Die BGN ist selbstverwaltet. Ihre Selbstverwaltungsorgane – Vorstand und Vertreterversammlung – sind paritätisch besetzt. Arbeitgeber und Arbeitnehmer sind in gleicher Anzahl und mit gleichem Stimmrecht vertreten.
Die Vertreterversammlung der BGN besteht aus 56 Mitgliedern, der Vorstand ist mit 30 Mitgliedern besetzt.
Damit tragen die Sozialpartner zu gleichen Teilen die Verantwortung für die Arbeitssicherheit und den Gesundheitsschutz und bestimmen gleichberechtigt über den Einsatz der berufsgenossenschaftlichen Mittel. Denn keiner weiß besser, was in der eigenen Branche notwendig ist, als die Betroffenen selbst. Alle sitzen an einem Tisch, können ohne Umwege miteinander diskutieren und so ihre Interessen einbringen.
Ziel der Sozialpartner sind stets sachgerechte und praxisnahe Problemlösungen zum Wohl der Versicherten und der Unternehmer. Das Ergebnis: Effiziente Strukturen mit branchen- und bedarfsgerechten Leistungen. Finanziert werden diese Leistungen allein durch die Beiträge der Unternehmen, da die Berufsgenossenschaft die Haftpflicht des einzelnen Arbeitgebers ablöst. Die versicherten Arbeitnehmer – und das ist einzigartig in der deutschen Sozialversicherung – zahlen keinen Beitragsanteil.
Das Organisationssystem der Berufsgenossenschaften erweist sich seit über 125 Jahren als leistungsfähig. Es bewährt sich der alte demokratische Grundsatz: Die Betroffenen bestimmen selbst.
Vorsitzende der neuen BGN-Vertreterversammlung sind Dr. Bernd Kessel, Geschäftsführer des „Hotel Schützenhof“ in Eitorf, und Karl-Heinz Löhr, Betriebsratsvorsitzender der Griesson de Beukelaer GmbH in Polch.
Auch hier wechselt der Vorsitz zwischen Arbeitgebervertreter und Versichertenvertreter jährlich am 27. Oktober.
Stefan Mallwitz, Fachkraft für Arbeitssicherheit und Betriebsratsvorsitzender bei der Firma Steinhaus in Remscheid, und Dirk Ellinger, Hauptgeschäftsführer des DEHOGA in Thüringen, stehen an der Spitze des BGN-Vorstandes.
Der Vorsitz wechselt zwischen Arbeitgebervertreter und Versichertenvertreter jährlich am 27. Oktober.
Die Grafik zeigt wie die Selbstverwaltung der BGN funktioniert: Arbeitnehmer und Arbeitgeber wählen in der Vertreterversammlung die Hauptgeschäftsführung sowie den Vorstand. Die Organe der Selbstverwaltung können die Beratung einzelner ihrer Aufgaben an Ausschüsse übertragen. Den Gefahrtarif-, den Satzungs- sowie den Präventionsausschuss bilden Vorstand und Vertreterversammlung gemeinsam.