Die Videosprechstunde ist als Pilotprojekt der Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN) und des Arbeitsmedizinischen und Sicherheitstechnischen Dienstes der BGN (ASD*BGN) gestartet. Das Projekt ist inzwischen abgeschlossen – die Videosprechstunde soll aufgrund der positiven Erfahrungen in diesem Format weiter angeboten werden.
Die Vertragspartner des ASD*BGN haben jetzt die Möglichkeit zu prüfen, ob sie die Betreuung über Videosprechstunden als Ergänzung zur Beratung vor Ort anbieten. Erkundigen Sie sich bei Ihrem Arbeitsmediziner/Ihrer Fachkraft für Arbeitssicherheit über die Möglichkeiten in Ihrer Region!
Wichtiger Hinweis zum Datenschutz: Der Datenschutz und die Datensicherheit sind zwischen dem ASD*BGN und den Betriebsärzten sowie Fachkräften für Arbeitssicherheit vertraglich geregelt. Dazu gehört auch die Verpflichtung, für die Videoberatung ausschließlich DSGVO-konforme Software eines gemäß ISO/IEC 27001 oder IT-Grundschutz zertifizierten Videodienstanbieters zu nutzen. Durch die Zertifizierung ist sichergestellt, dass Ihre persönlichen Daten geschützt sind.
Nutzungsmöglichkeiten der Videosprechstunde
Die Videosprechstunde kann z. B. genutzt werden für:
Teilnahme an Sitzungen des Arbeitsschutzausschusses
Beratung von Unternehmern und Beschäftigten
Teilnahme am Betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM)
Nachbesprechung zur Umsetzung konkreter Maßnahmen
Verlaufskontrolle, z. B. bei Hautproblemen
Konsultation unter Fachkollegen
Diese Faktenblätter zu verschiedenen Beratungsanlässen beschreiben die Beratungssituation und geben einen kurzen Hinweis zur Datensicherheit und zum Datenschutz bei der Verwendung einer Software eines zertifizierten Videodienstanbieters:
Teilnahme an Sitzungen des Arbeitsschutzausschusses
PDF-Datei
Unterstützung bei Unterweisungen
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Unterstützung bei Begehungen
PDF-Datei
Teilnahme am Betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM)
PDF-Datei
Verlaufskontrolle und Nachsorge, z. B. bei Hautproblemen
PDF-Datei
Konsultation unter Fachkollegen
PDF-Datei