Sicherheitstechnische Beratung
Die Inhalte unserer Betreuung umfassen / Im ASD*BGN-Auftrag enthalten: | Nicht im ASD*BGN-Auftrag enthalten: |
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Ein zentrales Element unserer ASD*BGN-Betreuung stellt die regelmäßige Betriebsbegehung durch Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit dar. Diese dient dazu, die Arbeitsabläufe im Unternehmen kennenzulernen und Schwachstellen in Bezug auf den Arbeitsschutz zu erkennen. Gemeinsam mit Ihnen werden wir dann Lösungen erarbeiten, um diese Schwachstellen zu beheben.
Sie als Unternehmer müssen die bestehenden Gefährdungen am Arbeitsplatz ermitteln und beurteilen. Mit dieser Gefährdungsbeurteilung wird sichergestellt, dass Gefährdungen, Risiken und unnötige Belastungen im Betrieb frühzeitig erkannt und Maßnahmen dagegen eingeleitet werden.
Bei der Durchführung der Gefährdungsbeurteilung unterstützen Sie Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit. Zu empfehlen ist auch, Ihre Mitarbeitenden aktiv in die Beurteilung ihres Arbeitsplatzes einzubeziehen.
Die Gefährdungsbeurteilung ist kein einmaliger Vorgang. Auch bei der wiederkehrenden Prüfung auf ihre Wirksamkeit hilft Ihnen der ASD*BGN.
Guter Arbeitsschutz führt zu einer hohen Qualität der Arbeit, fördert die Produktivität, die Leistungsfähigkeit und die Leistungsbereitschaft Ihrer Beschäftigten. Voraussetzungen hierfür ist eine vorausschauende und vorsorgende Planung und Organisation der Arbeitsprozesse.
Der ASD*BGN unterstützt Sie bei dieser Arbeit mit verschiedenen Dienstleistungs-Angeboten: von der persönlichen Beratung vor Ort, über Projekte bis hin zu Praxishilfen wie z.B. die App / den Ordner „Arbeitsschutz – Leicht gemacht“.
Wir unterstützen Sie bei der Pflicht, Ihre Beschäftigten regelmäßig über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit zu unterweisen.
Die Unterweisung erstreckt sich unter anderem auch auf den Umgang mit Gefahrstoffen, die sichere Benutzung der Arbeitsmittel und der zur Verfügung gestellten persönlichen Schutzausrüstungen in Ihrem Betrieb sowie zum Alarm-, Flucht- und Rettungsplan.
Häufig sind in BGN-Betrieben eine Vielzahl von Gefahrstoffen vorhanden, mit denen die Mitarbeitenden tagtäglich umgehen müssen. Unsere Beratung erstreckt sich hierbei von der Ersatzstoffprüfung, über die Beschaffung der notwendigen Sicherheitsdatenblätter sowie die Erstellung der arbeitsplatzbezogenen Betriebsanweisung. Die Erstellung und Pflege das Gefahrstoffkatasters rundet unser Aufgabenspektrum ab.
Unternehmer sind in der Verantwortung, durch Aufklärung und Unterweisung ihre Beschäftigten so zu informieren, dass Fehlhandlungen als Unfallursache weitgehend ausgeschlossen werden. Ein wichtiges Hilfsmittel sind dabei die Betriebsanweisungen. Sie enthalten verbindliche Anweisungen, wie sich Beschäftigte in konkreten Einzelfällen verhalten müssen.
Deshalb sollte jede Betriebsanweisung so konkret wie möglich auf den speziellen Anwendungsfall zugeschnitten sein. Hierbei werden Sie durch die Fachkraft für Arbeitssicherheit unterstützt.
Fast täglich berichten die Medien über Schadensfeuer, bei denen Menschen verletzt oder getötet werden und es oft zu hohen materiellen Schäden kommt. Die Verhütung und Bekämpfung von Bränden ist die Aufgabe aller im Betrieb beschäftigten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
Als Unternehmer müssen Sie die zur Verhütung von Entstehungsbränden erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen treffen und überwachen. Auch bei dieser vielfältigen Aufgabe unterstützt Sie der ASD*BGN.