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BGN - Ihre gesetzliche Unfallversicherung

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Die BGN

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 Logo BGN

Willkommen auf der Internet·seite
von der Berufs·genossenschaft
Nahrungsmittel und Gastgewerbe.
Die Abkürzung dafür ist: BGN.
Hier erklären wir:

  • Das ist die BGN.

  • Das tut die BGN für Sie.

Symbol für Leichte Sprache

Dieser Text ist in Leichter Sprache.
Jeder soll den Text leicht verstehen.
Deshalb schreiben wir zum Beispiel:
Die Mitarbeiter.
Wir schreiben also nur die männliche Form.
Damit meinen wir aber alle Menschen.

Screenshot eines Bildes, das sich vergrößert, wenn man darauf klickt.

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Dafür klicken Sie auf das Bild.
Dann wird das Bild größer.

Illustration eines Mannes, der gerade nach unten fällt.

Die BGN ist eine Versicherung.
Eine Versicherung hilft Ihnen,
wenn etwas Schlimmes passiert.
Man bezahlt einer Versicherung regelmäßig Geld.
Die BGN ist eine Unfall·versicherung.
Die BGN hilft:

  • Wenn man einen Unfall bei der Arbeit hat.

  • Wenn man eine Berufs·krankheit bekommt.
    Manchmal werden Menschen
    durch ihre Arbeit krank.
    Das nennt man dann: Berufs·krankheit.

Illustration von verschiedenen Nahrungsmitteln wie Brot, Karotten und Nudeln.

Sehr viele Menschen sind bei der BGN versichert.
Die Menschen arbeiten
in vielen verschiedenen Unternehmen.
Zum Beispiel:

  • Hersteller von Essen oder Getränken

  • Hotels oder Restaurants

  • Bäcker

  • Metzger

  • Hersteller von Zigaretten

  • Zirkus

Alle Mitarbeiter in diesen Unternehmen
sind bei der BGN versichert.
Das steht im Gesetz.

Illustration eines Mannes, der an einer Maschine arbeitet.

So hilft Ihnen die BGN
Wenn Sie einen Unfall bei der Arbeit haben
oder eine Berufs·krankheit bekommen,
dann hilft Ihnen die BGN.
Ziel ist:
Sie werden wieder gesund
und können wieder gut arbeiten.

Illustration von verschiedenen Nahrungsmitteln wie Brot, Karotten und Nudeln.

Das macht die BGN besonders:
Die BGN ist eine Versicherung
für bestimmte Berufe.
Die BGN kennt sich sehr gut aus
mit diesen Berufen:

  • Herstellen von Essen oder Getränken

  • Arbeit mit Gästen

Die Mitarbeiter von der BGN können Ihnen gut helfen.
Sie wissen zum Beispiel:

  • So können Unfälle auf der Arbeit verhindert werden.

  • So erholt man sich gut nach einem Unfall.

Illustration von neun Personen bei einer Besprechung an einem Tisch, drei Personen heben die Hand.

Selbst·verwaltung
Die BGN hat eine Selbst·verwaltung.
Das bedeutet:
Die Chefs und die Mitarbeiter bestimmen zusammen.
Denn: Sie wissen sehr viel über die Berufe.
Sie können am besten sagen:
Das ist bei der Arbeit besonders wichtig.
Das Ziel ist:
Es geht allen bei der Arbeit gut.

Illustration einer Ärztin mit Kittel und Klemmbrett.

Das können Sie von uns erwarten:

Versicherung und Leistungen
Wenn Sie bei der BGN versichert sind,
dann hilft die BGN Ihnen bei einer Berufs·krankheit
oder nach einem Unfall auf der Arbeit.

Illustration einer Frau, die einem Mann bei Gymnastikübungen hilft.

So hilft die BGN zum Beispiel:

  • Sie bekommen eine gute Behandlung beim Arzt.

  • Sie bekommen gute Hilfe,
    um gesund zu werden.
    Das nennt man auch: Reha.

  • Sie bekommen Geld von der BGN.

  • Sie bekommen die Hilfe für den Alltag,
    die sie brauchen.
    Zum Beispiel:

    • in der Freizeit

    • fürs Wohnen

Illustration von zwei Personen an einem Tisch, die sich unterhalten.

Wichtig ist:
Sie erholen sich gut
und Sie können bald wieder arbeiten.
Bei der BGN gibt es bestimmten Mitarbeiter
für die Reha.
Sie heißen:
Reha-Berater.
Sie sprechen mit Ihnen
und planen gemeinsam mit Ihnen.
Zum Beispiel:

  • Wann Sie wieder arbeiten können.

  • Welchen Beruf Sie gut machen können.

Illustration eines Mannes am Arbeitsplatz mit Schreibtisch und Computer.

Unsere Fachleute:
Unsere Mitarbeiter sind Fachleute für das Thema.
Das heißt:
Sie kennen sich sehr gut mit dem Beruf aus.
Das bieten unsere Fachleute für Sie an:

  • Infos über das Eingliederungs·management
    Eingliederungs·management bedeutet:
    Der Arbeit·geber schaut:
    Was muss gemacht werden,
    damit Sie wieder gut arbeiten können.

  • Hilfe und Vorschläge zum Verbessern
    von Ihrem Arbeitsplatz

  • Infos und Kontakte zur Reha

Illustration das Portrait einer Frau mit erhobenem Zeigefinger in einem roten Warndreieck.

Man bekommt die Hilfe von der BGN.
wenn man leistungs·berechtigt ist.
Leistungs·berechtigt bedeutet:
Man hat einen Unfall bei der Arbeit
oder eine Berufs·krankheit.
Und:

  • Man ist bei der BGN versichert.
    Dafür muss man in einem Unternehmen
    aus der Branche von der BGN arbeiten.

Oder:

  • Man hat eine freiwillige Versicherung bei der BGN.

Illustration von Arbeitskleidung: Handschuhe, Schuhe, Absperrband und ein Schutzhelm.

Schutz
Schutz bedeutet: Etwas Schlimmes verhindern.
Die BGN hilft nicht nur,
wenn ein Unfall passiert.
Sie hilft auch vorher.
Das tut die BGN zum Schutz:

  • Unfälle bei der Arbeit verhindern

  • Berufs·krankheiten verhindern

  • Gesundheit von den Versicherten schützen

Das Ziel von der BGN ist:
Alle im Unternehmen sind bei der Arbeit sicher
und gesund.
Dafür gibt es bestimmte Berater.
Sie heißen:
Betriebs·berater.
Die Betriebs·berater helfen den Unternehmen.
Zum Beispiel:

  • Sie beraten beim Kauf von neuen Maschinen

  • Sie verbessern den Schutz vor Lärm.

  • Sie machen den Arbeitsplatz sicher.

  • Sie finden Ersatz für gefährliches Material.
    So muss niemand mit dem gefährlichen Material arbeiten.

  • Sie erstellen Plänen für die Sicherheit.
    Die Pläne passen dann genau zum Unternehmen.

Illustration von fünf Personen an einem Tisch, ein Mann erklärt den anderen eine Maschine, die auf dem Tisch steht.

Die BGN macht auch Forschung.
So finden wir heraus:
Das kann noch besser werden.
Zum Beispiel:

  • noch mehr Schutz auf der Arbeit

  • noch bessere Gesundheit von allen

Wir unterrichten die Chefs und Mitarbeiter auch.
So lernen sie:
Diese Gefahren für die Gesundheit gibt es
und so verhindern sie Unfälle und Krankheiten.

Text in Leichter Sprache vom Zentrum für Inklusion Weinheim, 2021; Illustrationen: © Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e.V.; Illustrator: Stefan Albers, Atelier Fleetinsel, 2013.

Kontakt

0621 4456 - 1285

kommunikation@bgn.de kommunikation@bgn.de

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