuß zu berechnen (§ 24a der Satzung).

Abfindungsfuß:

Der Abfindungsfuß ist der Beitragsfuß des zuletzt abgeschlossenen Umlagejahres. Der Beitragsfuß wird jährlich auf der Grundlage des vom Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) ermittelten, auf die BGN entfallenden Ausgleichs­anteils errechnet. Er bezeichnet den Beitrag zur Lastenverteilung nach Neurenten für 100 EUR Versicherungssumme in Gefahrklasse 1,0. Auf seine Höhe hat die BGN keinen Einfluss.

Abfindungsbeitrag EUR:

Aus der Formel „Anteilige Versicherungssumme x Abfindungssatz : 100“ergibt sich der Beitrag zur Lastenverteilung nach Neurenten für Ihre Versicherung.

Bei der Errechnung des Beitrags ist der nach der Satzung festgelegte Mindestbeitrag zu berücksichtigen. Der Mindestbeitrag beträgt 50,00 EUR

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Die freiwillige BGN-Unter­nehmer­ver­sicherung ist ein Stück Existenz­sicherung – leistungs­stark und speziell für Unter­nehmer/-innen.

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